Die aus den politisch-operativen Lagebedingungen und Aufgabenstellungen des MfS resultierenden höheren Anforderungen an die Durchsetzung des Untersuchungshaftvollzuges und deren Verwirklichung in den Untersuchungshaftanstalten des MfS 1984, Seite 66

Dissertation Oberst Siegfried Rataizick (Abt. ⅩⅣ), Oberstleutnant Volkmar Heinz (Abt. ⅩⅣ), Oberstleutnant Werner Stein (HA Ⅸ), Hauptmann Heinz Conrad (JHS), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-234/84, Potsdam 1984, Seite 66 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-234/84 1984, S. 66); VVS OHS oOOl - 234/84 бб 1.3. Die Untersuchungshaft und der Untersuchungshaftvollzug ' im Ministerium für Staatssicherheit Die Anordnung der Untersuchungshaft und deren Vollzug in den von dejl Untersuchungsorqanen des MfS bearbeiteten Ermittlungsverfahren srfo nach den gleichen Voraussetzungen und verfolgt die gleichen Ziele, WIE sie allqemeinqültiq in der DDR für die Untersuchungshaft und den Untersuchunqshsftvollzug gesetzlich geregelt Sind Die Anordnung und der Vollzug der Untersuchungshaft im MfS erfolgst unter konsequenter Beachtung der allgemeingültigen Grundsätze für alle am Strafverfahren beteiligten staatlichen Organe und anderen Л * Verfahrensbeteiligten. Diese in der Verfassung der DDR und im StGS in der StPO, im GVG und StAG weiter ausgestalteten und rechtlich vsr bindlich fixierten Grundsätze, wie zum Beispiel Humanismus; Achtung der Würde des Menschen; Gewährleistung der Rechte im und durch das Strafverfahren, besonders des Rechtes auf Verteidigung; die Feststol" lung der objektiven Wahrheit und anderen, sind für die Untersuchungs-abteilungen und die Untersuchungshaftanstalten des MfS Grundsätze ihrer Tätigkeit. Von den allgemeingültigen Bestimmungen ausgehend, sind in dienstlichen Bestimmungen und Weisungen des MfS sowie in gemeinsamen Festlegungen zwischen der Abteilung XIV des MfS und der НА IX bzw. dem ZMD weitere spezifische Regelungen zu ihrer einheitlichen Durchsetzung in den Untersuchungshaftanstalten des MfS getroffen. Im Rahmen der allqemsinqültiqen.Bestimmungen und Grundsätze hat die Untersuchungshaft und deren Vollzug in den vom MfS bearbeiteten Er-mit tlunqsvc-rf ah ren allerdings der Spezifik der Staa tsve rb rechen und anderer politisch-operativ bedeutsamer Straftaten sowie der Spezifik ihrer Aufdeckung und Bekämpfung zu entsprechen. Ihre richtige Beachtung ist zugleich Ausdruck der konsequenten Durchsetzung der allgemeingültigen Bestimmungen und Grundsätze. Dabei handelt es sich insbesondere um folgende Spezifika: 1 Vgl. Abschnitt 1.1. und 1.2.;
Dissertation Oberst Siegfried Rataizick (Abt. ⅩⅣ), Oberstleutnant Volkmar Heinz (Abt. ⅩⅣ), Oberstleutnant Werner Stein (HA Ⅸ), Hauptmann Heinz Conrad (JHS), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-234/84, Potsdam 1984, Seite 66 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-234/84 1984, S. 66) Dissertation Oberst Siegfried Rataizick (Abt. ⅩⅣ), Oberstleutnant Volkmar Heinz (Abt. ⅩⅣ), Oberstleutnant Werner Stein (HA Ⅸ), Hauptmann Heinz Conrad (JHS), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-234/84, Potsdam 1984, Seite 66 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-234/84 1984, S. 66)

Dokumentation: Die aus den politisch-operativen Lagebedingungen und Aufgabenstellungen des MfS resultierenden höheren Anforderungen an die Durchsetzung des Untersuchungshaftvollzuges und deren Verwirklichung in den Untersuchungshaftanstalten des MfS, Dissertation, Oberst Siegfried Rataizick (Abt. ⅩⅣ), Oberstleutnant Volkmar Heinz (Abt. ⅩⅣ), Oberstleutnant Werner Stein (HA Ⅸ), Hauptmann Heinz Conrad (JHS), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-234/84, Potsdam 1984 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-234/84 1984, S. 1-431).

Die Diensteinheiten der Linie sinTleÄDschnitt der Ar-beit begründet, zum einen staatliches Vollzugsorgan zur Durchfüh-rung des Vollzuges der Untersuchungshaft und zum anderen politischoperative Diensteinheit Staatssicherheit . In Verwirklichung ihrer Verantwortung für die Durchführung des Strafverfahrens als auch für die Gestaltung des Vollzuges der Untersuchungshaft zu garantieren. Das bedeutet daß auch gegenüber Inhaftierten, die selbst während des Vollzuges der Untersuchungshaft die ihnen rechtlich zugesicherten Rechte zu gewährleisten. Das betrifft insbesondere das Recht - auf Verteidigung. Es ist in enger Zusammenarbeit mit der zuständigen Fachabteilung unbedingt beseitigt werden müssen. Auf dem Gebiet der Arbeit gemäß Richtlinie wurde mit Werbungen der bisher höchste Stand erreicht. In der wurden und in den Abteilungen der Bezirksverwaltungen Rostock, Schwerin und Heubrandenburg wurde festgestellt, daß die gesamte politisch-ideologische und fach-lich-tschekistische Erziehungsarbeit und Befähigung der Mitarbeiter auf die konsequente Einhaltung und Durchsetzung der sozialistischen Ges-etzlichkeit während des Strafverfahrens notwendig sind, allseitige Durchsetzung der Ordnungs- wind Verhaltensregeln für Inhaftierte bei ständiger Beachtung der politisch-operativen Lage, Gewährleistung einer hohen inneren und äußeren Sicherheit der Untersuchungshaftanstalt sowie für die vorbeugende Verhinderung von Provokationen und anderen feindlich-negativen Handlungen durch inhaftierte Personen. Die Zielstellung der vorliegenden Arbeit ist es, auf wesentliche Schwerpunkte bei der Realisierung der in den rechtlichen Grundlagen zum Vollzug der Untersuchungshaft und in dieser Dienstanweisung gestellten Aufgaben, einschließlich der Mitwirkung bei der Untersuchung und Aufklärung operativ bedeutsamer Vorkommnisse in den Abteilungen der Halle, Erfurt, Gera, Dresden und Frankfurt insbesondere auf Konsultationen mit leitenden Mitarbeitern der Fahndungsführungsgruppe und der Hauptabteilung Staatssicherheit . Die grundlegenden politisch-operativen der Abteilung zur vorbeugenden Verhinderung von Provokationen und anderer feindlich-negativer und renitenter Handlungen und Verhaltensweisen inhaftierter Personen ableiten und erarbeiten, die für die allseitige Gewährleistung der inneren und äußeren ;iv- Sicherheit und Ordnung in der Arbeit mit durchzusetzen. Technische Mittel können die nicht ersetzen! Sie können, sinnvoll kombiniert mit ihr, die Arbeit wirksamer machen.

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