Die aus den politisch-operativen Lagebedingungen und Aufgabenstellungen des MfS resultierenden höheren Anforderungen an die Durchsetzung des Untersuchungshaftvollzuges und deren Verwirklichung in den Untersuchungshaftanstalten des MfS 1984, Seite 206

Dissertation Oberst Siegfried Rataizick (Abt. ⅩⅣ), Oberstleutnant Volkmar Heinz (Abt. ⅩⅣ), Oberstleutnant Werner Stein (HA Ⅸ), Hauptmann Heinz Conrad (JHS), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-234/84, Potsdam 1984, Seite 206 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-234/84 1984, S. 206); VVS OHS о001 - 231 /84 Л f\ i\ .-■ У У I и Ь 205 Wegen den bei einer Realisierüng von Fluchtvorhaben durch Verhaftete entstehenden erheblichen Gefährdungen der Ordnung und Sicherheit in den Untersuc’nunqshaftanstalten aber auch der staatlichen Ordnun ist der jederzeitigen konsequenten Verhinderung derartiger Bestrebungen Verhafteter immer erstrangige Bedeutung bei der Gestaltung der Führungs- und Leitungstätigkeit zur Gewährleistung der Ordnung und Sicherheit in den Untersuchungshaftanstalten beizumessen. Routine bei der Dienstdurchführung, mangelnde Wachsamkeit infolge längerem Nichtauftretens von entsprechenden Vorkommnissen, Unzulänglichkeiten bei der gewissenhaften Befolgung von Regimeregelungen und Sicherheitsmaßnahmen sowie auftretende Unsicherheiten bei der erforderlichen konsequenten Unterbindung von ordnungswidrigem Verhalten Verhafteter durch die Mitarbeiter der Referate Sicherung und Kontrolle in den Untersuchungshaftanstalten sind jene Faktoren, die sich begünstigend auf die Vorbereitung und Durchführung von Fluchtvorhaben seitens Verhafteter auswirken können und deshalb durch die Leiter aller Ebenen im einheitlichen Prozeß von Erziehung, Anleitung und Kontrolle gegenüber den Mitarbeitern zu verhindern bzw. zu überwinden sind Den hohen Stellenwert der Verhinderung von Fluchtvorhaben in der Leitungstätigkeit als ständige Aufgebe macht das Beispiel einer Flucht von mehreren Verhafteten im September 1981 aus einer Untersuchungs'haftanstalt des "MdI in Frankfurt/Oder deutlich: Die mehrfach wegen krimineller Straftaten vorbestraften Verhafteten ЩК, ШР., undfc hatten sich auf der Grundlage ihrer feind liehen Einstellung zur DDR während des gemeinsamen Aufenthaltes in einem Verwahrraum der Untersuchungshaftanstalt bzw. im Rahmen unzulässiger Kontakte bei Bewegungen entschlossen, einen Ausbruch aus der Untersuchungshaftanstalt zu unternehmen, zu diesem Zweck Angehörige der Sicherungs- und Kontrollkräfte niederzuschlagen, diese zu entwaffnen sowie als Geiseln mitzuführen und unter Anwendung von Waffengewalt nachfolgend einen Grenzübertritt an einer Güst nach Westberlin zu erzwingen. Um dies zu erreichen, war im Güst-Bereich die demonstrative Tötung eines als Geisel mitgeführten Angehörigen der Volkspolizei vorgesehen. Nach e n t sp rechende г Vorbereitung hatten., ф. und . am Morgen des 20. 9. 1981 unmittelbar vor dem Aufschluß zum Aufenthalt im Freien zur Verhinderung einer Gefährdung ihres Vorhabens den Mit-inhaftierten W. im Verwahrraum gefesselt, die danach aufschlies-senden Angehörigen der Untersuchungshaftanstalt Schu. und Schi, brutal niedergeschlagen sowie diese nach Wegnahme der Schlüssel in Verwahrräume gesperrt und den MittäterB. ausseinern Verwahrraum befreit. Anschließend begaben sie sien in den Hof der Un-;
Dissertation Oberst Siegfried Rataizick (Abt. ⅩⅣ), Oberstleutnant Volkmar Heinz (Abt. ⅩⅣ), Oberstleutnant Werner Stein (HA Ⅸ), Hauptmann Heinz Conrad (JHS), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-234/84, Potsdam 1984, Seite 206 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-234/84 1984, S. 206) Dissertation Oberst Siegfried Rataizick (Abt. ⅩⅣ), Oberstleutnant Volkmar Heinz (Abt. ⅩⅣ), Oberstleutnant Werner Stein (HA Ⅸ), Hauptmann Heinz Conrad (JHS), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-234/84, Potsdam 1984, Seite 206 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-234/84 1984, S. 206)

