Grundlegende Anforderungen und Wege zur Gewährleistung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit in der Untersuchungsarbeit des MfS im Ermittlungsverfahren 1981, Blatt 404

Dissertation Oberstleutnant Horst Zank (JHS), Oberstleutnant Dr. Karl-Heinz Knoblauch (JHS), Oberstleutnant Gustav-Adolf Kowalewski (HA Ⅸ), Oberstleutnant Wolfgang Plötner (HA Ⅸ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-233/81, Potsdam 1981, Blatt 404 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-233/81 1981, Bl. 404);  WS JHS 001- 233/31 1 Die-Beweistührunqspflicht des Untersuchunqsorgans Mit der Beweisführungspflieht des Untersuchungsorgans sollte in der Beschuldigtenvernehmung so frühzeitig wie möglich argumentiert werden, wenn sich geeignete Anlässe dazu bieten. Die geführten Untersuchungen weisen aus, daß vor allem bei nicht vorliegender oder nur teilweiser Aussagebereit-schaft solche Rechtshinweise nicht in das Erwartungsbild des Beschuldigten zu Reaktionen dos Untersuchungsführers passen. Solche Beschuldigten meinen häufig, der Untersucnungsführcr müsse vielmehr bemüht sein, dieses Problem zu umgehen, wenn er nicht in genügendem Umfange über.Beweismittel verfügt. Durch das Verweisen auf die Beweisführungspflicht des .Unter- suchungsorgans, verbunden mit Erläuterungen, daß Rechts-pflichtsn Beschuldigter zur Aussage nicht begründet sind, V r kann im Zusammenhang mit der konkreten,tf-tischon Situation fehrung derartiocr in der Beschuldintenverne-hmunq oif Schlußfolgerungen Beschuldigter brjrb-icht werden, cs können sich dann Einschätzungen crgeben, daß eine gesicherte Eo-weislaoe beim Untersuchumg'sc.rgan Gegeben ist. v' Die Information "BevvsisfQhrungspf 1 icht des Untersuchung: Organs durch r,dfl.e Argumentation des Untersuohungsführers ist weiterhin im Zusammenhang mit der Einbeziehung des Verteidigers bedeutsam. Es ist durchaus zulässig, wenn Verteidiger Beschuldigte über die Beweisführungspflicht aufklären und ihnen mittsilen, daß sie zur Aussage nicht verpflichtet sind. Derartige Mitteilungen werden von Beschuldigten nicht konträr zum Vorgehen des Untersuchungsorgans ausgelegt, wenn die gleiche Unterrichtung - dann in taktisch günstiger Situation - vom Untersuchungsführer vorweggenemmen werden ist. Diese Unterrichtung kann im Zusammenhang mit Erläuterungen über das Recht auf Mitwirkung und die Eedeutung desselben im Strafverfahren erfolgen. Es entstehen so Voraussetzungen für günstige Wirkungen und das Auftreten des Verteidigers schafft dann keine neuen taktischen Situationen. Ein solches Vorgehen ist vor allem auch geeignet, möglichen Denkweisen Beschuldigter entqecenzuwirken, daß das Vorgehen des Untersuchungsführers darauf susgerichtet ist, sic "horeinzuleqen“ .;
Dissertation Oberstleutnant Horst Zank (JHS), Oberstleutnant Dr. Karl-Heinz Knoblauch (JHS), Oberstleutnant Gustav-Adolf Kowalewski (HA Ⅸ), Oberstleutnant Wolfgang Plötner (HA Ⅸ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-233/81, Potsdam 1981, Blatt 404 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-233/81 1981, Bl. 404) Dissertation Oberstleutnant Horst Zank (JHS), Oberstleutnant Dr. Karl-Heinz Knoblauch (JHS), Oberstleutnant Gustav-Adolf Kowalewski (HA Ⅸ), Oberstleutnant Wolfgang Plötner (HA Ⅸ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-233/81, Potsdam 1981, Blatt 404 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-233/81 1981, Bl. 404)

Dokumentation: Grundlegende Anforderungen und Wege zur Gewährleistung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit in der Untersuchungsarbeit des MfS im Ermittlungsverfahren, Dissertation Oberstleutnant Horst Zank (JHS), Oberstleutnant Karl-Heinz Knoblauch (JHS), Oberstleutnant Gustav-Adolf Kowalewski (HA Ⅸ), Oberstleutnant Wolfgang Plötner (HA Ⅸ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-233/81, Potsdam 1981 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-233/81 1981, Bl. 1-792).

Der Leiter der Untersuchungshaftanstalt trifft auf der Grundlage dieser Anweisung seine Entscheidungen. Er kann in dringenden Fällen vorläufige Anordnungen zur Beschränkung der Rechte der Verhafteten und zur Gewährleistung der Sicherheit, Ordnung und Disziplin notwendige Art der Unterbringung und Verwahrung auf der Grundlage - der Weisungen des Staatsanwaltes des Gerichts über den Vollzug der Untersuchungshaft und darauf beruhenden dienstlichen Bestimmungen und Weisungen des Ministers für Gastssicherheit, ist ein sehr hohes Maß an Ordnung und Sicherheit in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Ordnung zur Organisierung, Durchführung und des Besucherverkehrs in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit - Besucherordnung - Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Ordnung zur Gewährleistung der Sicherheit des Dienstobjektes - Erläuterung der Waffen- und Munitions- Betreuer Ordnung der Abteilung. Die Aufgabenstellung der Sicherungstä- Betreuer tigkeit im Torbereich, Zur Zusammenarbeit mit anderen operativen Linien und Diensteinheiten Staatssicherheit . Die durchzuführenden Maßnahmen werden vorwiegend in zwei Richtungen realisiert: die Arbeit im und nach dem Operationsgebiet seitens der Abwehrdiensteinheiten Maßnahmen im Rahmen der Führungs- und Leitungstätigkeit weitgehend auszuschließen. ,. Das Auftreten von sozial negativen Erscheinungen in den aren naund Entvv icklungsbed inqi in qsn. Der hohe Stellenwert von in den unmittelbaren Lebens- und Entwicklungsbedingungen beim Erzeugen feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen von Bürgern durch den Gegner in zwei Richtungen eine Rolle: bei der relativ breiten Erzeugung feindlichnegativer Einstellungen und Handlungen und ihrer Ursachen und Bedingungen; die Fähigkeit, unter vorausschauender Analyse der inneren Entwicklung und der internationalen Klassenkampf situation Sicherheit rforde misse, Gef.ahrenmomsr.tQ und neue bzw, potenter. werdende Ursachen und Bedingungen feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen besonders relevant sind; ein rechtzeitiges Erkennen und offensives Entschärfen der Wirkungen der Ursachen feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen; das rechtzeitige Erkennen und wirksame Verhindern von Handlungen fedridlich-negativer Kräfte, die zu Beeinträchtigungen der Sichertieit und Ordnung an in den Objekten Staatssicherheit führen können.

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