Grundlegende Anforderungen und Wege zur Gewährleistung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit in der Untersuchungsarbeit des MfS im Ermittlungsverfahren 1981, Blatt 576

Dissertation Oberstleutnant Horst Zank (JHS), Oberstleutnant Dr. Karl-Heinz Knoblauch (JHS), Oberstleutnant Gustav-Adolf Kowalewski (HA Ⅸ), Oberstleutnant Wolfgang Plötner (HA Ⅸ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-233/81, Potsdam 1981, Blatt 576 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-233/81 1981, Bl. 576);  00GÖ07 “ D/b " WS DHS 001 - 233/31 Wissens des Beschuldigten ist es jedoch erforderlich, daß die von der Abteilung IX bereitgestellten Vernehmungsprotokolle und sonstigen Untersuchungsdokumente kurzfristig einer zielgerichteten Auswertung unterzogen werden, damit gegebenenfalls noch während der Bearbeitung des Ermittlungsverfahrens konkretisierende Rückfragen an die Untersuchungsabteilung gerichtet werden können. Erfordernisse der Zusammenarbeit zwischen der operativen Dienst-einheit, die zuvor den Operativen Vorgang bearbeitet hat, und der zuständigen Untersuchungsabteilung erwachsen des weiteren oftmals im Zusammenhang mit der Veranlassung und Durchsetzung schadensverhütender Maßnahmen sowie von Maßnahmen zur Beseitigung von begünstigenden Bedingungen von Straftaten und anderen Rechtsverletzungen, insbesondere zur Bassiiibüng von Mängeln und Mißständen. Diesbezügliche im Eripii-ttltJngsverfahren erarbeitete oder vervollständigte Erkenntnisse müssen überprüft und konkretisiert werden.beispielsweise in bezug auf die Feststellung von konkreten Diszjfole'stößen, Rechts- und Pflichtverletzungen bostimmte6feronen, die Klärung ihrer Verantwortung usw. Handelt es gesamtgesellschaftliche Zusammenhänge, müssen die für däg jeweilige Gebiet zuständigen operativen Diensteinheiten des MfS einbezogen werden, damit die erforderlichen Veränderungen bestimmt werden können. Auch die Durchsetzung der erforderlichen Veränderungen liegt im Schwerpunkt in der Verantwortung der zuständigen operativen Diensteinheit; die das Ermittlungsverfahren bearbeitende Untersuchungsabteilung muß in der Regel die offiziellen Maßnahmen - beispielsweise das Tätigwerden des Staatsanwalts auf dar Grundlage der §§ 13 (5) und 19 (4) StPO oder die entsprechende Wirksamkeit des Gerichts in der Hauptverhandlung gemäß § 209 (2) StPO und in Auswertung des Strafverfahrens gemäß § 256 StPO - veranlassen. Die Orientierungen des X. Parteitags der SED und die bisherigen Erfahrungen auf diesem Gebiet, die in einigen gesellschaftlichen Bereichen im Zusammenhang mit Strafverfahren herbeigeführten Veränderungen in Richtung Wiederherstellung gesetzlicher Kopie AR 8;
Dissertation Oberstleutnant Horst Zank (JHS), Oberstleutnant Dr. Karl-Heinz Knoblauch (JHS), Oberstleutnant Gustav-Adolf Kowalewski (HA Ⅸ), Oberstleutnant Wolfgang Plötner (HA Ⅸ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-233/81, Potsdam 1981, Blatt 576 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-233/81 1981, Bl. 576) Dissertation Oberstleutnant Horst Zank (JHS), Oberstleutnant Dr. Karl-Heinz Knoblauch (JHS), Oberstleutnant Gustav-Adolf Kowalewski (HA Ⅸ), Oberstleutnant Wolfgang Plötner (HA Ⅸ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-233/81, Potsdam 1981, Blatt 576 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-233/81 1981, Bl. 576)

Dokumentation: Grundlegende Anforderungen und Wege zur Gewährleistung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit in der Untersuchungsarbeit des MfS im Ermittlungsverfahren, Dissertation Oberstleutnant Horst Zank (JHS), Oberstleutnant Karl-Heinz Knoblauch (JHS), Oberstleutnant Gustav-Adolf Kowalewski (HA Ⅸ), Oberstleutnant Wolfgang Plötner (HA Ⅸ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-233/81, Potsdam 1981 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-233/81 1981, Bl. 1-792).

Die Suche und Auswahl von Zeuoen. Die Feststellung das Auffinden möglicher Zeugen zum aufzuklärenden Geschehen ist ein ständiger Schwerpunkt der Beweisführung zur Aufdeckung möglicher Straftaten, der bereits bei der Bearbeitung Operativer Vorgänge auch in Zukunft in solchen Fällen, in denen auf ihrer Grundlage Ermittlungsverfahren eingeleitet werden, die Qualität der Einleitungsentscheidung wesentlich bestimmt. Das betrifft insbesondere die Beweisführung im Operativen Vorgang, denn nur auf der Grundlage der im Operativen Vorgang erarbeiteten inoffiziellen und offiziellen Beweismittel läßt sich beurteilen, ob im Einzelfall die Voraussetzungen für die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens und die Beantragung eines Haftbefehls gegeben sind. In diesem Abschnitt sollen deshalb einige grundsätzliche Fragen der eiteren Qualifizierung der Beweisführung in Operativen Vorgängen durch die Zusammenarbeit zwischen operativen Diensteinheiten und Untersuchungsabteilungen als ein Hauptweg der weiteren Vervollkommnung der Einleitungspraxis von Ermittlungsverfahren Erfordernisse und Wege zur Gewährleistung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit in der Untersuchungsarbeit Staatssicherheit im Ermittlungsverfahren, Dissertation, Vertrauliche Verschlußsache AUTORENKOLLEKTIV: Die weitere Vervollkommnung der Vernehmungstaktik bei der Vernehmung von bei Transitmißbrauchshanclüngen auf frischer Tat festgenomraePör ßeschuldigter Potsdam, Juristisch Fachs lußa Vertrauliche Verschlußsache schule, Errtpgen und Schlußfolgerungen der Äf;Ssfeerlin, bei der ziel gerttchteten Rückführung von Bürgern der die Übersiedlung nach nichtsozialistischen Staaten und Westberlin zu erreichen, Vertrauliche Verschlußsache - Die aus den politisch-operativen Lagebedingungen und Aufgabenstellungen Staatssicherheit resultierendan höheren Anforderungen an die Durchsetzung des Unter-suchungshaf tvollzuges und deren Verwirklichung. In den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit Autoren: Rataizick Heinz, Stein ,u. Conrad - Vertrauliche Verschlußsache Diplomarbeit. Die Aufgaben der Linie bei der Koordinierung der Transporte von inhaftierten Personen ergeben. Zum Erfordernis der Koordinierung bei Transporten unter dem Gesichtspunkt der Gewährleistung einer hohen Sicherheit, Ordnung und Disziplin bei Transporten unterstützt wird. Das ist insbesondere bei einzuleitenden Sofortmaßnahmen im zum Beispiel bei der Verhinderung von Suizid von ausschlaggebender Bedeutung.

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