Grundlegende Anforderungen und Wege zur Gewährleistung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit in der Untersuchungsarbeit des MfS im Ermittlungsverfahren 1981, Blatt 102

Dissertation Oberstleutnant Horst Zank (JHS), Oberstleutnant Dr. Karl-Heinz Knoblauch (JHS), Oberstleutnant Gustav-Adolf Kowalewski (HA Ⅸ), Oberstleutnant Wolfgang Plötner (HA Ⅸ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-233/81, Potsdam 1981, Blatt 102 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-233/81 1981, Bl. 102);  o o n i ci 1 02 - WS DHS oo: 2 ZV 01 der Beweisführung in der Untorsuchur.nsc'rbcit ist sowohl in seinem Verlauf als auch in seinen Ergebnis durch den zusätz- lichen Faktor nitbostinret, daß die f'önlichkeits n n o i ool it isch operativen Arbeit zlelstrobin genutzt worden kennen und m0osen und die dadurch gewonnenen Erkenntnisse und Cberprüfunnsornehnls-se in das gedankliche Rekonstruktionsbild einoehsn. Dadurch kommt es in der Untcrsuchunosoraxis zu der nicht seltenen Er- ca cie -uswei; c1+. ~ r ■ CJ i scheinung, wesentlich umfangreicher ist und manchmal sogar zu weitergehenden Ergebnissen führt , als sich das wegen der Notwendigkeit der Gewährleistung der Konspiration inoffizieller und anderer operativer Kräfte, Mittel und Methoden des MfS in der Beweisführung im 5tr verfahren niederschlagen kann. Es ist der Fall denkbar, daß in der Beweisführung in der Untersuchungsarbeitdie absolute Wahr- ~e heit über bestimmte strafrechtlich, relevante Zusammenhänge festgestellt und der Vvahrheitsivcrt dis-ar 'Feststellungen mit Gewißheit gesichert werden kann, die Beweis führu no im Strafverfahren in bezug auf die gleichen Umstände lediglich ft zu relativ wahren Erkenntresultaten oder zu V/ahrschein- i Jf .f lichkeit saus sagen übgj3%de.na.hrheitsivert der betreffenden Aussage gelangt. Betreffen diese Divergenzen solche Umstände, die die strafrechtliche Verantwortlichkeit des Beschuldigten begründen, kann es in Extremfällen Vorkommen, daß trotz Vor-liegens von Gewißheit in der'Untersuchungsarbeit im Strafverfahren in Anbetracht der hier nicht ausräumbaren Zweifel zu Gunsten des Beschuldigten bzw. Angeklagten entschieden werden muß . 2.2.3. Die Beweismittel als die entscheidenden objektiven Grundlagen des Deweisführunosprozesses' In den vorstehenden Ausführungen wurde begründet, daß die Beweisführung über ein in der Vergangenheit liegendes Geschehen vor allem auf der Grundlage der Veränderungen materieller oder ideeller Art erfolgen muß, die dieses Geschehen in ‘Wechselwirkung mit seiner Umwelt hervorgerufen hat. Gleiches trifft auf die Beweisführung über die Entwicklung der Persönlichkeit des Verdächtigen/Beschuldigten und über die von;
Dissertation Oberstleutnant Horst Zank (JHS), Oberstleutnant Dr. Karl-Heinz Knoblauch (JHS), Oberstleutnant Gustav-Adolf Kowalewski (HA Ⅸ), Oberstleutnant Wolfgang Plötner (HA Ⅸ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-233/81, Potsdam 1981, Blatt 102 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-233/81 1981, Bl. 102) Dissertation Oberstleutnant Horst Zank (JHS), Oberstleutnant Dr. Karl-Heinz Knoblauch (JHS), Oberstleutnant Gustav-Adolf Kowalewski (HA Ⅸ), Oberstleutnant Wolfgang Plötner (HA Ⅸ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-233/81, Potsdam 1981, Blatt 102 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-233/81 1981, Bl. 102)

Dokumentation: Grundlegende Anforderungen und Wege zur Gewährleistung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit in der Untersuchungsarbeit des MfS im Ermittlungsverfahren, Dissertation Oberstleutnant Horst Zank (JHS), Oberstleutnant Karl-Heinz Knoblauch (JHS), Oberstleutnant Gustav-Adolf Kowalewski (HA Ⅸ), Oberstleutnant Wolfgang Plötner (HA Ⅸ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-233/81, Potsdam 1981 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-233/81 1981, Bl. 1-792).

Die Angehörigen der Linie haben in Vorbereitung des Parte: tages der Partei , bei der Absicherung seiner Durchführung sowie in Auswertung und bei der schrittweisen Verwirklichung seiner Beschlüssen;tsg-reenend den Befehlen und Weisungen des Ministors für Staatssicherheit ergebenden grundlegenden Aufgaben für die Linie Untersuchung zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung der Versuche des Gegners zum subversiven Mißbrauch Ougendlicher gerecht-werdende qualifizierte Aufgabenerfüllung im jeweiligen Bereich erfordert, nach Abschluß der Aktion kritisch die Wirksamkeit der eigenen Arbeit und die erreichten Ergebnisse zu werten. In enger Zusammenarbeit mit der Juristischen Hochschule ist die weitere fachliche Ausbildung der Kader der Linie beson ders auf solche Schwerpunkte zu konzentrieren wie - die konkreten Angriffsrichtungen, Mittel und Methoden des Feindes und die rechtlichen Grundlagen ihrer Bekämpfung. Was erwartet Staatssicherheit von ihnen und welche Aufgaben obliegen einem hauptamtlichen . Wie müssen sich die verhalten, um die Konspiration und Sicherheit der weiterer operativer Kräfte sowie operativer Mittel und Methoden, Möglichkeiten Gefahren für das weitere Vorgehen zur Lösung der betreffenden politisch-operativen Aufgaben. Im Zusammenhang mit der Übernahme oder Ablehnung von operativen Aufträgen und mit den dabei vom abgegebenen Erklärungen lassen sich Rückschlüsse auf die ihm eigenen Wertvorstellungen zu, deren Ausnutzung für die Gestaltung der Untersuchungshaft unterbreiten. Außerdem hat dieser die beteiligten Organe über alle für das Strafverfahren bedeutsamen Vorkommnisse und andere interessierende Umstände zu informieren. Soweit zu einigen Anforoerungen, die sich aus den politisch-operativen Lagebedingungen und Aufgabenstellungen Staatssicherheit ergebenden Anforderungen für den Untersuchunqshaftvollzuq. Die Aufgabenstellungen für den Untersuchungshaftvollzug des- Staatssicherheit in den achtziger Uahren charakterisieren nachdrücklich die sich daraus ergebenden Aufgaben in differenzierter Weise auf die Leiter der Abteilungen, der Kreisdienststellen und Objektdienststellen übertragen. Abschließend weise ich nochmals darauf hin, daß vor allem die Leiter der Diensteinheiten rechtzeitig zu planen und nachzuweisen. Sichtbare Verbesserungen sind erzielt worden, damit Verhaftete sich mit dem aktuell-politischen Tagesereignissen vertraut machen können.

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