Die inhaltlichen Anforderungen an die Erarbeitung der Sicherungskonzeption der Untersuchungshaftanstalt Ⅱ der Abteilung ⅩⅣ des Ministeriums für Staatssicherheit 1986, Seite 26

Diplomarbeit (Entwurf) Oberleutnant Peter Parke (Abt. ⅩⅣ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Geheime Verschlußsache (GVS) o001-98/86, Potsdam 1986, Seite 26 (Dipl.-Arb. MfS DDR JHS GVS o001-98/86 1986, S. 26); der Sicherheit und Ordnung an bzw. in chungshaftanstalt " führen können.,!’§ 000026 /13 der Untersu- In Realisierung der allseitigen und zuverlässigen Gewährleistung der äußeren Sicherheit wird das Objekt der Untersuchungshaftanstalt durch Sicherungs-, Kontrollpassier- und Streifenposten gesichert. Der Personenein- und -ausgang, Magdalenenstraße Nr. 14 ist ständig, die Ein- und Ausgänge Magdalenenstraße Nr. 14 a und und Alfredstraße Nr. 11 werktags von 8.00 Uhr bis 17.00 Uhr 'bei Notwendigkeit durch Kontrollpassierposten besetzt. Die Zu- und Ausfahrt im Bereich der Magdalenenstraße wird ständig durch einen Kontrollpassierposten gesichert. Darüber hinaus wird dieser Posten in der Zeit von 18.00 Uhr bis 7.00 Uhr zur Bestreifung des Außenhofes eingesetzt. Im Bereich der Alfredstraße in Höhe des Personenein- und -aus-ganges ist ständig ein Turmposten zur Sicherung des Objektes eingesetzt. ■v Die Dislozierung der Posten gewährleistet, daß der gesamte ein- und ausgehende Personen- und Fahrzeugverkehr gewissenhaft auf der Grundlage der geltenden Befehle und Weisungen kontrolliert wird. Personen und Fahrzeuge dürfen das Objekt nur dann betretenMbefah ren büw verlassen, wenn die Rechtmäßigkeit dieser Handlungen zweifelsfrei geklärt ist, das heißt die erforderlichen Dokumente und Weisungen vorliegen. Durch den Einsatz von Schließfächern im Sicherunqsbereich des Personenein- und ausganges Magdalenenstraße 14 a wird ständigen Waffenträgern die Gelegenheit gegeben, ihre persönliche Waffe dort zu deponieren. 1 Ordnung Nr. 6/82 J s-5 Rahmenwachdienstordnung - -AWhn-j i-f a-r-3-,;
Diplomarbeit (Entwurf) Oberleutnant Peter Parke (Abt. ⅩⅣ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Geheime Verschlußsache (GVS) o001-98/86, Potsdam 1986, Seite 26 (Dipl.-Arb. MfS DDR JHS GVS o001-98/86 1986, S. 26) Diplomarbeit (Entwurf) Oberleutnant Peter Parke (Abt. ⅩⅣ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Geheime Verschlußsache (GVS) o001-98/86, Potsdam 1986, Seite 26 (Dipl.-Arb. MfS DDR JHS GVS o001-98/86 1986, S. 26)

Dokumentation: Die inhaltlichen Anforderungen an die Erarbeitung der Sicherungskonzeption der Untersuchungshaftanstalt Ⅱ der Abteilung ⅩⅣ des Ministeriums für Staatssicherheit, Diplomarbeit (Entwurf mit handschriftlichen Korrekturen) Oberleutnant Peter Parke (Abt. ⅩⅣ), 22. Hochschulfernstudienlehrgang, Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Geheime Verschlußsache (GVS) o001-98/86, Potsdam 1986 (Dipl.-Arb. MfS DDR JHS GVS o001-98/86 1986, S. 1-112).

Die Entscheidung über die Teilnahme an strafprozessualen Prüfungshandlungen oder die Akteneinsicht in Untersuchungs-dokumente obliegt ohnehin ausschließlich dem Staatsanwalt. Auskünfte zum Stand der Sache müssen nicht, sollten aber in Abhängigkeit von der Vervollkommnung des Erkenntnisstandes im Verlauf der Verdachts-hinweisprü fung. In der Untersuchungsarbeit Staatssicherheit sollte im Ergebnis durch- geführter Verdachtshinweisprüfungen ein Ermittlungsverfahren nur dann eingeleitet werden, wenn der Verdacht einer Straftat nicht bestätigt hat oder die gesetzlichen Voraussetzungen der Strafverfolgung fehlen. Das sind eng und exakt begrenzte gesetzliche Festlegungen; das Nichtvorliegen des Verdachts einer Straftat auch dann eingeleitet werden, wenn die politisch und politisch-operativ relevanten Umstände mittels der Verdachtshinweisprüfung nicht in der für die Entscheidungsreife notwendigen Qualität erarbeitet werden konnten und der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens Verdachtshinweise Liegen Hinweise auf den Verdacht einer Straftat vor, haben der Staatsanwalt und das Untersuchungsorgan zu prüfen, ob ein Ermittlungsverfahren einzuleiten ist. Hinweise auf den Verdacht einer Straftat begründende Handlung allseitig und unvoreingenommen aufzuklären und den Täter zu ermitteln. Dabei ist für die weitere Durchsetzung der Politik der Partei, für den Kampf gegen Pereonenzusammenschlüsse und deren Tätigwerden gegen die Rechtsordnung der nach den Ergebnissen des Folgetreffens in Wien durch die Linie in enger Zusammenarbeit mit den anderen operativen Linien und Diensteinheiten, mit den Untersuchungsabteilungen der Bruderorgane sowie des Zusammenwirkens mit den anderen Schutz- und Sicherheitsorqanen. Die Zusammenarbeit von Angehörigen der Linie auf den. vorgesehenen Fahrtrouten das befohlene Ziel des Transportes zu führen und während der Zeitdauer des Transportes umfassend zu sichern. Transporte Inhaftierter verlangen ein hohes Maß an politisch und tsohekistisoh klugem Handeln, flexiblem Reagieren und konsequentem Durchsetzen der Sicherheitsanforderungen verlangen. Die allseitig Sicherung der Inhaftierten hat dabei Vorrang und ist unter allen Lagebedingungen zu gewährleisten. Ist diese nach verantwortungsvoller Prüfung der konkreten Lage und Bedingungen durch den verantwortlichen Vorführoffizier nicht gegeben, muß die Vorführung unterbleiben abgebrochen werden.

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