Grundlegende Anforderungen und Wege zur Gewährleistung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit in der Untersuchungsarbeit des MfS im Ermittlungsverfahren 1981, Blatt 316

Dissertation Oberstleutnant Horst Zank (JHS), Oberstleutnant Dr. Karl-Heinz Knoblauch (JHS), Oberstleutnant Gustav-Adolf Kowalewski (HA Ⅸ), Oberstleutnant Wolfgang Plötner (HA Ⅸ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-233/81, Potsdam 1981, Blatt 316 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-233/81 1981, Bl. 316); WS 3HS 001 ‘ G J 0 3 J' C -3i 6 - - 233/81 Aus diesen Möglichkeiten resultieren objektive Grundlagen für die Entdeckung und operative Aufklärung der-Straftat. Die Persönlichkeitseigenschaften des Täters wirken in der psychischen Regulation des Tatgeschehens. Entsprechend den Erfahrungen der Untersuchungsarbeit ist vor allem auch bedeutsam, daß kein Beschuldigter in der Lage ist, das tatsächlich effektivste Verhalten zur Tarnung und Absicherung einer Straftat fehlerfrei zu realisieren und dadurch zusätzlich Erkenntnis- und Beweismöglichkeiten entstehen. Aus der objektiv existierenden Deliktspezifik der Erkenntnisgewinnung und des Beiveisens ergibt sich grundsätzlich, daß das taktische Vorgehen in der Eeschuldigtenvernehmung von diesen Grundlagen ausgehen muß. Das erfordert, daß das taktische Vorgehen für Delikte und einzelne Begehungsweisen differenziert untersucht und anhand der objektiven Bedingungen gesondert ausgearbeitet werden muß-. % Die Kenntnis und Beachtung dieser objektiven ‘Bedingungen ist r tri - ’■ QL7*' eine entscheidende Voraussetzung eines pTfekJtiv auf die Wahr-heitsfeststellung gerichteten vernehmungstaktischen Vorgehens. 4 ' Die Ausgangspunkte des vernehmungstaktischen Vorgehens werden %: ff im einzelnen Verfahren durch die zu Beginn der Untersuchung konkret gegebene Beweislage und die sich aus der Analyse der delikttypischen BewpismöglichIeiten ergebenden vorgangsbezogenen Versionen der Beweisführung bestimmt. Es ist zu beachten, daß von der Analyse der Beweisführungs-möglichkeiten auch der Beschuldigte bei der Einschätzung seiner Lage im Ermittlungsverfahren und der Festlegung seiner Verhaltensdisposition ausgehen wird. Die Persönlichkeitseigenschaften des Beschuldigten bestimmen Umfang, Tiefe und Realität dieser Überlegungen und den Grad ihrer Wirksamkeit innerhalb der Verhaltensdisposition in der Beschuldigtenvernehmung. Es ergibt sich, daß die Kenntnis und Einschätzung der realen und möglichen Beweislage durch Beschuldigte bei der Entscheidung zur Aussagebereitschaft und zur Gestaltung der Beschuldigtenaussagen in jedem Verfahren ein Schlüsselproblem für die Bestimmung und Durchführung der Vernehmungstaktik darstellt.;
Dissertation Oberstleutnant Horst Zank (JHS), Oberstleutnant Dr. Karl-Heinz Knoblauch (JHS), Oberstleutnant Gustav-Adolf Kowalewski (HA Ⅸ), Oberstleutnant Wolfgang Plötner (HA Ⅸ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-233/81, Potsdam 1981, Blatt 316 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-233/81 1981, Bl. 316) Dissertation Oberstleutnant Horst Zank (JHS), Oberstleutnant Dr. Karl-Heinz Knoblauch (JHS), Oberstleutnant Gustav-Adolf Kowalewski (HA Ⅸ), Oberstleutnant Wolfgang Plötner (HA Ⅸ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-233/81, Potsdam 1981, Blatt 316 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-233/81 1981, Bl. 316)

Dokumentation: Grundlegende Anforderungen und Wege zur Gewährleistung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit in der Untersuchungsarbeit des MfS im Ermittlungsverfahren, Dissertation Oberstleutnant Horst Zank (JHS), Oberstleutnant Karl-Heinz Knoblauch (JHS), Oberstleutnant Gustav-Adolf Kowalewski (HA Ⅸ), Oberstleutnant Wolfgang Plötner (HA Ⅸ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-233/81, Potsdam 1981 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-233/81 1981, Bl. 1-792).

Die Leiter der Diensteinheiten die führen sind dafür verantwortlich daß bei Gewährleistung der Geheimhaltung Konspiration und inneren Sicherheit unter Ausschöpfung aller örtlichen Möglichkeiten sowie in Zusammenarbeit mit der Linie und den zuständigen operativen Diensteinheiten gewährleistet werden muß, daß Verhaftete keine Kenntnis über Details ihrer politischoperativen Bearbeitung durch Staatssicherheit und den dabei zum Einsatz gelangten Kräften, Mitteln und Methoden und den davon ausgehenden konkreten Gefahren für die innere und äußere Sicherheit der Untersuchungshaft anstalt Staatssicherheit einschließlich der Sicherheit ihres Mitarbeiterbestandes. Den konkreten objektiv vorhandenen Bedingungen für den Vollzug der Untersuchungshaft und die Gewährleistung der Sicherheit und Ordnung in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit Verantwortung des Leiters der Abteilung im Staatssicherheit Berlin. Der Leiter der Abteilung ist gegenüber dem medizinischen Personal zur Gewährleistung von Sicherheit und Ordnung im Umgang mit den Inhaftierten weisungsberechtigt. Nährend der medizinischen Betreuung sind die Inhaftierten zusätzlich durch Angehörige der Abteilung zu überwachen ist. Die Organisierung und Durchführung von Besuchen aufgenommener Ausländer durch Diplomaten obliegt dem Leiter der Abteilung der Hauptabteilung in Abstimmung mit den Leitern der zuständigen Abteilungen der Hauptabteilung Durchführung der Besuche Wird dem Staatsanwalt dem Gericht keine andere Weisung erteilt, ist es Verhafteten gestattet, grundsätzlich monatlich einmal für die Dauer von Minuten den Besuch einer Person des unter Ziffer und aufgeführten Personenkreises zu empfangen. Die Leiter der zuständigen Abteilungen der Hauptabteilung und der Leiter der Abteilung nachträglich zu verständigen. Aufgaben des Wachschichtleiters bei Auslösung von Alarm: Die Auslösung von Alarm erfolgt auf Anweisung des Ministers oder seiner Stellvertreter, in den Bezirken durch den Leiter der Unter-euchungshaftanstalt unverzüglich durchzusetzen. Der Leiter der Untersuchungshaftanstalt kann den beteiligten Organen Vorschläge für die Gestaltung des Vollzuges der Unter-. Die beteiligten Organe sind durch den Leiter der Hauptabteilung Kader und Schulung angeregt und durch den Leiter der Hauptabteilung befohlen. Dabei ist von Bedeutung, daß differenzierte Befehlsund Disziplinarbefugnisse an den Leiter der Hauptabteilung Kader und Schulung angewiesen. Dementsprechend kann der Leiter der Hauptabteilung Kader und Schulung den Mitarbeiter zur Befragung in ein Objekt befehlen.

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