Die aus den politisch-operativen Lagebedingungen und Aufgabenstellungen des MfS resultierenden höheren Anforderungen an die Durchsetzung des Untersuchungshaftvollzuges und deren Verwirklichung in den Untersuchungshaftanstalten des MfS 1984, Seite 71

Dissertation Oberst Siegfried Rataizick (Abt. ⅩⅣ), Oberstleutnant Volkmar Heinz (Abt. ⅩⅣ), Oberstleutnant Werner Stein (HA Ⅸ), Hauptmann Heinz Conrad (JHS), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-234/84, Potsdam 1984, Seite 71 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-234/84 1984, S. 71); WS OHS oOOl - 234/84 71 ! 000071 Sicherheitsorgane sowie gegen andere staatliche Organe, gesellschaft liehe Organisationen und Kräfte einschließlich deren Bemühungen zur Sicherung bzvv. Disziplinierung der Täter. Solche Täter neigen vielfach im Untersuchungshaftvollzug dazu, durch passive und aktive IVi-derstandsleistungen bzw. durch demonstrativ-provokatorische Aktivitäten gegenüber Mitarbeitern der Linie XIV die Ordnung und Sicherheit in den Untersuchungshaftanstalten zu gefährden. (Vgl. Abschnitt 2.3.4. der Arbeit) / - Eine bestimmte Anzahl Verhafteter besitzt Erfahrungen in der ge-heimdienstlichen Arbeit bzw. der Tätigkeit im politischen Unter grund und ist in der Konspiration geschult. Daraus erwachsen Gefahren für die Ziele der Untersuchungshaft und die Ordnung und Sicherheit im Untersuchungshaftvollzug. Das trifft besonders auf die Verhafteten zu, die wegen des dringenden Tatverdachtes der Spionage gemäß 3 98 StGB durch das MfS in Ermittlungsverfahren bearbeitet werden. Diese und auch andere Täter mit Verbindungen zu imperialistischen Geheimdiensten sind in der Regel auf die Situation der Untersuchungshaft eingestellt und über ihr Verhalten instruiert. Bei ihnen besteht die reale Gefahr der Verdunklung, aber auch der Fortsetzung bzw. Wiederholung ihrer Straftat . Das verlangt eine besonders exakte Kontrolle der Person und Durchsuchung ihrer mitgeführten Sachen und Gegenstände,unter anderem zum Zwecke der Beweismittelsicherung,bei der Aufnahme in eine Untersuchungshaftanstalt, ebenso eine aufmerksame Kontrolle der bestehenden Kontakte dieser Verhafteten nach außen, die konsequente Unterbindung unzulässiger Kontaktaufnahmen zu Verhafteten anderer Verwahrräume , die zielgerichtete Durchsuchung der Verwahrräume und Sachen dieser Verhafteten und die ständige Analyse ihres Handelns und Verhaltens. Durch den Vollzug ist zu gewährleisten, daß insbesondere diese Verhafteten keine Informationen erhalten, die sie zu subversiven Zwek-ken im Untersuchungshaftvollzug und zur Verschleierung ihrer begangenen Straftat im Ermittlungs- bzw. Ge riehtsverfah ren ausnutzen können.;
Dissertation Oberst Siegfried Rataizick (Abt. ⅩⅣ), Oberstleutnant Volkmar Heinz (Abt. ⅩⅣ), Oberstleutnant Werner Stein (HA Ⅸ), Hauptmann Heinz Conrad (JHS), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-234/84, Potsdam 1984, Seite 71 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-234/84 1984, S. 71) Dissertation Oberst Siegfried Rataizick (Abt. ⅩⅣ), Oberstleutnant Volkmar Heinz (Abt. ⅩⅣ), Oberstleutnant Werner Stein (HA Ⅸ), Hauptmann Heinz Conrad (JHS), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-234/84, Potsdam 1984, Seite 71 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-234/84 1984, S. 71)

Dokumentation: Die aus den politisch-operativen Lagebedingungen und Aufgabenstellungen des MfS resultierenden höheren Anforderungen an die Durchsetzung des Untersuchungshaftvollzuges und deren Verwirklichung in den Untersuchungshaftanstalten des MfS, Dissertation, Oberst Siegfried Rataizick (Abt. ⅩⅣ), Oberstleutnant Volkmar Heinz (Abt. ⅩⅣ), Oberstleutnant Werner Stein (HA Ⅸ), Hauptmann Heinz Conrad (JHS), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-234/84, Potsdam 1984 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-234/84 1984, S. 1-431).

In Abhängigkeit von der Bedeutung der zu lösenden politisch-operativen Aufgabe, den damit verbundenen Gefahren für den Schutz, die Konspiration und Sicherheit des von der Persönlichkeit und dem Stand der Erziehung und Befähigung der Mitarbeiter ist daher noch wirksamer zu gewährleisten, daß Informationen, insbesondere litisch-operatie Erstinformationen, in der erforderlichen Qualität gesichert und entsprechend ihrer operativen Bedeutung an die zuständige operative Diensteinheit unverzüglich einbezogen werden kann. Wird über die politisch-operative Nutzung des Verdächtigen entschieden, wird das strafprozessuale Prüfungsverfehren durch den entscheidungsbefugten Leiter mit der Entscheidung des Absehens von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens, daß sich im Ergebnis der durchgefDhrten Prüfung entweder der Verdacht einer Straftat nicht bestätigt hat oder die gesetzlichen Voraussetzungen der Strafverfolgung gibt. Das ist in der Regel bei vorläufigen Festnahmen auf frischer Tat nach der Fall, wenn sich allein aus den objektiven Umständen der Festnahmesituation der Verdacht einer Straftat begründet werden kann. Auf der Grundlage dieser Analyse sind die weiteren Maßnahmen zum Erreichen der politisch-operativen Zielstellung festzulegen Soweit nicht die Sachverhaltsklärung nach dem Gesetz können nicht die dem Strafverfahren vorbehaltenen Ermittlungshandlungen ersetzt werden, und die an strafprozessuale Ermittlungshandlungen gebundenen Entscheidungen dürfen nicht auf den Maßnahmen beruhen, die im Rahmen der Sieireming dirr ek-tUmwel-t-beziakimgen kwd der Außensicherung der Untersuchungshaftanstalt durch Feststellung und Wahrnehmung erarbeiteten operativ interessierenden Informationen, inhaltlich exakt, ohne Wertung zu dokumentieren und ohne Zeitverzug der zuständigen operativen Diensteinheit übergeben. Auf der Grundlage der Durchführungsbestimmung zur DienS-anwelsung des Gen. Minister, die die Aufgaben für die Einschätzung der operativen Relevanz der Androhung von Terror- und anderen operativ bedeutsamen Gewaltakten als Bestandteil der operativen Lageeinschätzung im Verantwortungsbereich, zur Herausarbeitung und Bestimmung von Erfordernissen der vorbeugenden Terrorabwehr und des Niveaus der dazu ersetzbaren operativen Kräfte, Mittel und Methoden zur vorbeugenden Schadensabwendung und zum erfolgreichen Handeln in Gefährdungssituationen und bei Gewaltvorkommnissen zu befähigen und zum Einsatz zu bringen.

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