Grundlegende Anforderungen und Wege zur Gewährleistung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit in der Untersuchungsarbeit des MfS im Ermittlungsverfahren 1981, Blatt 785

Dissertation Oberstleutnant Horst Zank (JHS), Oberstleutnant Dr. Karl-Heinz Knoblauch (JHS), Oberstleutnant Gustav-Adolf Kowalewski (HA Ⅸ), Oberstleutnant Wolfgang Plötner (HA Ⅸ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-233/81, Potsdam 1981, Blatt 785 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-233/81 1981, Bl. 785); ,785 WS DHS 001 /81 000216 ’t 233 samen Postsendungen sind die Möglichkeiten der Postzollfahndung (PZF) zu nutzen. Nach der inoffiziellen Feststellung-' von Zollverstößen werden die Postzollamter entsprechend den Zollvorschriften offiziell tätig und verfahren nach den Zollbestimmungen. Die auf diesem Wege durch die Postzollämter eingezogenen und beschlagnahmten Schriften bzw. Gegenstände oder andere Materialien können danach als offizielle Beweismittel Verwendung finden. Zu beachten ist ferner, daß bei inoffiziellem Einbehalten der Postsendungen durch die Abteilung M im MfS auf der Grundlage der "Ordnung zur Verfahrensweise beim Einbehalten von Postsendungen aus dem grenzüberschreitenden Verkehr mit nichtsozialistischen Staaten und Westberlin durch das MfS" des 1. Stellvertreters des Ministers vom 23. 3. 1976 (WS 303/76) die auf diesem Wege sichergestellten Materialien nur inoffizielles Beweismaterial sind und daher nifeht Eingang in ein Ermittlungsverfahren finden dürfen. Im ufienhang mit der Bearbeitung von Operativen VorgängeWiTite deshalb das Einbehalten von Postsendungen auf dCp&ßrtfnd 1 age der ge- \ nannten Ordnung Ausnahmecharakter tragen'v Gemäß § 18 Abs. 1 Zollübe gpPKrräefsordn ung besteht eine weitere ■jy* Möglichkeit, vor Einlefungeines Ermittlungsverfahrens bestimmte Postsendungen etUreuziehen und somit später als Beweismittel in das Ermittlungsverfahren einzuführen. Die Rechtsgrundlage dafür ist § 18 Abs. 1 der Zollüberwachungsordnung. Gemäß § 18 Abs. 1 sind den Zollorganen auch an de re Postsendunaen durch die Post vorzuführen'. "Andere Postsendungen" sind z. B. auch BriefSendungen der verschiedensten Art. Die Annahme, daß sich in BriefSendungen Waren, Devisen oder andere Zahlungsmittel befinden, bedarf keiner besonderen Begründung, sie kann z. B. immer dann vorliegen, wenn in Briefen bestimmte Schriftstücke, wie Manuskriptteile, enthalten sind, durch die das Normalgewicht eines Briefes überschritten wird. Wenn bei der Öffnung der Brief- Kopie AR 8;
Dissertation Oberstleutnant Horst Zank (JHS), Oberstleutnant Dr. Karl-Heinz Knoblauch (JHS), Oberstleutnant Gustav-Adolf Kowalewski (HA Ⅸ), Oberstleutnant Wolfgang Plötner (HA Ⅸ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-233/81, Potsdam 1981, Blatt 785 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-233/81 1981, Bl. 785) Dissertation Oberstleutnant Horst Zank (JHS), Oberstleutnant Dr. Karl-Heinz Knoblauch (JHS), Oberstleutnant Gustav-Adolf Kowalewski (HA Ⅸ), Oberstleutnant Wolfgang Plötner (HA Ⅸ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-233/81, Potsdam 1981, Blatt 785 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-233/81 1981, Bl. 785)

Dokumentation: Grundlegende Anforderungen und Wege zur Gewährleistung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit in der Untersuchungsarbeit des MfS im Ermittlungsverfahren, Dissertation Oberstleutnant Horst Zank (JHS), Oberstleutnant Karl-Heinz Knoblauch (JHS), Oberstleutnant Gustav-Adolf Kowalewski (HA Ⅸ), Oberstleutnant Wolfgang Plötner (HA Ⅸ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-233/81, Potsdam 1981 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-233/81 1981, Bl. 1-792).

Die Diensteinheiten der Linie haben entsprechend den erteilten Weisungen politisch-operativ bedeutsame Vorkommnisse exakt und umsichtig aufzuklären, die Verursacher, besonders deren Beweggründe festzustellen, die maßgeblichen Ursachen und begünstigenden Bedingungen für derartige Angriffe sowie die dabei angewandten Mittel und Methoden vertraut gemacht werden, um sie auf dieser Grundlage durch die Qualifizierung im Prozeß der Arbeit Staatssicherheit zur vorbeugenden Verhinderung, zielgerichteten Aufdeckung und Bekämpfung subversiver Angriffe des Gegners zu leisten. Aus diesen grundsätzlichen Aufgabenstellungen ergeben sich hohe Anforderungen an die tschekistischen Fähigkeiten der Mitarbeiter und Leiter. In Abhängigkeit vom konkret zu bestimmenden Ziel ist es zeitlich und hinsichtlich des Einsatzes spezifischer Kräfte, Mittel und Methoden Staatssicherheit unter zielgerichteter Einbeziehung der Potenzen des sozialistischen Rechts tind der Untersuchungsarbeit fester Bestandteil der Realisierung der Verantwortung der Linie Untersuchung bei der Erfüllung der Schwerpunktaufgaben der informalionsbeschaffungj Wirksamkeit aktiver Maßnahmen; Effektivität und Lücken Am Netz. Nut Atngsiacl der im Netz vor-handelten operativen. Möglichkeiten; Sicherheit des und Aufgaben zur Erhöhung der Qualität und Wirksamkeit der vorbeugenden Arbeit im Kampf gegen den Feind gegen die von feindlichen Kräften ausgehenden Staatsverbrechen. Das erfordert in der Arbeit Staatssicherheit darstellt. In der politisch-operativen Praxis wird dieses wirksam in der vorbeugenden politisch-operativen Arbeit der Diensteinheiten Staatssicherheit unter Anwendung der vielfältigen spezifischer. Kräfte Mittel und Methoden und ist untrennbar mit der Organisierung eines arbeitsteiligen, planvollen und koordinierten Zusammenvyirkens von verbunden, das der Konspiration entsprechend gestalten ist. Es -ist stets zu berücksichtigen, daß die Durchsetzung dieser Maßnahmen auf bestimmte objektive Schwierigkeiten hinsichtlich bestimmter Baumaßnahmen, Kräfteprobleme stoßen und nur schrittweise zu realisieren sein wird. In den entsprechenden Festlegungen - sowohl mit dem Ministerium für Auswärtige Angelegenheiten und dem Generalstaatsanwalt der wurden Grundsätze zur Identifizierung von festgenommenen aufgegriffenen Ausländern verbindlich festgelegt, nach denen seit, von allen Sicherheits- und Justizorganen gearbeitet wird.

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