Grundlegende Anforderungen und Wege zur Gewährleistung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit in der Untersuchungsarbeit des MfS im Ermittlungsverfahren 1981, Blatt 309

Dissertation Oberstleutnant Horst Zank (JHS), Oberstleutnant Dr. Karl-Heinz Knoblauch (JHS), Oberstleutnant Gustav-Adolf Kowalewski (HA Ⅸ), Oberstleutnant Wolfgang Plötner (HA Ⅸ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-233/81, Potsdam 1981, Blatt 309 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-233/81 1981, Bl. 309); WS DHS 001, - 233/81 0/1') i t o ü ü i i t 309 - Die Persönlichkeitsentwicklung Beschuldigter ist unter Gesichtspunkten zu untersuchen, ob ein Erwerb solcher spezifischer Kenntnisse durch Tätigkeiten stattgefunden haben kann, die außerhalb des Gegenstandes des Ermittlungsverfahrens liegen (zum Beispiel bei früheren Mitarbeitern feindlicher Organisationen, Militärspezialisten, die zu Aufklärungstätigkeiten gegen nichtsozialistische Staaten eingesetzt waren, Täter, die wegen des gleichen Delikts bereits vorbestraft sind). Die Analysierung des Tatgeschehens muß auch unter dem Gesichtspunkt eines möglichen Kenntniserwerbs des Beschuldigten durch Anwesenheit bei durch andere Personen durchgeführtem strafrechtlich relevantem Handeln erfolgen. Daraus resultierende Selbstbezichtigungen setzen spezifische Zielstellungen Beschuldigter voraus. Es muß eine ständige Beobachtung und Bewertung der Aussagetätig-keit Beschuldigter erfolgen, inwieweit Bestrebungen erkennbar werden, Faktenwissen für Beschuldigtenaussgen aus anderen Quellen als dem eigenen tatbestandsmäßigh Handeln zu gewinnen. - ' vT Im Zusammenhang mit der Erarbeitung von Tatwissen in der Beschuldigtenvernehmung ist vor atllenv folgende Bedingung unbedingt 'r zu beachten: ? Die Verwendung von Tatwis'sen als taktisches Mittel und Vorhalt V- f durch den Untersuchungsführer in der Beschuldigtenvernehmung hat die Negierung seines Beweiswertes zur Folge, da dann als Quelle des Tatwissens das taktische Vorgehen in der Beschuldigtenvernehmung in Erscheinung tritt. Diese Negierung ist nur vermeidbar, wenn durch andere Beweismittel zu belegen ist, daiß Beschuldigte das in der Beschuldigtenvernehmung verwendete Tatwissen bereits vor dieser Beschuldigtenvernehmung besessen haben. Die Voraussetzung des Ausschlusses anderer Quellen für die Verwendung des Tatwissens bedingt, daß in der Beschuldigtenvernehmung nicht mit dem Tatwissen taktisch operiert werden darf, wenn auf dieser Grundlage der Beweis der Täterschaft geführt werden soll. Ist es zur Erlangung der Aussagebereitschaft unverzichtbar, das Tatwissen als Bestandteil von Fragen und Vorhalten in der Beschuldigtenvernehmung zu verwenden, dann muß auch ohne diese Teile die Beweis-;
Dissertation Oberstleutnant Horst Zank (JHS), Oberstleutnant Dr. Karl-Heinz Knoblauch (JHS), Oberstleutnant Gustav-Adolf Kowalewski (HA Ⅸ), Oberstleutnant Wolfgang Plötner (HA Ⅸ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-233/81, Potsdam 1981, Blatt 309 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-233/81 1981, Bl. 309) Dissertation Oberstleutnant Horst Zank (JHS), Oberstleutnant Dr. Karl-Heinz Knoblauch (JHS), Oberstleutnant Gustav-Adolf Kowalewski (HA Ⅸ), Oberstleutnant Wolfgang Plötner (HA Ⅸ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-233/81, Potsdam 1981, Blatt 309 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-233/81 1981, Bl. 309)

Dokumentation: Grundlegende Anforderungen und Wege zur Gewährleistung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit in der Untersuchungsarbeit des MfS im Ermittlungsverfahren, Dissertation Oberstleutnant Horst Zank (JHS), Oberstleutnant Karl-Heinz Knoblauch (JHS), Oberstleutnant Gustav-Adolf Kowalewski (HA Ⅸ), Oberstleutnant Wolfgang Plötner (HA Ⅸ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-233/81, Potsdam 1981 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-233/81 1981, Bl. 1-792).

Die Organisierung und Durchführung von Maßnahmen der operativen Diensteinheiten zur gesellschaftlichen Einwirkung auf Personen, die wegen Verdacht der mündlichen staatsfeindlichen Hetze in operativen Vorgängen bearbeitet werden Potsdam, Duristische Hochschule, Diplomarbeit Vertrauliche Verschlußsache Anforderungen an die Auswahl,den Einsatz und die Zusammenarbeit Won und mit Sachverständigen zur von mit hohem Beweiswert bei defWcparbeitüng von Verbrechen gegen die Volkswirtschaft der in Opetiven Vorgängen und nadwfLa Pots!, Juristische Hochschule, Diplomarbeit Vertrauliche Verschlußsache . Die Vorbereitung und Durchführung von Vorbeugungsgesprächen durch die Linie Untersuchung als Bestandteil politischoperativer Maßnahmen zur vorbeugenden Verhinderung von Entweichungen geschaffen. Das Wesen der politisch-operativen Hauptaufgabe der Linie. Die politisch-operative Hauptaufgabe der Linie besteht darin, unter konsequenter Einhaltung der sozialistischen Gesetzlichkeit einen den Erfordernissen des jeweiligen Strafverfahrens gerecht werdenden politisch-operativen Untersubungshaftvollzug durohzusetzen, insbesondere durch die sichere Verwahrung feindlich-negativer Kräfte und anderer einer Straftat dringend verdächtiger Personen einen wesentlichen Beitrag zur Lösung der Aufgaben des Strafverfahrens zu leisten und auf der Grundlage der aufgabenbezogenen dienstlichen Bestimmungen und Weisungen sowie unter Berücksichtigung der politisch-operativen Lage die Sicherheit und Ordnung während des Vollzugsprozesses sowie gegen Objekte und Einrichtungen der Abteilung gerichteten feindlichen Handlungen der Beschuldigten oder Angeklagten und feindlich-negative Aktivitäten anderer Personen vorbeugend zu verhindern, rechtzeitig zu erkennen und vorbeugend zu verhindern - politisch-ideologische Erziehung und Befähigung der Kontroll- und Sicherungskräfte zur Verwirklichung der sozialistischen Gesetzlichkeit und der konsequenten Durchsetzung und Einhaltung der Maßnahmen zur allseitigen Wahrung der Konspiration und Geheimhaltung Obwohl dieser Sicherbeitsgrurds-atz eine generelle und grund-sätzliche Anforderung, an die tschekistische Arbeit überhaupt darste, muß davon ausgegangen werden, daß die konsequente Wahrung der Gesetzlichkeit, die Einhaltung der Rechtsnormen, der Parteiund Staatsdizsiplin Forderungen sind, däewir entsprechend unserem Statut und unserem Parteiprogramm an jeden Genossen stellen.

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