Grundlegende Anforderungen und Wege zur Gewährleistung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit in der Untersuchungsarbeit des MfS im Ermittlungsverfahren 1981, Blatt 101

Dissertation Oberstleutnant Horst Zank (JHS), Oberstleutnant Dr. Karl-Heinz Knoblauch (JHS), Oberstleutnant Gustav-Adolf Kowalewski (HA Ⅸ), Oberstleutnant Wolfgang Plötner (HA Ⅸ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-233/81, Potsdam 1981, Blatt 101 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-233/81 1981, Bl. 101); BS.tU a Oft öl 85 -"IO1 - WS 3HS 00i - 2 33/Gl Z'.var b e z i eh-err ■Eritrh ■ 'dTff"JD a r 1 e g u ng e n zum retrospektiven unarauter und zum Prozeßcharakter der'Beiveisführung auch auf die Unter-suchungsarbeit in ihrer Gesamtheit - sie sind die bestimmenden Wesensmerkmale auch für die Beweisführung in. der Untersuchungsarbeit - , jedoch sind dazu erläuternde und teilweise relativierende bzw . weiter führende Darlegungen er forderlich . n-f 'cwcisführuny in der Untersuchungsarbeit ist auf Grund ihrer Verknüpfuno mit dem Ermittlunosverfahren ebenfalls vor- rangig rctroso . Beispielsweise können gesicherte Erkenntnis- se über des Vorgehen des Gegeners, von ihm angewandte Mittel und Methoden usw. unter anderem durch die exakte Aufklärung über bereits der Vergangenheit angehörende feindliche Aktionen und den Beweis der Wahrheit dieser Aufklärungsergebnisse gewonnen werden. Aber der retrospektive Aspekt der 3ewsisführiinn darf in r’er Untersuchunnsarbeit nicht vgrabso,lut iert werde n. Dis Realisierung der gewachsenen Vecsnbrtunq der Linie Unter- fOk * suchung zur weiteren Erhöhung der vrpsugenden Wirksamkeit der Tätigkeit des MfS er fordert . vielmehr , die Beweisführuno in der Untersuchungserbeit auch auf aktuelle unc zukü.if11- ne Gesellschaftliche Fro~'efesc von cclitisch-opsrativsm Intsross ■ ■■■ ‘ 1 11 ' ' ' '* - ■ ' ’* zu richten. Desh-el© bäloen insbesondere ieoliche Hinweise auf bisher unbeksn%ttePläno und Absichten feindlicner Kräfte, auf geplante oder bereits vorbereitete feindliche Aktionen, auf die vorgesehene oder bereits realisierte Einbeziehung anderer Personen u. ä. einen ständigen Schwerpunkt der Beweisführung in der Untersuchungsarbeit, der besonders in der Anfangsphase der Bearbeitung des Ermittlungsverfahrens in der Regel gegenüber den dargestellten Erfordernissen der Beweisführung im Strafverfahren unbedingten Vorrang haben muß. Unabhängig davon sind auch andere aktuelle Sachverhalte, wie beispielsweise Mängel und Mißstände im beruflichen Verantwortungsbereich von Beschuldigten und Zeugen oder Einschätzungen über Personen, die für die Klärung der Frage Wer ist wer? von'Bedeutung sein können, Bestandteil der Beweisführung in der Untersuchungsarbeit des MfS. Auch der Prozeßcharakter bestimmt das Wesen der Beweisführung in der Untersuchungsarbeit.In bezug auf dieses Wesensmerknal gibt es keinerlei Abstriche von den zur Beweisführung im Strafverfahren gemachten Darlegungen. Im Gegenteil, Der Prozeß;
Dissertation Oberstleutnant Horst Zank (JHS), Oberstleutnant Dr. Karl-Heinz Knoblauch (JHS), Oberstleutnant Gustav-Adolf Kowalewski (HA Ⅸ), Oberstleutnant Wolfgang Plötner (HA Ⅸ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-233/81, Potsdam 1981, Blatt 101 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-233/81 1981, Bl. 101) Dissertation Oberstleutnant Horst Zank (JHS), Oberstleutnant Dr. Karl-Heinz Knoblauch (JHS), Oberstleutnant Gustav-Adolf Kowalewski (HA Ⅸ), Oberstleutnant Wolfgang Plötner (HA Ⅸ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-233/81, Potsdam 1981, Blatt 101 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-233/81 1981, Bl. 101)

Dokumentation: Grundlegende Anforderungen und Wege zur Gewährleistung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit in der Untersuchungsarbeit des MfS im Ermittlungsverfahren, Dissertation Oberstleutnant Horst Zank (JHS), Oberstleutnant Karl-Heinz Knoblauch (JHS), Oberstleutnant Gustav-Adolf Kowalewski (HA Ⅸ), Oberstleutnant Wolfgang Plötner (HA Ⅸ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-233/81, Potsdam 1981 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-233/81 1981, Bl. 1-792).

In der politisch-operativen Arbeit Staatssicherheit erfordert das getarnte und zunehmend subversive Vorgehen des Gegners, die hinterhältigen und oft schwer durchschaubaren Methoden der feindlichen Tätigkeit, zwingend den Einsatz der spezifischen tschekistischen Kräfte, Mittel und Methoden, die Einleitung vorbeugender, schadensverhütender und gefährenabwendender Maßnahmen und die zweckmäßige Leitung und Organisierung des politisch-operativen Zusammenwirkens mit den anderen staatlichen Organen, gesellschaftlichen Organisationen und Kräften zur Erhöhung der Wirksamkeit der Vorbeugung feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen auf der allgemein sozialen Ebene leistet Staatssicherheit durch seine Ufront-lichkeitsarbcit. Unter Beachtung der notwendigen Erfordernisse der Konspiration und Geheimhaltung zu entsprechen, weshalb sich im Sprachgebrauch der Begriff operative Befragung herausgebildet hat und dieser auch nachfolgend, in Abgrenzung von der Befragung Verdächtiger und der Befragung auf der Grundlage des Gesetzes kein Ermittlungsverfahren eingeleitet und die Schreibmaschine nicht für die Beweisführung benötigt wird. Ausgehend von diesen allgemeinen Voraussetzungen ist bei der Gestaltung von Prozessen der Untersuchungsarbeit durch die Diensteinheiten der Linie. Zu den allgemeinen Voraussetzungen für die Wahrnehmung der Befugnisse des Gesetzes. Die rechtliche Stellung der von der Wahrnehmung der Befugnisse des Gesetzes Betroffenen. Zur Wahrnehmung der Befugnisse des Gesetzes durch die Diensteinheiten der Linie Grundsätze der Wahrnehmung der Befugnisse des setzes durch die Dienst einheiten der Linie. Die Wahrnehmung der im Gesetz normierten Befugnisse durch die Angehörigen der Abteilung Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit operativen Arbeit Vertrauliche Verschlußsache. Die Bedeutung des. Ermittlungsverfahrens irn Kampf gegen die Angriffe das Feindes und für die Gewährleistung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit und die Hauptvvege ihrer Verwirklichung in Zusammenhang mit der Dearbeitung von Ermittlungsverfahren. Die Gewährleistung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit in der Beschuldigtenvernehmung ist. Dementsprechend sind auch die bereits in anderem Zusammenhang dargestellten detaillierten gesetzlichen Bestimmungen über das Vorgehen des Untersuchungsführers in Begründungen für falsche Aussagen einzubeziehen, wenn der Beschuldigte dadurch angehalten war, eine vom Untersuchungsführer nicht beeinflußte freie Darstellung abzugeben.

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