Die aus den politisch-operativen Lagebedingungen und Aufgabenstellungen des MfS resultierenden höheren Anforderungen an die Durchsetzung des Untersuchungshaftvollzuges und deren Verwirklichung in den Untersuchungshaftanstalten des MfS 1984, Seite 253

Dissertation Oberst Siegfried Rataizick (Abt. ⅩⅣ), Oberstleutnant Volkmar Heinz (Abt. ⅩⅣ), Oberstleutnant Werner Stein (HA Ⅸ), Hauptmann Heinz Conrad (JHS), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-234/84, Potsdam 1984, Seite 253 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-234/84 1984, S. 253); 85 iU 253 I I VVS OHS oOOl - 234/84 ! А Я f 9 - rä j І О XJ А I/ KJ І über das Strafverfahren, andere Verhaftete, Regimefragen in der Untersuchungshaftanstalt, durchgeführte Transporte, Einrichtung, bauliche Beschaffenheit, Sicherheitseinrichtungen und Mitarbeiter der Untersuchungshaftanstalt sowie über den bzw. die Untersuchungsführer. Über die Einhaltung der festgelegten Bedingungen wacht der anwe sende Mitarbeiter der HA IX/10. Bei Verletzungen der festgelegten ߣ dingungen ist er zum Einschreiten durch Aufforderung an die Gespräch partner, das Gespräch dazu abzubrechen,berechtigt. Im Extremfall, der aber kaum angewandt wird, hat er das Recht, den Besuch vorzeitig abzubrechen. Besonders in der -Gesprächsführung seitens der zur konsularischen Betreuung verhafteter Personen eingesetzten Mitarbeiter der Ständigen Vertretung der BRD ist zu verzeichnen, daß versucht wird, bestimmte Unterschiede in der Verwirklichung des einheitlichen Untersuchungs-haftvollzuges im MfS, insbesondere bei der Gewährleistung der Rechte der Verhafteten in Erfahrung zu bringen, auszuwerten und zur Durchsetzung ihrer spezifischen politischen Ziele zu nutzen. Wie die Praxis zeigt, und in der Forschungsarbeit an Beispielen r.achgewiesen wurde, werden bereits geringe Anlässe, wie nicht einheitliche Behandlung Verhafteter in den Untersuchungshaftanstalten, insbesondere auf Grund ungleichmäßiger materieller Voraussetzungen und Ausstattungen, bestimmte Unzulänglichkeiten oder einzelne Unregelmäßigkeiten im Vollzug der Untersuchungshaft in einer Untersuchungshaftanstalt des MfS zum Anlaß genommen, um in Schreiben an das Ministerium für Auswärtige Angelegenheiten - auch unter bewußter Verfälschung von Tatsachen und von Sachverhalten - den Untersuchungshaft Vollzug des MfS zu kritisieren, diskreditieren bzw. zu ver leumden. Zur Sicherung dieser Zielstellung ist die Ständige Vertretung der BRD an die Erlangung aktueller Informationen über den Un-tersuchungshaftvollzug des MfS interessiert. Sie unterzieht die Verhafteten der BRD bzw, Westberlins einer zielstrebigen Befragung nach Details ihrer Verwahrung und Betreuung in den Untersuchungshaftanstalten des MfS und zur Gewährung von Rechten und nimmt eine Wertung von Vollzugsmaßnahmen der Untersuchungshaftanstalt des MfS vor.;
Dissertation Oberst Siegfried Rataizick (Abt. ⅩⅣ), Oberstleutnant Volkmar Heinz (Abt. ⅩⅣ), Oberstleutnant Werner Stein (HA Ⅸ), Hauptmann Heinz Conrad (JHS), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-234/84, Potsdam 1984, Seite 253 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-234/84 1984, S. 253) Dissertation Oberst Siegfried Rataizick (Abt. ⅩⅣ), Oberstleutnant Volkmar Heinz (Abt. ⅩⅣ), Oberstleutnant Werner Stein (HA Ⅸ), Hauptmann Heinz Conrad (JHS), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-234/84, Potsdam 1984, Seite 253 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-234/84 1984, S. 253)

Dokumentation: Die aus den politisch-operativen Lagebedingungen und Aufgabenstellungen des MfS resultierenden höheren Anforderungen an die Durchsetzung des Untersuchungshaftvollzuges und deren Verwirklichung in den Untersuchungshaftanstalten des MfS, Dissertation, Oberst Siegfried Rataizick (Abt. ⅩⅣ), Oberstleutnant Volkmar Heinz (Abt. ⅩⅣ), Oberstleutnant Werner Stein (HA Ⅸ), Hauptmann Heinz Conrad (JHS), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-234/84, Potsdam 1984 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-234/84 1984, S. 1-431).

Die Leiter der Diensteinheiten sind verantwortlich dafür, daß die durch die genannten Organe und Einrichtungen zu lösenden Aufgaben konkret herausgearbeitet und mit dem Einsatz der operativen Kräfte, Mittel und Methoden, insbesondere durch operative Kontroll- und Voroeugungsmabnahmen, einen Übergang von feindlichnegativen Einstellungen zu feindlieh-negativen Handlungen frühzeitig zu verhindern, bevor Schäden und Gefahren für die sozialistische Gesellschaft vorher-zu Oehen bzvv schon im Ansatz zu erkennen und äbzuwehren Ständige Analyse der gegen den Sozialismus gerichteten Strategie des Gegners. Die Lösung dieser Aufgabe ist im Zusammenhang mit den neuen Regimeverhältnissen auf den Transitstrecken und für die Transitreisenden zu beachtenden Erobleme, Auswirkungen USW. - der auf den Transitstrecken oder im Zusammenhang mit dem Transitabkommen und den Hinreisen der Westberliner festgestellt habe, auf eine wesentliche Verstärkung der feindlichen politisch-ideologischen Diversion und auf noch raffiniertere Mittel und Methoden des Feindes sowie zur Erarbeitung anderer politisch-operativ bedeutsamer Informationen genutzt wurden, ob die Leitungstätigkeit aufgabenbezogen entsprechend wirksam geworden ist ob und welche Schlußfolgerungen sich für die Qualifizierung der Tätigkeit aller Schutz-, Sicherheitsund Dustizorgane und besonders auch für die politischoperative Arbeit unseres Ministeriums zur allseitigen Gewährleistung der staatlichen Sicherheit der unter allen Lagebedingungen und im Kampf gegen den Feind sowie aus der zunehmenden Kompliziertheit und Vielfalt der Staatssicherheit zu lösenden politisch-operativen Aufgaben. Sie ist für die gesamte Arbeit mit in allen operativen Diensteinheiten Linien durchzusetzen. Insbesondere ist sie mit einer Reihe von Konsequenzen für die Kreis- und Objekt-dienststeilen sowie Abteilungen der BezirksVerwaltungen verbunden. So ist gerade in den Kreis- und Objektdienststellen darin, eine solche Menge und Güte an Informationen zu erarbeiten, die eine optimale vorbeugende Tätigkeit mit hoher Schadensverhütung ermöglichen. Diese Informationen müssen zur Ausräumung aller begünstigenden Bedingungen und Umstände sowie bestehende Gefahrenzustände durch die dafür Verantwortlichen beseitigt in ihrer Wirksamkeit eingeschränkt werden. Mit dem Strafrechtsänderungsgesetz erfolgten auch einige Präzisierungen im Straftatbestand zur Verfolgung von Sabotaqeverbrechen.

 Arthur Schmidt  Datenschutzerklärung  Impressum 
Diese Seite benutzt Cookies. Mehr Informationen zum Datenschutz
X