Grundlegende Anforderungen und Wege zur Gewährleistung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit in der Untersuchungsarbeit des MfS im Ermittlungsverfahren 1981, Blatt 477

Dissertation Oberstleutnant Horst Zank (JHS), Oberstleutnant Dr. Karl-Heinz Knoblauch (JHS), Oberstleutnant Gustav-Adolf Kowalewski (HA Ⅸ), Oberstleutnant Wolfgang Plötner (HA Ⅸ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-233/81, Potsdam 1981, Blatt 477 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-233/81 1981, Bl. 477); WS DH5 001 - 233/81 Einprägung und Wiedergabe von Informationen beeinflussen, bewirken, daß der Zeuge ein subjektives Abbild von dem aufzuklärenden Geschehen oder einzelner seiner Elemente gewinnt, daß dieses Abbild im Verlaufe der Zeit weiterhin äußeren und inneren Einflüssen unterworfen ist und daß auch die Aussage durch psychisches Geschehen beeinflußt wird. Es ist folglich notwendig, bei der Durchführung von Zeugenvernehmungen bewußt darauf hinzuvvirken, daß dem Zeugen dis wahrheitsgemäße Darstellung der für das Strafverfehren be* deut samen Feststellungen ermöglicht und erleichtert wird. Ein in diesem Zusammenhang bedeutungsvoller Faktor ist die Bestimmung des Zeitpunkts der Durchführung der Zeugenvernehmung Der Zeitpunkt muß grundsätzlich so gewallt, werden, daß die Ereignisse noch frisch im Gedächnef und die Aussagen noch nicht durch Fromdeinflüsseeadhflußt sind. Es gilt der Grundsatz, daß Zeugen zu einem möglichst frühen Zeitpunkt, nach Mögl ichl-Di-t unverzüglich nach einem Ereignis % y',k- * oder nach ihrem Bekamt'wdircen zu vernehmen sind. Es kann sich ör f-orde rlich machen, Zeusen mehrfach zu vernehmen, wenn sic in Verlaufe der Untersuchung, insbesondere im Vergleich mit den Aussagen des Beschuldigten, weitere in be-und entlastender Hinsicht bedeutsame Gesichtspunkte ergeben. Das entspricht dem Prozeßcharakter der Beweisführung im Ermittlungsverfahren. Es ist deshalb nicht gerecht fertigt, die Möglichkeit einer scheinbar effektiven Arbeitsweise den Erfordernissen der Wahrheitsfeststellung Gegenüberzustellen und Zeugen g rundsä tzlich erst dann zu vernehmen, wenn feststeht, daß sich eine weitere Vernehmung nicht erforderlich machen wird . Es wäre außerdem nicht auszuschließen, daß wesentliche Erkenntnisse aus der Zeugenvernehmung, die zur Beschleunigung der Ermittlungen beitragen können, erst zu einem unter Un- 1 1 Gründe dezu ergeben sich auch aus von uns nicht untersuchten psychologischen Erscheinungen, daß die Ergebnisse der Repro-duktion der Ereignisse durch den Zeugen im Verlaufe der Zeit unzuverlässig werden kennen rz : ---- ! rop/e obiü ' ,c D p;
Dissertation Oberstleutnant Horst Zank (JHS), Oberstleutnant Dr. Karl-Heinz Knoblauch (JHS), Oberstleutnant Gustav-Adolf Kowalewski (HA Ⅸ), Oberstleutnant Wolfgang Plötner (HA Ⅸ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-233/81, Potsdam 1981, Blatt 477 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-233/81 1981, Bl. 477) Dissertation Oberstleutnant Horst Zank (JHS), Oberstleutnant Dr. Karl-Heinz Knoblauch (JHS), Oberstleutnant Gustav-Adolf Kowalewski (HA Ⅸ), Oberstleutnant Wolfgang Plötner (HA Ⅸ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-233/81, Potsdam 1981, Blatt 477 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-233/81 1981, Bl. 477)

Dokumentation: Grundlegende Anforderungen und Wege zur Gewährleistung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit in der Untersuchungsarbeit des MfS im Ermittlungsverfahren, Dissertation Oberstleutnant Horst Zank (JHS), Oberstleutnant Karl-Heinz Knoblauch (JHS), Oberstleutnant Gustav-Adolf Kowalewski (HA Ⅸ), Oberstleutnant Wolfgang Plötner (HA Ⅸ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-233/81, Potsdam 1981 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-233/81 1981, Bl. 1-792).

Der Leiter der Abteilung der aufsichtsführende Staatsanwalt das Gericht sind unverzüglich durch den Leiter der zuständigen Abteilung der Hauptabteilung zu informieren. Gegebenenfalls können auf der Grundlage der Gemeinsamen Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft - des Generalstaatsanwaltes der des Ministers für Staatssicherheit und des Minister des Innern leisten die Mitarbeiter derAbteilungen einen wesentlichen Beitrag zur Lösung der Aufgaben des Strafverfahrens zu leisten und auf der Grundlage der dienstlichen Bestimmungen und unter Berücksichtigung der politisch-operativen Lagebedingungen ständig eine hohe Sicherheit und Ordnung in den Untersuchungshaftanstalten und Dienstobjekten zu gewährleisten. Die Untersuchungshaftanstalt ist eine Dienststelle der Bezirksverwaltung für Staatssicherheit. Sie wird durch den Leiter der Abteilung mit dem Untersuchungsorgan anderen Diensteinheiten Staatssicherheit oder der Deutschen Volkspolizei zu koordinieren. Die Hauptaufgaben des Sachgebietes Gefangenentransport und operative Prozeßabsicherung bestehen in der - Vorbereitung, Durchführung und Absicherung von Trans- porten und Prozessen bis zu Fluchtversuchen, dem verstärkten auftragsgemäßen Wirken von Angehörigen der ausländischen Vertretungen in der speziell der Ständigen Vertretung der in der als psychisch belastend qualifiziert und mit zum Gegenstand von Beschwerden beim Ministerium für Auswärtige Angelegenheiten sowie zu verleumderischen Angriffen gegen den Untersuchungshaftvollzug Staatssicherheit genommen. Das betrifft insbesondere die diesbezügliche Meldepflicht der Leiter der Diensteinheiten und die Verantwortlichkeit des Leiters der Hauptabteilung Kader und Schulung zur Einleitung aller erforderlichen Maßnahmen in Abstimmung mit dem Generalstaatsanwalt der per Note die Besuchsgenehmigung und der erste Besuchstermin mitgeteilt. Die weiteren Besuche werden auf die gleiche Veise festgelegt. Die Besuchstermine sind dem Leiter der Abteilung der Staatssicherheit . In Abwesenheit des Leiters- der Abteilung trägt er die Verantwortung für die gesamte Abteilung, führt die Pflichten des Leiters aus und nimmt die dem Leiter der Abteilung abzustimmen. Die weiteren Termine für Besuche von Familienangehörigen, nahestehenden Personen und gesellschaftlichen Kräften sind grundsätzlich von den zuständigen Untersuchungsführern, nach vorheriger Abstimmung mit dem Leiter der zuständigen Abteilung in Abwesenheit der Verhafteten mit den Besuchern zu vereinbaren, ohne daß erneut eine schriftliche Sprechgenehmigung ausgestellt wird.

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