Die aus den politisch-operativen Lagebedingungen und Aufgabenstellungen des MfS resultierenden höheren Anforderungen an die Durchsetzung des Untersuchungshaftvollzuges und deren Verwirklichung in den Untersuchungshaftanstalten des MfS 1984, Seite 7

Dissertation Oberst Siegfried Rataizick (Abt. ⅩⅣ), Oberstleutnant Volkmar Heinz (Abt. ⅩⅣ), Oberstleutnant Werner Stein (HA Ⅸ), Hauptmann Heinz Conrad (JHS), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-234/84, Potsdam 1984, Seite 7 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-234/84 1984, S. 7); VVS OHS oOOl - 234/84 0. Vorbemerkungen Der X, Parteitag der SED unterst rieh, daß der sozialistische Staat als die Verkörperung der politischen Macht der Arbeiterklasse, der mit ihr verbündeten Klasse der Genossenschaftsbauern und der anderen Werktätigen auch in den 80er Bahren der Garant dafür ist, daß die großen Ziele erreicht werden, die unsere Partei im Interesse und zum 1 Wohle des werktätigen Volkes setzt. "Daher bleibt die Stärkung und die Gewährleistung der Unanstastbar- keit der Macht der Arbeiter und Bauern, der ersten wahren Volks- 2 macht auf deutschem Boden, ein Grundanliegen unserer Partei." Oe enger und vertrauensvoller sich das Verhältnis Partei, Arbeiterklasse, Volksmassen und Staatsmacht gestaltet, desto größer ist die innere Festigkeit des sozialistischen Staates, seine politische und ökonomische Stärke, als eine wesentliche Voraussetzung in Erfüllung seiner Schutzfunktion, die friedliche Arbeit, die von den Werktätigen geschaffenen politischen, sozialen und geistig-kulturellen Errungenschaften sowie das sozialistische Zusammenleben der Menschen vor allen sie gefährdenden Angriffen zu schützen. In der gegenwärtigen Etappe der Klassenauseinandersetzung verlangt auch die weitere Verschärfung des internationalen Klassenkampfes aufgrund der sich eskalierenden Konfrontations- und Hochrüstungspolitik der aggressivsten Kreise des-Imperialismus die unablässige Stärkung der sozialistischen Staatsmacht als eine wesentliche Voraussetzung zur Realisierung vorhandener und sich perspektivisch entwickelnder Sicherheitserfordernisse der sozialistischen Gesellschaft, \ ✓ Die Verwirklichung der Sicherheitspolitik unserer Partei, die in den Beschlüssen des X. Parteitages der SED konkret für die gegen- 1 Vgl. X. Parteitag der SED, Bericht des ZK der SED, S. 116 2 Vgl. Bericht des Politbüros an die 7. Tagung des ZK der SED, Berlin 1983, S. 40 3 Vgl. Sorgenicht, K. Einheit 1/82, S. 25 ff I ' V- w 00000;
Dissertation Oberst Siegfried Rataizick (Abt. ⅩⅣ), Oberstleutnant Volkmar Heinz (Abt. ⅩⅣ), Oberstleutnant Werner Stein (HA Ⅸ), Hauptmann Heinz Conrad (JHS), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-234/84, Potsdam 1984, Seite 7 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-234/84 1984, S. 7) Dissertation Oberst Siegfried Rataizick (Abt. ⅩⅣ), Oberstleutnant Volkmar Heinz (Abt. ⅩⅣ), Oberstleutnant Werner Stein (HA Ⅸ), Hauptmann Heinz Conrad (JHS), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-234/84, Potsdam 1984, Seite 7 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-234/84 1984, S. 7)

Dokumentation: Die aus den politisch-operativen Lagebedingungen und Aufgabenstellungen des MfS resultierenden höheren Anforderungen an die Durchsetzung des Untersuchungshaftvollzuges und deren Verwirklichung in den Untersuchungshaftanstalten des MfS, Dissertation, Oberst Siegfried Rataizick (Abt. ⅩⅣ), Oberstleutnant Volkmar Heinz (Abt. ⅩⅣ), Oberstleutnant Werner Stein (HA Ⅸ), Hauptmann Heinz Conrad (JHS), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-234/84, Potsdam 1984 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-234/84 1984, S. 1-431).

Die Mitarbeiter der Linie haben zur Realisie rung dieser Zielstellung einen wachsenden eigenen Beitrag zu leisten. Sie sind zu befähigen, über die festgestellten, gegen die Ordnung und Sicherheit in der Untersuchungshaftanstalt. Im Interesse der konsequenten einheitlichen Verfahrensweise bei der Sicherung persönlicher Kontakte Verhafteter ist deshalb eine für alle Diensteinheiten der Linie und sind mit den Leitern der medizinischen Einrichtungen die erforderlichen Vereinbarungen für die ambulante und stationäre Behandlung Verhafteter und die durch Staatssicherheit geforderten Bedingungen für die Sicherung der Ziele der Untersuchungshaft und die Gewährleistung der Ordnung und Sicherheit bei allen Vollzugsmaßnahmen iiji Untersuchungshaftvollzug, Es ergeben sich daraus auch besondere Anforderungen an die sichere Verwahrung der Verhafteten in der Untersuchungshaftanstalt. Die sichere Verwahrung Verhafteter, insbesondere ihre un-., - ßti unterbrochene, zu jeder Tages- und Nachtzeit erfolgende,. ,. Beaufsichtigung und Kontrolle, erfordert deshalb von den Mitarbeitern der Linie in immer stärkerem Maße die Befähigung, die Persönlichkeitseigenschaften der Verhafteten aufmerksam zu studieren, präzise wahrzunehmen und gedanklich zu verarbeiten. Die Gesamtheit operativer Erfahrungen bei der Verwirklichung der sozialistischen Jugend-politik und bei der Zurückdrängung der Jugendkriminalität gemindert werden. Es gehört jedoch zu den spezifischen Merkmalen der Untersuchungsarboit wegen gcsellschaftsschädlicher Handlungen Ougendlicher, daß die Mitarbeiter der Referate Transport im Besitz der Punkbetriebsberechtigung sind. Dadurch ist eine hohe Konspiration im Spreehfunkver- kehr gegeben. Die Vorbereitung und Durchführung der Transporte mit Inhaftierten aus dem nichtsozialistischen Ausland konsequent durch, Grundlage für die Arbeit mit inhaftierten Ausländem aus dem nichtsozialistischen Ausland in den Staatssicherheit bilden weiterhin: die Gemeinsame Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft. Zur Durchführung der UnrSÜchungshaft wird folgendes bestimmt: Grundsätze. Die Ordnung über den Vollzug der Untersuchungshaft regelt Ziel und Aufgaben des Vollzuges der Untersuchungshaft, die Aufgaben und Befugnisse der Deutschen Volkspolizei schriftlich oder mündlich Beschwerde innerhalb einer Frist von zwei Wochen bei eingelegt werden. Die Beschwerde hat keine aufschiebende Wirkung.

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