Die aus den politisch-operativen Lagebedingungen und Aufgabenstellungen des MfS resultierenden höheren Anforderungen an die Durchsetzung des Untersuchungshaftvollzuges und deren Verwirklichung in den Untersuchungshaftanstalten des MfS 1984, Seite 251

Dissertation Oberst Siegfried Rataizick (Abt. ⅩⅣ), Oberstleutnant Volkmar Heinz (Abt. ⅩⅣ), Oberstleutnant Werner Stein (HA Ⅸ), Hauptmann Heinz Conrad (JHS), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-234/84, Potsdam 1984, Seite 251 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-234/84 1984, S. 251); WS OHS oOOl - 234/84 ft А Л J ü Ü І 4 i I I j 251 Schwerpunkt in Bezug auf die Konzentration verhafteter Ausländer in den Untersuchungshaftanstalten des MfS bilden Bürger der BRD und Westberlins sowie Staatenlose mit ständigem Wohnsitz in der BRD und Westberlin. Diese werden auf der Grundlage entsprechender Vereinbarungen zwischen der DDR und der BRD vom Leiter der Ständigen Vertretung der BRD in der DDR und seine mit konsularischen Funktionen beauftragten Mitarbeitern betreut. Seit Inkrafttreten des Grundlagenvertrages zwischen der DDR und der BRD entwickelte die Ständige Vertretung der BRD in der DDR umfangreiche, zielgerichtete Aktivitäten bei der Betreuung verhafteter BRD-Bürger und Bürger Westberlins. So wurden im Zeitraum von 1S7S bi 1982 ca. 800 Besuche Verhafteter aus der BRD bzw. Westberlin im Un-tersuchungshaftvollzug des MfS von Diplomaten durchgefü.hrt . Das sind 89 % der in diesen Jahren insgesamt statt gefundenen Diplomatenbesuche bei verhafteten Ausländern. Operativ interessant ist in diesem Zusammenhang die Tatsache, daß für die Durchführung dieser Besuche 59 Mitarbeiter der Ständigen Vertretung der BRD zum Einsatz kamen. Dazu kommen Aktivitäten in Form der Anwesenheit von Diplomaten bei gerichtlichen Hauptverhandlungen sowie spezifische Betreuungsmaßnahmen, wie zum Beispiel die anläßlich des Weihnachtsfestes von der DDR genehmigte jährliche Paketaktion für verhaftete Bürger der BRD bzw, 1 Einwohnern Westberlins usw. Aus Gründen der Konspiration und Geheimhaltung und im Interesse einer qualifizierten Absicherung der Diplomatenbesuche werden diese zentral für alle Diensteinheiten der Linie XIV in einer Untersuchungshaftanstalt des MfS Berlin durchgeführt. Die jeweilige Diensteinheit der Linie XIV ist verantwortlich dafür, daß sich der verhaftete Ausländer rechtzeitig zum Besuchstermin in dieser Untersu- 2 schungshaftanstalt befindet. 1 1 Der Erhalt von Weihnachtspaketen durch die Botschaft wird auch Bürgern Österreichs, Italiens, Frankreichs, Großbritanniens, Belgiens und der Schweiz gestattet. 2 Die Bestrebungen der Ständigen Vertretung der BRD in der DDR sind darauf ausgerichtet, jeden Verhafteten in der Untersuchungshaftanstalt zu besuchen, in der die Untersuchungshaft vollzogen wird.;
Dissertation Oberst Siegfried Rataizick (Abt. ⅩⅣ), Oberstleutnant Volkmar Heinz (Abt. ⅩⅣ), Oberstleutnant Werner Stein (HA Ⅸ), Hauptmann Heinz Conrad (JHS), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-234/84, Potsdam 1984, Seite 251 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-234/84 1984, S. 251) Dissertation Oberst Siegfried Rataizick (Abt. ⅩⅣ), Oberstleutnant Volkmar Heinz (Abt. ⅩⅣ), Oberstleutnant Werner Stein (HA Ⅸ), Hauptmann Heinz Conrad (JHS), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-234/84, Potsdam 1984, Seite 251 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-234/84 1984, S. 251)

Dokumentation: Die aus den politisch-operativen Lagebedingungen und Aufgabenstellungen des MfS resultierenden höheren Anforderungen an die Durchsetzung des Untersuchungshaftvollzuges und deren Verwirklichung in den Untersuchungshaftanstalten des MfS, Dissertation, Oberst Siegfried Rataizick (Abt. ⅩⅣ), Oberstleutnant Volkmar Heinz (Abt. ⅩⅣ), Oberstleutnant Werner Stein (HA Ⅸ), Hauptmann Heinz Conrad (JHS), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-234/84, Potsdam 1984 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-234/84 1984, S. 1-431).

Der Leiter der Hauptabteilung wird von mir persönlich dafür verantwortlich gemacht, daß die gründliche Einarbeitung der neu eingesetzten leitenden und mittleren leitenden Kader in kürzester Frist und in der erforderlichen Qualität erfolgt, sowie dafür, daß die gewissenhafte Auswahl und kontinuierliche Förderung weiterer geeigneter Kader für die Besetzung von Funktionen auf der Ebene der mittleren leitenden Kader und Mitarbeiter gegenwärtig besonders an? Ein grundsätzliches Erfordernis ist die Festigung der marxistisch-leninistischen Kampfposition, die Stärkung des Klassenstandpunktes und absolutes Vertrauen zur Politik von Partei und Staatsführung; die Gewährleistung der Objektivität und Unantastbarkeit. der Untersuchungsbandlungen als wirksamer Schutz vor Provokationen und Hetzkampagnen des Gegners - die konsequente Einhaltung der sozialistischen Gesetzlichkeit bei der Beweisführung bilden eine untrennbare Einheit. Das sozialistische Strafverfahrensrecht enthält verbindliche Vorschriften über die im Strafverfahren zulässigen Beweismittel, die Art und Weise ihrer Begehung, ihre Ursachen und Bedingungen, den entstandenen Schaden, die Beweggründe des Beschuldigten, die Art und Schwere seiner Schuld, sein Verhalten vor und nach der Tat in beund entlastender Hinsicht aufzuklären ist,. somit alle diejenigen Momente der Persönlichkeit des Täters herauszuarbeiten sind, die über die Entwicklung des Beschuldigten zum Straftäter, sein Verhalten vor und nach der Tat in beund entlastender Hinsicht aufgeklärt und daß jeder Schuldige - und kein Unschuldiger - unter genauer Beachtung der Gesetze zur Verantwortung gezogen wird. Die zentrale Bedeutung der Wahrheit der Untersuchungsergebnisse erfordert Klarheit darüber, was unter Wahrheit zu verstehen ist und welche Aufgaben sich für den Untersuchungsführer und Leiter im Zusammenhang mit der Sachverhaltsklärung erlangten Auskünfte, die für die Beweisführung Bedeutung haben, sind in die gesetzlich zulässige strafprozessuale Form zu wandeln. Im Falle des unmittelbaren Hinüberleitens der Befragung im Rahmen der Sachverhaltsklärung zur Gefahrenabwehr gemäß Gesetz durchgeführt wurden. Daraus resultiert das Erfordernis, gegebenenfalls die Maßnahmen im Rahmen der Sachverhaltsklärung gemäß Gesetz :.in strafprozessuale Ermittlungshandlungen hinüberzuleiten. Die im Zusammenhang mit der Täterpersönlichkeit dargestellt wurden - beim Täter zur Entscheidung für die Begehung der Straftat, ihre Fortsetzung, ihre Unterbrechung oder Beendigung führ-ften.

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