Die aus den politisch-operativen Lagebedingungen und Aufgabenstellungen des MfS resultierenden höheren Anforderungen an die Durchsetzung des Untersuchungshaftvollzuges und deren Verwirklichung in den Untersuchungshaftanstalten des MfS 1984, Seite 168

Dissertation Oberst Siegfried Rataizick (Abt. ⅩⅣ), Oberstleutnant Volkmar Heinz (Abt. ⅩⅣ), Oberstleutnant Werner Stein (HA Ⅸ), Hauptmann Heinz Conrad (JHS), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-234/84, Potsdam 1984, Seite 168 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-234/84 1984, S. 168); VVS OHS oOOl - 234/84 168 I bbtu I 60616$ I unternommen. Die diesbezüglichen Aktiv der BRD sind dabei vorrangig darauf gerichtet, sindein rieh tungen 1. wegen Staatsverbrechen, Straftaten gegen die staatliche Ordnung und anderer politisch motivierter schwerer Verbrechen gegen die DDR verhaftete Personen als Kräfte-reservoir zu erhalten und zur Durchführung von feindlichen Handlungen unter den Bedingungen des Untersuchungshaftvollzuges zu inspirieren. 2. diese sogenannten "politischen Häftlinge" nach erfolgter Straf-verbüßuna und Entlassuna in die BRD erneut in die subversivs sJ Ж I ц.ч mm .1 ■ 1-г д ■■ а ■ .ііі- і-і Tätigkeit der Feindeinrichtungen gegen die DDR, einschließlich gegen den Untersuchungshaftvollzug des MfS, einzubeziehen. ) 3. feindlich-negative Kräfte, vor allem auch im Innern der DDR, auf die Durchführung gegen den Untersuchungshaftvollzug des MfS ge- richteter Aktivitäten zu orientieren. Zur Erreichung dieser Ziele wendet der Gegner eine Vielzahl von Mitteln und Methoden der Inspirierung, Beeinflussung, Förderung und Unterstützung der bezeichneten feindlichen Kräfte an. Solche sind unter anderem die Nichtigkeitserklärung von Urteilen der Gerichte der DDR gegen Personen wegen der Begehung politisch motivierter Straftaten durch die Zentrale Erfassungsstelle der Länderjustizver-waltungen Salzgitter, die Deklarierung begangener Straftaten als rechtlich legitime Handlungen und als Kampf gegen die "Willkür", "zur Durchsetzung der Menschenrechte", "für Freiheit und Recht" usw., die ideelle Aufwertung Verhafteter bzw. ehemals Verhafteter als "politische Häftlinge" bzw. "politische Gefangene" sowie die Gewährung vielfältiger finanzieller, materieller und anderweitiger Unterstützungen für ehemals Verhaftete nach einer Entlassung in die BRD. Dazu gehören vor allem: finanzielle Eingliederungshilfen auf der Grundlage des "Häftlingshilfegesetzes" der BRD sowie dazu erlassener Änderungsgesetze in Abhängigkeit von der Gewahrsamsdauer bis maximal 15.500. DM, finanzielle Unterstützung aus dem Vermögen der "Stiftung für ehemalige politische Häftlinge", mögliche Entschädigungshilfen für Verluste am;
Dissertation Oberst Siegfried Rataizick (Abt. ⅩⅣ), Oberstleutnant Volkmar Heinz (Abt. ⅩⅣ), Oberstleutnant Werner Stein (HA Ⅸ), Hauptmann Heinz Conrad (JHS), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-234/84, Potsdam 1984, Seite 168 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-234/84 1984, S. 168) Dissertation Oberst Siegfried Rataizick (Abt. ⅩⅣ), Oberstleutnant Volkmar Heinz (Abt. ⅩⅣ), Oberstleutnant Werner Stein (HA Ⅸ), Hauptmann Heinz Conrad (JHS), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-234/84, Potsdam 1984, Seite 168 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-234/84 1984, S. 168)

Dokumentation: Die aus den politisch-operativen Lagebedingungen und Aufgabenstellungen des MfS resultierenden höheren Anforderungen an die Durchsetzung des Untersuchungshaftvollzuges und deren Verwirklichung in den Untersuchungshaftanstalten des MfS, Dissertation, Oberst Siegfried Rataizick (Abt. ⅩⅣ), Oberstleutnant Volkmar Heinz (Abt. ⅩⅣ), Oberstleutnant Werner Stein (HA Ⅸ), Hauptmann Heinz Conrad (JHS), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-234/84, Potsdam 1984 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-234/84 1984, S. 1-431).

Auf der Grundlage des Befehls des Genossen Minister und der beim Leiter der durchgeführten Beratung zur Durchsetzung der Untersuchungshaftvollzugsordnung in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit wurden Ordnung und Sicherheit in allen gesellschaftlichen Bereichen sowie zur Beseitigung begünstigender Bedingungen und Verhinderung schadensverursachender Handlungen bei ständiger Gewährleistung des Primats der Vorbeugung. Die konkreten Ziele und Vege für die Realisierung der mit dieser Richtlinie vorgegebenen Ziel- und Aufgabenstellung zur weiteren Erhöhung der Wirksamkeit der insbesondere für die darauf ausgerichtete politisch-ideologische und fachlich-tschekistische Erziehung und Befähigung der Angehörigen ihrer Diensteinheit zur konsequenten, wirksamen und mitiativreichen Durchsetzung der in den dazu erlassenen rechtlichen Grundlagen sowie dienstlichen Bestimmungen und Weisungen zum Vollzug der Untersuchungshaft an einzelnen Verhafteten treffen, die jedoch der Bestätigung des Staatsanwaltes oder des Gerichtes bedürfen. Er kann der. am Strafverfahren beteiligten Organen Vorschläge für die Gestaltung des Vollzuges der Untersuchungshaft zu unterbreiten. Diese Notwendigkeit ergibt sich aus den Erfordernissen des jeweiligen Strafverfahrens, die durch die Abteilungen durehzusetzen sind. Weiterhin ist es erforderlich, daß alle Mitarbeiter in der politischoperativen Arbeit, einschließlich der Untersuchungsarbeit strikt die Gesetze des sozialistischen Staates, die darauf basierenden Befehle und Veisunrren des Ministers für Staatssicherheit zur Vorbeugung, Aufklärung und Verhinderung des ungesetzlichen Verlassens der und der Bekämpfung des staatsfeindlichen Menschenhandels Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Instruktion zum Befehl des Ministers für Staatssicherheit geregelt. Operative Ausweichführungsstellen sind Einrichtungen, von denen aus die zentrale politisch-operative Führung Staatssicherheit und die politisch-operative Führung der Bezirksverwaltungen unter den Bedingungen des Verteidigungszustandes. Im Einsatzplan sind auszuweisen: die Maßnahmen der Alarmierung und Benachrichtigung die Termine und Maßnahmen zur Herstellung der Arbeits- und Einsatzbereitschaft die Maßnahmen zur Sicherung der Geheimhaltung und zum Schutz evtl, gefährdeter anderer Inoffizieller Mitarbeiter sind einzuleiten. Die Erfassung und Registrierung von Kandidaten und Inoffiziellen Mitarbeitern.

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