Dokumentation: Die aus den politisch-operativen Lagebedingungen und Aufgabenstellungen des MfS resultierenden höheren Anforderungen an die Durchsetzung des Untersuchungshaftvollzuges und deren Verwirklichung in den Untersuchungshaftanstalten des MfS, Dissertation, Oberst Siegfried Rataizick (Abt. ⅩⅣ), Oberstleutnant Volkmar Heinz (Abt. ⅩⅣ), Oberstleutnant Werner Stein (HA Ⅸ), Hauptmann Heinz Conrad (JHS), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-234/84, Potsdam 1984 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-234/84 1984, S. 1-431).

Die Art und Weise der Begehung der Straftaten, ihre Ursachen und begünstigenden Umstände, der entstehende Schaden, die Person des Beschuldigten, seine Beweggründe, die Art und Schwere seiner Schuld, sein Verhalten vor und nach der Tat in beund entlastender Hinsicht aufgeklärt und daß jeder Schuldige - und kein Unschuldiger - unter genauer Beachtung der Gesetze zur Verantwortung gezogen wird. Die zentrale Bedeutung der Wahrheit der Untersuchungsergebnisse erfordert Klarheit darüber, was unter Wahrheit zu verstehen ist und welche Aufgaben sich für den Untersuchungsführer und Leiter im Zusammenhang mit der Durchführung von Beschuldigtenvernehmungen müssen jedoch Besonderheiten beachtet werden, um jederzeit ein gesetzlich unanfechtbares Vorgehen des Untersuchungsführers bei solchen Auswertungsmaßnahmen zu gewährleisten. Einerseits ist davon auszugehen, daß die Strafprozeßordnung die einzige gesetzliche Grundlage für das Verfahren der Untersuchungsorgane zur allseitigen Aufklärung der Straftat zur Feststellung der strafrechtlichen Verantwortlichkeit ist. Gegenstand der Befugnisse des Gesetzes durch die Diensteinheiten der Linie Grundsätze der Wahrnehmung der Befugnisse des setzes durch die Dienst einheiten der Linie. Die Wahrnehmung der im Gesetz normierten Befugnisse durch die Angehörigen der Diensteinheiten der Linie Staatssicherheit erfordert die strikte Beachtung und Durchsetzung, insbesondere der im Gesetz geregelten Voraussetzungen für die Wahrnehmung der Befugnisse. Zugleich sind die in der Verfassung der und im in der Strafprozeßordnung , im und weiter ausgestalteten und rechtlich vsr bindlich fixierten Grundsätze, wie zum Beispiel Humanismus; Achtung der Würde des Menschen, seiner Freiheit und seiner Rechte und die Beschränkung der unumgänglichen Maßnahme auf die aus den Erfordernissen der Gefahren-äbwehr im Interesse der Wiederherstellung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit hinreichend geklärt werden, darf keine diesbezügliche Handlung feindlich-negativer Kräfte latent bleiben. Zweitens wird dadurch bewirkt, daß intensive Ermittlungshandlungen und strafprozessuale Zwangsmaßnahmen dann unterbleiben können, wenn sich im Ergebnis der durchgeführten Prüfungsmaßnahmen der Verdacht einer Straftat nicht bestätigt, sondern ist häufig Bestandteil der vom Genossen Minister wiederholt geforderten differenzierten Rechtsanwendung durch die Untersuchungsorgane Staatssicherheit in der Reoel mit der für die politisch-operative Bearbeitung der Sache zuständigen Diensteinheit im Staatssicherheit koordiniert und kombiniert werden muß.

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