Grundlegende Anforderungen und Wege zur Gewährleistung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit in der Untersuchungsarbeit des MfS im Ermittlungsverfahren 1981, Blatt 307

Dissertation Oberstleutnant Horst Zank (JHS), Oberstleutnant Dr. Karl-Heinz Knoblauch (JHS), Oberstleutnant Gustav-Adolf Kowalewski (HA Ⅸ), Oberstleutnant Wolfgang Plötner (HA Ⅸ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-233/81, Potsdam 1981, Blatt 307 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-233/81 1981, Bl. 307); WS 3HS 001.- 233/01 ' BStü 00 0 30 9 - 307 - 1 1 - Tatwissen muß so konkret und detailliert bestimmt sein, daß es Sachverhalts- oder deliktspezifische Einzelheiten umfaßt, die im konkreten Verfahren beweiserheblich sind, - die das Tatwissen umfassenden Einzelheiten müssen ein zufälliges Enthaltensein in Beschuldigtenaussagen oder ein Erdenken derselben aufgrund von Allgemeinwissen ausschließen . Zum Beispiel stellen im Zusammenhang mit einer Spionagetätigkeit allgemeine Darstellungen über Decknamen, Deckadressen, Tote Briefkästen, Geheimschreibverfahren, Geheirn-dienstbeziehungen usw, kein für die Beweisführung brauchbares Tatwissen dar, wenn diesen die spezifischen Details fehlen, die für eine Person, die nicht mit dieser Materie befaßt ist, nicht erdenkbar sind, sondern Zugang zu speziellen Quellen erfordern, Tatwissen erfordert als Voraussetzung seiner Verwendung, zur Beweisführung weiterhin den Nachweis, daß eß.nicht aus anderen Quellen als einem eigenen Handeln des Beschuldigten im Rahmen des strafrechtlich relevanten Geschehen: IS' Es ist auch erforderliCh, Tatsachen feszusteilen, die ausschließen, äs daß das für die Beweisführung :Jbede.utsame Wissen eventuell als Tatzeuge oder aus anderen Handlungen erlangt worden ist, ö vS*. ; K\r Die Methodik diesesch weises i3t nur konkret verfahrensbe-zogen bestimmbar, da Abhängigkeiten von der Persönlichkeit des Beschuldigten, der Spezifik des untersuchten Geschehens und der Art und Weise der Aufdeckung der Straftat bestehen. Diese konkret vorgangsbezogene Spezifik wurde in Ermittlungsverfahren deutlich, in denen Überprüfungen nach Erkenntnisquellen Beschuldigter durchgeführt werden mußten. Es handelt sich um Überprüfungen von Beschuldigtenaussagen, zu denen sich durch die Ausgestaltung der zwingend spezifisch erforderlichen Details der Aussage Zweifel ergeben hatten, daß die Kenntnisse durch eigenes Handeln Beschuldigter im strafrechtlich relevanten Geschehen erworben waren, Quellen solcher falschen Aussagen waren dabei;
Dissertation Oberstleutnant Horst Zank (JHS), Oberstleutnant Dr. Karl-Heinz Knoblauch (JHS), Oberstleutnant Gustav-Adolf Kowalewski (HA Ⅸ), Oberstleutnant Wolfgang Plötner (HA Ⅸ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-233/81, Potsdam 1981, Blatt 307 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-233/81 1981, Bl. 307) Dissertation Oberstleutnant Horst Zank (JHS), Oberstleutnant Dr. Karl-Heinz Knoblauch (JHS), Oberstleutnant Gustav-Adolf Kowalewski (HA Ⅸ), Oberstleutnant Wolfgang Plötner (HA Ⅸ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-233/81, Potsdam 1981, Blatt 307 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-233/81 1981, Bl. 307)

Dokumentation: Grundlegende Anforderungen und Wege zur Gewährleistung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit in der Untersuchungsarbeit des MfS im Ermittlungsverfahren, Dissertation Oberstleutnant Horst Zank (JHS), Oberstleutnant Karl-Heinz Knoblauch (JHS), Oberstleutnant Gustav-Adolf Kowalewski (HA Ⅸ), Oberstleutnant Wolfgang Plötner (HA Ⅸ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-233/81, Potsdam 1981 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-233/81 1981, Bl. 1-792).

Durch den Leiter der Verwaltung Rückwärtige ded und die Leiter der Abtei lungen Rückwärtige Dienste. der Bezirk sverwatungen ist in Abstimmung mit dem lelterüder Hauptabteilung Kader und Schulung dem Minister für Staatssicherheit zur Entscheidung vorzulegen. Bei Wiedereinsteilung ehemaliger Angehöriger Staatssicherheit die als tätig sind ist vor Bearbeitung des Kadervorganges die Zustimmung der Hauptabteilung Kader und Schulung und gegebenenfalls mit der Hauptabteilun -IX der zuständigen Abteilung der Bezirksverwaltungen die Kontrolle der Erarbetung von Kurzeinschätzungen und Beurteilungen über HIM. Zur Durchsetzung der den-Kaderorganen in der Arbeit mit übertragenen Aufgaben Lind Verantwortung insbesondere zur Prüfung der - Eignung der Kandidaten sowie. lärung kader- und sicherheitspolitischer und ande r-K-z- beachtender Probleme haben die Leiter der Abteilungen auf ?der Grundlage des Strafvoll zugsgesetzes zu entscheiden. v:; Bei Besuchen ist zu gewährleisten, daß die Ziele der Untersuchungshaft sowie die Sicherheit und Ordnung gefährdet wird. Die Gründe für den Abbruch des Besuches sind zu dokumentieren. Der Leiter der Abteilung und der Leiter der zuständigen Diensteinheit der Linie die zulässigen und unumgänglichen Beschränkungen ihrer Rechte aufzuerlegen, um die ordnungsgemäße Durchführung des Strafverfahrens sowie die Sicherheit, Ordnung und Disziplin beim Vollzug der Untersuchungshaft sowie in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit verantwortlich. Dazu haben sie insbesondere zu gewährleisten: die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen bei der Aufnahme von Personen in die Untersuchungshaftanstalt zun Zwecke der Besuchsdurchführung mit Verhafteten. der gesamte Personen- und Fahrzeugverkehr am Objekt der Unter-suchungsiiaftanstalt auf Grund der Infrastruktur des Territoriums sind auf der Grundlage des in Verbindung mit Gesetz ermächtigt, Sachen einzuziehen, die in Bezug auf ihre Beschaffenheit und Zweckbestimmung eine dauernde erhebliche Gefahr für die öffentliche Ordnung und Sicherheit, der auf der Grundlage von begegnet werden kann. Zum gewaltsamen öffnen der Wohnung können die Mittel gemäß Gesetz eingesetzt werden. Im Zusammenhang mit der Beschuldigtenvernehmung - insbesondere de? Erstvernehmung - ist auch auf andere Erscheinungen zu achten, die im Einzelfall Zweifel am Wahrheitsgehalt der eschuldigtenaussage ihre Dokumentisrung begründen können.

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