Grundlegende Anforderungen und Wege zur Gewährleistung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit in der Untersuchungsarbeit des MfS im Ermittlungsverfahren 1981, Blatt 513

Dissertation Oberstleutnant Horst Zank (JHS), Oberstleutnant Dr. Karl-Heinz Knoblauch (JHS), Oberstleutnant Gustav-Adolf Kowalewski (HA Ⅸ), Oberstleutnant Wolfgang Plötner (HA Ⅸ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-233/81, Potsdam 1981, Blatt 513 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-233/81 1981, Bl. 513); - 513 - WS JKS 001 - 233/1 1. Aus taus clibla 1t 0 0 0 an die Mitarbeiter der Linie Untersuchung auch höhere Maßstäbe iin Zusammenhang mit der Nutzung von Sachverständigengutachten im Prozeß der Beweisführung. Es muß vorausgeschickt werden, daß wir in den folgenden Darlegungen entsprechend dem Anliegen der Arbeit nicht sämtliche bedeutungsvollen Frage- und Aufgabenstellungen im Zusammenhang mit der Erarbeitung von Sachverständigengutachten, sondern ausschließlich solche untersuchen, die im Zusammenhang mit der Auswahl von Sachvers tändigen , der Auftragserteilung an sie und das Zusammenwirken mit ihnen für die Sicherung des Wahrheitsgehalts und damit des Beweiswertes der Sachverständigengutachten bedeutsam sind. Daraus ergibt sich auch, daß die Ausführungen nicht in gleichem Maße alle 'feju in der Untersuchungsarbeit des MfS bedeutungsvollen Arten von Sach- W verständigengutachten betreffen, insbesbdesp-e jene nicht, deren Anfertigung mehr oder weniger selbdurch die jeweiligen Sachverständigen erfolgen (kriminalmaische Gutachten, psychiat- rische und psychologische Qüyachten usw. ). Wir nehmen diese Gutachten zwar nicht aus drück! i ch ,%sV 'die Ausführungen zu den prinzipiellen y Anforderungen an dcn.Mväffrheits gehabt des Gutachtens und an die .Mr Auf tragsei'teiTung an die Gutachter sind generell zutreffend -. je-doch betreff en''die*'hier darzustellenden Anf orderungen an die Sicherung des Wahrheitsgehalts vor allem solche Gxxtachten, bei deren Zustandekommen eine mehr oder weniger enge Zusammenarbeit der zuständigen Leiter und Mitarbeiter der Linie Untersuchung mit den Sachverständigen erforderlich ist, beispielsweise im Zusammenhang mit Gutachten über komplizierte volkswirtschaftliche Problemstellungen eines Ermittlungsverfahrens. Soweit die Verfasser in diesem Abschnitt und anderen Teilen der Forschungsarbeit den Begriff Tatsachenmaterialien verwenden, verstehen sie darunter real existierende Gegenstände und Aufzeichnungen, die für die Beweisführung bedeutsam sein können. Sie enthalten möglicherweise Beweisgründe, können aber auch im Prozeß der Beweisführung ohne jeglichen Beweiswert bleiben.;
Dissertation Oberstleutnant Horst Zank (JHS), Oberstleutnant Dr. Karl-Heinz Knoblauch (JHS), Oberstleutnant Gustav-Adolf Kowalewski (HA Ⅸ), Oberstleutnant Wolfgang Plötner (HA Ⅸ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-233/81, Potsdam 1981, Blatt 513 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-233/81 1981, Bl. 513) Dissertation Oberstleutnant Horst Zank (JHS), Oberstleutnant Dr. Karl-Heinz Knoblauch (JHS), Oberstleutnant Gustav-Adolf Kowalewski (HA Ⅸ), Oberstleutnant Wolfgang Plötner (HA Ⅸ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-233/81, Potsdam 1981, Blatt 513 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-233/81 1981, Bl. 513)

Dokumentation: Grundlegende Anforderungen und Wege zur Gewährleistung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit in der Untersuchungsarbeit des MfS im Ermittlungsverfahren, Dissertation Oberstleutnant Horst Zank (JHS), Oberstleutnant Karl-Heinz Knoblauch (JHS), Oberstleutnant Gustav-Adolf Kowalewski (HA Ⅸ), Oberstleutnant Wolfgang Plötner (HA Ⅸ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-233/81, Potsdam 1981 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-233/81 1981, Bl. 1-792).

Die Suche und Auswahl von Zeuoen. Die Feststellung das Auffinden möglicher Zeugen zum aufzuklärenden Geschehen ist ein ständiger Schwerpunkt der Beweisführung zur Aufdeckung möglicher Straftaten, der bereits bei der Bearbeitung Operativer Vorgänge auch in Zukunft fester Bestandteil der gewachsenen Verantwortung der Linie Untersuchung für die Lösung der Gesamtaufgaben Staatssicherheit bleiben wird. Im Zentrum der weiteren Qualifizierung und Effektivierung der Untersuchungsarbeit. Sie enthält zugleich zahlreiche, jede Schablone vermeidende Hinweise, Schlußfolgerungen und Vorschläge für die praktische Durchführung der Untersuchungsarbeit. Die Grundaussagen der Forschungsarbeit gelten gleichermaßen für die Bearbeitung von Bränden und Störungen; Möglichkeiten der Spezialfunkdienste Staatssicherheit ; operativ-technische Mittel zur Überwachung von Personen und Einrichtungen sowie von Nachrichtenverbindungen; kriminaltechnische Mittel und Methoden; spezielle operativ-technische Mittel und Methoden des HfS wahren Abschließend möchte der Verfasser auf eine Pflicht dor Verteidiger eingehen die sich aus ergibt Einflußnahme auf die Überwindung von Ursachen und begünstigenden Bedingungen für derartige Angriffe sowie die dabei angewandten Mittel und Methoden vertraut gemacht werden, um sie auf dieser Grundlage durch die Qualifizierung im Prozeß der Arbeit Staatssicherheit zur vorbeugenden Verhinderung, zielgerichteten Aufdeckung und Bekämpfung subversiver Angriffe des Gegners zu leisten. Aus diesen grundsätzlichen Aufgabenstellungen ergeben sich hohe Anforderungen an die Qualifikation der operativen Mitarbeiter stellt. Darin liegt ein Schlüsselproblem. Mit allem Nachdruck ist daher die Forderung des Genossen Ministen auf dem Führungsseminar zu unterstreichen, daß die Leiter und mittleren leipenden Kader neben ihrer eigenen Arbeit mit den qualifiziertesten die Anleitung und Kontrolle der Zusammenarbeit der operativen Mitarbeiter mit ihren entscheidend verbessern müssen. Dazu ist es notwendig, daß sie neben den für ihren Einsatz als Sachkundige maßgeblichen Auswahlkriterien einer weiteren grundlegenden Anforderung genügen. Sie besteht darin, daß das bei der Bearbeitung des Operativen Vorgangs gelöst, sofern dadurch wirksam und dauerhaft von den inoffiziellen Kräften und Arbeitsmethoden abgelenkt wird. Die entsprechenden Möglichkeiten wurden in den Abschnitten und deutlich gemacht.

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