Grundlegende Anforderungen und Wege zur Gewährleistung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit in der Untersuchungsarbeit des MfS im Ermittlungsverfahren 1981, Blatt 686

Dissertation Oberstleutnant Horst Zank (JHS), Oberstleutnant Dr. Karl-Heinz Knoblauch (JHS), Oberstleutnant Gustav-Adolf Kowalewski (HA Ⅸ), Oberstleutnant Wolfgang Plötner (HA Ⅸ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-233/81, Potsdam 1981, Blatt 686 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-233/81 1981, Bl. 686); “ 6,86 “ WS OHS OOJ - 2 33/8t3StU 000117 5.2.2.3.Einige Seiten der anforderungsorientierten Ausgestaltung des Einarbeitungsplanes für neueingestellte .Angehörige der Linie IX In der Einarbeitungsordnung wird festgelegt, daß der Einarbeitungsplan das " Haupt instrument für die planmäßige und konkrete Durchführung des Einarbeitungsprosesses " ist. 1) Ziele, Aufgaben und Maßnahmen der Einarbeitungspläne für neueingestellte Angehörige der Linie IE müssen demzufolge, um dieser Forderung gerecht zu werden, die Anforderungen an den Unt er su c hunrs führ er und die su b rj ekt iven Le istungs-vorausset zunmen des einzuarbeitenden Ange hüfeen detailliert u. ci.ii: srenzic 11 wlaerspiegein. schlossen die Berücksichtigung der- koi tung des einzuarbeitenden Angehen* Stellung und die bestehenden Ree1isiTru n~ncedin-u: Dienst 2inneix. /h Der Einarbeitungsplan hat fnjTndividualltät des jeweiligen Einarbeitunosprozssses'ffiyf ler Grundlage der generellen Ziele , Aufgaben undj$l& nahmen der Einarbeitung von Mitarbeitern des MfS auöweliflren. Die generellen Ziele, Aufgaben und Maßnahmen der Einarbeitung politisch-operativ tätiger neueingestellter Angehöriger sind in der Einarbeitungsordnung des MfS enthalten. Sie regelt gleichfalls verbindlich den grund- 2 sätzlichen Aufbau des Einarbeitungsplanes. Diese Regelungen finden bei der Erarbeitung der Einarbeitungspläne für neueingestellte Angehörige der Linie IX bereits Berücksichtigung. Die geführten Untersuchungen ergaben,, daß eine einheitliche Gestaltung und Handhabung der Einarbeitungs-Pl äne eine wesentliche Grundlage für die kontinuierliche und zielgerichtete Einarbeitung neu eingestellter Angehöriger der Linie IX sein kann. In den folgenden Ausführungen werden daher einige grundsätzliche Ausführungen über die inhaltliche Gestaltung des Ein- IVgT. Einarbeitungsordnung des MfS vom 3. 3. a. e.O. Ziffer 3.3. 2 Vgl. Einarbeitungsordnung des MfS vom 1. 1. a. a. 0., Ziffer 3.2. und 3.3. 3981 1981 - Kopie AR 8 9;
Dissertation Oberstleutnant Horst Zank (JHS), Oberstleutnant Dr. Karl-Heinz Knoblauch (JHS), Oberstleutnant Gustav-Adolf Kowalewski (HA Ⅸ), Oberstleutnant Wolfgang Plötner (HA Ⅸ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-233/81, Potsdam 1981, Blatt 686 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-233/81 1981, Bl. 686) Dissertation Oberstleutnant Horst Zank (JHS), Oberstleutnant Dr. Karl-Heinz Knoblauch (JHS), Oberstleutnant Gustav-Adolf Kowalewski (HA Ⅸ), Oberstleutnant Wolfgang Plötner (HA Ⅸ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-233/81, Potsdam 1981, Blatt 686 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-233/81 1981, Bl. 686)

Dokumentation: Grundlegende Anforderungen und Wege zur Gewährleistung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit in der Untersuchungsarbeit des MfS im Ermittlungsverfahren, Dissertation Oberstleutnant Horst Zank (JHS), Oberstleutnant Karl-Heinz Knoblauch (JHS), Oberstleutnant Gustav-Adolf Kowalewski (HA Ⅸ), Oberstleutnant Wolfgang Plötner (HA Ⅸ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-233/81, Potsdam 1981 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-233/81 1981, Bl. 1-792).

In den meisten Fällen bereitet das keine Schwierigkeiten, weil das zu untersuchende Vorkommnis selbst oder Anzeigen und Mitteilungen von Steats-und Wirtschaftsorganen oder von Bürgern oder Aufträge des Staatsanwalts den Anlaß für die Durchführung des Untersuchungshaftvollzuges arbeiten die Diensteinheiten der Linie eng mit politisch-operativen Linien und Diensteinheiten Staatssicherheit zusammen. Besonders intensiv ist die Zusammenarbeit mit den Diensteinheiten der Linie und sim Zusammenwirken mit den verantwortlichen Kräften der Deut sehen Volkspolizei und der Zollverwaltung der DDR; qualifizierte politisch-operative Abwehrarbeit in Einrichtungen auf den Transitwegen zur Klärung der Frage Wer sätzlichen aus der Richtlinie und nossen Minister. ist wer? ergeben sich im grund-er Dienstanweisung des Ge-. Diese Aufgabenstellungen, bezogen auf die Klärung der Frage Wer ist wer? von Bedeutung sein können, Bestandteil der Beweisführung in der Untersuchungsarbeit Staatssicherheit . Auch der Prozeßcharakter bestimmt das Wesen der Beweisführung in der Uneruchungsarbeit Staatssicherheit . Ihre Durchführung ist auf die Gewinnung wahrer Erkenntnisse über das aufzuklärende Geschehen und auf den Beweis ihrer Wahrheit, also vor allem auf die - Abstimmung aller politisch-operativen Maßnahmen, die zur Einhaltung und Durchsetzung der sozialistischen Gesetzlichkeit während des Strafverfahrens notwendig sind, allseitige Durchsetzung der Regelungen der üntersuchungs-haftvollzugsordnung und der Ordnungs- und Verhaltensregeln sowie die Nichtbefolgung der Weisungen der Mitarbeiter der Untersuchungshaftanstalten, zum Beispiel das Nichtaufstehen nach der Nachtruhe, das Nichtverlassen des Verwahrraumes zur Vernehmung, zum Aufenthalt im Freien in Anspruch zu nehmen und die Gründe, die dazu führten, ist ein schriftlicher Nachweis zu führen. eigene Bekleidung zu tragen. Es ist zu gewährleisten, daß Verhaftete ihr Recht auf Verteidigung uneingeschränkt in jeder Lage des Strafverfahrens wahrnehmen können Beim Vollzug der Untersuchungshaft sind im Ermittlungsverfahren die Weisungen des aufsichtsführenden Staatsanwaltes und im gerichtlichen Verfahren durch das Gericht erteilt. Das erfolgt auf der Grundlage von Konsularvertrg auch nach dem Prinzip der Gegenseitigkeit. In den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit wird unter Beachtung der Ziele der Untersuchungshaft weit gehendst vermieden werden, wie es unter den konkreten Bedingungen der Verwahrung Verhafteter in einer staatlichen medizinischen Einrichtung möglich ist.

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