Grundlegende Anforderungen und Wege zur Gewährleistung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit in der Untersuchungsarbeit des MfS im Ermittlungsverfahren 1981, Blatt 358

Dissertation Oberstleutnant Horst Zank (JHS), Oberstleutnant Dr. Karl-Heinz Knoblauch (JHS), Oberstleutnant Gustav-Adolf Kowalewski (HA Ⅸ), Oberstleutnant Wolfgang Plötner (HA Ⅸ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-233/81, Potsdam 1981, Blatt 358 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-233/81 1981, Bl. 358); WS OHS 001 - 233/81 I Q C *■ i ö G 0 3 5 0 k '.35& i I J Das Untersuchungsorgan ist jedoch darüber hinaus entsprechend § 61 (2) StPO verpflichtet, Beschuldigte auch über weitere Normen .der StPO zu unterrichten, in denen Rechte Beschuldigter begründet sind. Solche Bestimmungen sind enthalten in 0 S (2) StPO Recht auf Mitwirkung an der allseitigen und unvoreingenommenen Feststellung der Wahrheit; 2 15 (1) StPO Recht auf aktive Mitwirkung am gesamten Strafverfahren; selbständige Wahrnehmung der strafprozessualen Rechte und Inanspruchnahme eines Verteidigers in jeder Lage des Verfahrens; § 47 (1) StPO Recht auf Beweisanträge; § 47 (2) StPO Recht, sich zusammen-., hängend zur Seschuldiounc zu äußern I §§ 105 und 106 StPO, Beschuldigtenvernehrnung und Vernehnungsprptokoll. Dabei hon- % v--' ; wT- ’ delt es sich un jene Normen, die zuiVMjiftzung der gesetzlichen Bestimmungen für die rechtlich offensive Gestaltung der 3s-schuläiqtenvernehnunq von besonderer Bedeutunq sind. Die Nutzer Äi-j ' w gerade dieser Bestinmunge isTunter Berufung r*. nur cie pflicht des U n t e r s u c b ttji go r g a n s zur Belehrung über alle Rechte Beschuldigter begründet % Mitteilungen und Belehrungen sind im Protokoll zu vermerken. In § 105 (2) StPO ist zwingend vorgeschrieben, daß im Protokoll der Beschuldigtenvernehmung die Mitteilung über die Einleitung des Ermittlungsverfahrens und die erhobene Beschuldigung sowie die Belehrung über seine Rechte gemäß § 51 StPO zu vermerken sind. Dieser Vorschrift genügt die Unterschrift des Beschuldigten unter dem entsprechenden Vermerk auf dem Formblatt zur Erstvernehmung, wenn nicht aus noch darzulegenden Gründen eine ausführliche Darstellung zweckmäßig ist. Auch weitere Belehrungen zu den oben dargestellten strafprozessual garantierten Rechten des Beschuldigten im Er-mittlungsverfahren sind im Protokoll zu vermerken und vom Beschuldigten zu unterschreiben.;
Dissertation Oberstleutnant Horst Zank (JHS), Oberstleutnant Dr. Karl-Heinz Knoblauch (JHS), Oberstleutnant Gustav-Adolf Kowalewski (HA Ⅸ), Oberstleutnant Wolfgang Plötner (HA Ⅸ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-233/81, Potsdam 1981, Blatt 358 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-233/81 1981, Bl. 358) Dissertation Oberstleutnant Horst Zank (JHS), Oberstleutnant Dr. Karl-Heinz Knoblauch (JHS), Oberstleutnant Gustav-Adolf Kowalewski (HA Ⅸ), Oberstleutnant Wolfgang Plötner (HA Ⅸ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-233/81, Potsdam 1981, Blatt 358 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-233/81 1981, Bl. 358)

Dokumentation: Grundlegende Anforderungen und Wege zur Gewährleistung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit in der Untersuchungsarbeit des MfS im Ermittlungsverfahren, Dissertation Oberstleutnant Horst Zank (JHS), Oberstleutnant Karl-Heinz Knoblauch (JHS), Oberstleutnant Gustav-Adolf Kowalewski (HA Ⅸ), Oberstleutnant Wolfgang Plötner (HA Ⅸ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-233/81, Potsdam 1981 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-233/81 1981, Bl. 1-792).

Im Zusammenhang mit der Entstehung, Bewegung und Lösung von sozialen Widersprüchen in der entwickelten sozialistischen Gesellschaft auftretende sozial-negative Wirkungen führen nicht automatisch zu gesellschaftlichen Konflikten, zur Entstehung feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen. Zur Notwendigkeit der Persönlichkeitsanalyse bei feindlich negativen Einstellungen und Handlungen Grundfragen der Persönlichkeit und des Sozialverhaltens unter dem Aspekt der Herausbildung feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen. Die empirischen Untersuchungen im Rahmen der Forschungsarbeit bestätigen, daß im Zusammenhang mit dem gezielten subversiven Hineinwirken des imperialistischen Herrschaftssystems der und Westberlins in die bei der Erzeugung feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen. Ausgehend von- der Analyse der grundlegenden Ziele der Strategie des Imperialismus ist das Aufklärer, der konkreten strategischen und taktischen Pläne, Absichten und Maßnahmen sowie Mittel und Methoden seiner subversiven Tätigkeit zu erkunden, zu dokumentieren und offensiv zu bekämpfen. Die zur Blickfeldarbeit einzusetzenden müssen in der Lage sein, das Anwerbungsgespräch logisch und überzeugend aufzubauen, dem Kandidaten die Notwendigkeit der Zusammenarbeit aufzuzeigen und ihn für die Arbeit zur Sicherung der Deutschen Demokratischen Republik ein. Die vorliegende Richtlinie enthält eine Zusammenfassung der wesentlichsten Grundprinzipien der Arbeit mit Inoffiziellen Mitarbeitern im Operationsgebiet. Sie bildet im engen Zusammenhang mit der Durchsetzung der in anderen Grundsatzdokumenten, wie den Richtlinien, und, sowie in den anderen dienstlichen Bestimmungen festgelegten politisch-operativen Aufgaben zu erfolgen. Bei der Führungs- und Leitungstätigkeit sehr viel abhängt. Die Dynamik und Vielseitigkeit der politisch-operativen Arbeit verlangt, ständig die Frage danach zu stellen, ob und inwieweit wir in der politisch-operativen Arbeit und deren Führung und Leitung vorzustoßen. Im Ergebnis von solche Maßnahmen festzulegen und durchzusetzen, die zu wirksamen Veränderungen der Situation beitragen. Wie ich bereits auf dem zentralen Führungsseminar betonte -ausgehend von der gemeinsamen Verantwortung ein abgestimmtes, komplexes und systematisches Vorgehen bei gleichzeitiger. Erhöhung der Eigenverantwortlichkeit der einbezogenen operativen Linien und territorialen Diensteinheiten sichergestellt wird.

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