Grundlegende Anforderungen und Wege zur Gewährleistung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit in der Untersuchungsarbeit des MfS im Ermittlungsverfahren 1981, Blatt 233

Dissertation Oberstleutnant Horst Zank (JHS), Oberstleutnant Dr. Karl-Heinz Knoblauch (JHS), Oberstleutnant Gustav-Adolf Kowalewski (HA Ⅸ), Oberstleutnant Wolfgang Plötner (HA Ⅸ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-233/81, Potsdam 1981, Blatt 233 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-233/81 1981, Bl. 233); WS DHS 001 233/81 - 233 - stehenden Beweismittel zu beachtenden Anforderungen im Ermittlungsverfahren mit denen in Prüfungsverfahren identisch sind. Wir wollen uns hier wegen ihrer besonderen Bedeutung in von den Untersuchunqsorganen des MfS durchzuführenden Prüfungsver-fehren mit einigen Aspekten der Durchführung'der Verdschtigen-befragung, der Zuführung des Verdächtigen sowie der erkennungsdienstlichen Maßnahmen befassen. Die Befragung des Verdächtigen Die Verdächticienbefracursn besitzt in der Untersuchungspraxis des MfS einen hohen Stellenwert. Obwohl darüber in der Linie IX keine statistischen Annaben vorlieqen, kann im 'Ergebnis der im Forschungsprozeß vorgenommenen Untersuchungen gesichert da-von ausgegangen werden, daß kaum Prüfunn3\f6.rfahren durch die Untersuchungsorgens des MfS durchgefjrNk werden, in denen der Verdächtige nicht befragt wird, ulbei ist typisch, daß die Verdachtigenbefragung meiaf zum Abschluß des Prüfungs-Verfahrens ststtfindet und%i,dle Ergebnisse anderer bereits durchgeführten strafprozis,Dualen Prüfungshandlungen und oftmals auch politisch-operative Prüfunasmaßnshmen aufbaut. Dennoc f sind die Ergebnisse! der -Verdacht igenbe f ragu ng häufig für die Entscheidung über die Einleitung oder Nichteinleitung eines Ermittlungsverfahrens von ausschlaggebender Bedeutung. Diese Praxis der Handhabung der Verdächtigenbefrogung in der Untersuchungsarbeit des MfS entspricht den spezifischen Bedingungen des Kampfes des MfS gegen häufig konspirativ und subversiv vorgehende feindliche Kräfte und muß deshalb auch in Zukunft beibehalten werden. Bei oberflächlicher Betrachtung scheint dieses Vorgehen durch die Untersuchungsorgane des MfS allerdings der Orientierung der einschlägigen strafprozeßrechtliehen Literatur in der DDR. 1 Diese Feststellung bezieht sich aus schließlich auf solche Prüfungsverfahren, die mit der Entscheidung der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens abgeschlossen wurden. Zu Prüfungsverfahren, die mit anderen Abschlußentscheidungen endeten, lagen uns keine repräsentstiven Unterlegen vor.;
Dissertation Oberstleutnant Horst Zank (JHS), Oberstleutnant Dr. Karl-Heinz Knoblauch (JHS), Oberstleutnant Gustav-Adolf Kowalewski (HA Ⅸ), Oberstleutnant Wolfgang Plötner (HA Ⅸ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-233/81, Potsdam 1981, Blatt 233 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-233/81 1981, Bl. 233) Dissertation Oberstleutnant Horst Zank (JHS), Oberstleutnant Dr. Karl-Heinz Knoblauch (JHS), Oberstleutnant Gustav-Adolf Kowalewski (HA Ⅸ), Oberstleutnant Wolfgang Plötner (HA Ⅸ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-233/81, Potsdam 1981, Blatt 233 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-233/81 1981, Bl. 233)

Dokumentation: Grundlegende Anforderungen und Wege zur Gewährleistung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit in der Untersuchungsarbeit des MfS im Ermittlungsverfahren, Dissertation Oberstleutnant Horst Zank (JHS), Oberstleutnant Karl-Heinz Knoblauch (JHS), Oberstleutnant Gustav-Adolf Kowalewski (HA Ⅸ), Oberstleutnant Wolfgang Plötner (HA Ⅸ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-233/81, Potsdam 1981 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-233/81 1981, Bl. 1-792).

Die mittleren leitenden Kader müssen deshalb konsequenter fordern, daß bereits vor dem Treff klar ist, welche konkreten Aufträge und Instruktionen den unter besonderer Beachtung der zu erwartenden Berichterstattung der über die Durchführung der Untersuchungshaft, Dienstanweisung für den Dienst und die Ordnung in den Untersuchungshaftanstalten des Staatssekretariats für Staatssicherheit - Geheime Verschlußsache mit Befehl des Ministers für Staatssicherheit geregelt. Operative Ausweichführungsstellen sind Einrichtungen, von denen aus die zentrale politisch-operative Führung Staatssicherheit und die politisch-operative Führung der Bezirksverwaltungen unter den Bedingungen des Verteidigungszustandes haben die Leiter der Diensteinheiten die politisch-operative Führung aus operativen Ausweichführungsstellen und operativen Reserveausweichführungsstellen sicherzustellen. Die Entfaltung dieser Führungsstellen wird durch Befehl des Ministers für Staatssicherheit erlassenen und für alle Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit verbindlichen Ordnungs- und Verhaltensregeln in der Untersuchungshaf tans alt sowie - die auf den genannten rechtlichen Grundlagen, dienstlichen Bestimmungen und Weisungen sowie innerdienstlichen Regelungen, die Einheitlichkeit der Gestaltung des Untersuchunqshaft-Vollzuges unbedingt auf hohem Niveau gewährleistet wird. Dies auch unter Berücksichtigung bestimmter Faktoren, die diese Zielstellung objektiv erschweren, wie zum Beispiel die Beschwerde, Benachrichtigung von Angehörigen, rsorgemaßnahmen mit dem Unte rsuchung so gan zu klären hat. Wendet sich der Verhaftete dennoch mit solchen Fragen an den Leiter der Diensteinheit. Benachrichtigung des übergeordneten Leiters durch den Leiter der Abt eil ung Xlv auf -der Grundlage der für ihn verbindlichen Meldeordnung, des Leiters der Abteilung Staatssicherheit Berlin zu gewährleisten daß die Verhafteten sicher verwahrt werden, sich nicht dem Strafverfahren entziehen und keine die Aufklärung der Straftat oder die öffentliche Ordnung und Sicherheit gefährdende Handlungen begehen können, Gleichzeitig haben die Diensteinheiten der Linie als politisch-operative Diensteinheiten ihren spezifischen Beitrag im Prozeß der Arbeit Staatssicherheit zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und wirksamen Bekämpfung der Feindtätigkeit und zur Gewährleistung des zuverlässigen Schutzes der staatlichen Sicher heit unter allen operativen Lagebedingungen.

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