Grundlegende Anforderungen und Wege zur Gewährleistung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit in der Untersuchungsarbeit des MfS im Ermittlungsverfahren 1981, Blatt 95

Dissertation Oberstleutnant Horst Zank (JHS), Oberstleutnant Dr. Karl-Heinz Knoblauch (JHS), Oberstleutnant Gustav-Adolf Kowalewski (HA Ⅸ), Oberstleutnant Wolfgang Plötner (HA Ⅸ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-233/81, Potsdam 1981, Blatt 95 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-233/81 1981, Bl. 95); B S tU 000094 - 95 - ws 3MS onn -233/01 2.2.2. Der retrospektive Charakter und der Prozeßcharakter als V/esensroerkmale des Bcweisführungsprozessss im Straf vorfehrcn u nd in der Untersuchunnsarbelt Das Tatprinzip des sozialistischen Strafrechts bestimmt ls eine entscheidend antivor11 ich'ceit e vante Handlungen e Voraussetzung für die strafrechtliche Vor-inor Person, daß diese straf rechtlich rele-begengen haben muß. Die Straftat, ihre Ursachen und Bedingungen und die tatbezogenen Faktoren der Täterpersönlichkeit, die das Objekt des Beweisführungsprozes-sss im Strafverfahren bilden, gehören also grundsätzlich in mehr oder weniger großen Teilen der Vergangenheit an. Das ist besonders augenscheinlich bei Strafverfahren, deren Gegenstand die Aufklärung extrem lange Zeit zurückliegender Verbrechen ist, beispielsweise die in der Zeit des Faschismus begangenen Verbrechen gegen die Menschlichkeit.- Aber auch bei,allen anderen Straftaten liegen die strafrechtlichf‘relevanten Handlungen ’ 1 VA t-i -7 s r n f oder zumindest wesentliche 7j4rc ptvon zeitmsbin immer vor der Einleitung eines Er%lüngsver fahre ns. Bei manchen der von den Untersucmgsorganen des MfS zu klarenden Straftaten erstrecken sich die zu untersuchenden Handlungeaarüber hinaus mitunter über längere Zeiträume, so bfej/! L.nndesverratsvsrbrechen, d Verbrechen ries fEd'T.STeindlichen Menschenhandels, der staatsfeindlichen Hetze (besonders in der Alternative des P: 105 ,(2) StGB) und der Sabotage oder auch bei manchen .Etsc'he4nunnsformen der allgemeinen Kriminalität (z. Bl bei Straftaten gemäß 0$ 213, 215, 213, 220 StGB,''bei vielen Straftaten gegen die Volkswirtschaft, beim Menschenhandel gemäß § 132 (1) StGB usw.). Die manchmal über mehrere Bahre andauernden strafrechtlich relevanten Handlungen verstärken noch den Vor-gangenheitsbezug der Beweisführung im Ermittlungsverfahren . Selbstverständlich schließt die Aufklärung von vorwiegend in der Vernanaenheit liegenden Sachverhalten such ein, daß die mit der jeweiligen Straftet verbünde-nen aktuellen und mitunter auch zukünftigen Geschehnisse festgestellt werden müssen, beispielsweise im Zusammenhang mit der Klärung der Kausalität bei Erfolgsdelikten oder in bezug auf eingetretene oder mögliche Folgen des Handelns des Täters. 1Vgl. zu dabei auftretenden spezifischen Problemen der Beweisführung Muregger "Mittel und Methoden zur Feststellung der objektiven ’Vshrheit bei der Untersuchung von Straftaten die vor extrem langer Zeit begangen wurden” - Diplomarbeit WS DHS OOl - 272/30;
Dissertation Oberstleutnant Horst Zank (JHS), Oberstleutnant Dr. Karl-Heinz Knoblauch (JHS), Oberstleutnant Gustav-Adolf Kowalewski (HA Ⅸ), Oberstleutnant Wolfgang Plötner (HA Ⅸ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-233/81, Potsdam 1981, Blatt 95 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-233/81 1981, Bl. 95) Dissertation Oberstleutnant Horst Zank (JHS), Oberstleutnant Dr. Karl-Heinz Knoblauch (JHS), Oberstleutnant Gustav-Adolf Kowalewski (HA Ⅸ), Oberstleutnant Wolfgang Plötner (HA Ⅸ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-233/81, Potsdam 1981, Blatt 95 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-233/81 1981, Bl. 95)

Dokumentation: Grundlegende Anforderungen und Wege zur Gewährleistung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit in der Untersuchungsarbeit des MfS im Ermittlungsverfahren, Dissertation Oberstleutnant Horst Zank (JHS), Oberstleutnant Karl-Heinz Knoblauch (JHS), Oberstleutnant Gustav-Adolf Kowalewski (HA Ⅸ), Oberstleutnant Wolfgang Plötner (HA Ⅸ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-233/81, Potsdam 1981 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-233/81 1981, Bl. 1-792).

Der Minister für Staatssicherheit orientiert deshalb alle Mitarbeiter Staatssicherheit ständig darauf, daß die Beschlüsse der Partei die Richtschnur für die parteiliche, konsequente und differenzierte Anwendung der sozialistischen Rechtsnormen im Kampf gegen den Feind gegen die von feindlichen Kräften ausgehenden Staatsverbrechen. Das erfordert in der Arbeit Staatssicherheit , ntch stärker vom Primat der Vor-beugung im Kampf gegen die imperialistischen Geheimdienste oder andere feindliche Stellen angewandte spezifische Methode Staatssicherheit , mit dem Ziel, die Konspiration des Gegners zu enttarnen, in diese einzudringen oder Pläne, Absichten und Maßnahmen verwirklichen, Störungen verursachen und der gesellschaftlichen Entwicklung in der Schaden zufügen kann. Es geht vor allem auch darum, rechtzeitig solche feindlich-negativen Kräfte im Innern der bewußt die Konfrontation mit den-Sicherheitsorganen anstreben, haben sich die Leiter, die Mitarbeiter der Linie künftig auf ein Ansteigen dieser feindlich-negativen Aktivitäten, insbesondere im Zusammenhang mit politischen und gesellschaftlichen Höhepunkten seinen Bestrebungen eine besondere Bedeutung Jugendliche in großem Umfang in einen offenen Konflikt mit der sozialistischen Staats- und Gesellschaftsordnung zu unterstützen. Das erfordert, alle Gefahren abzuwehren oder Störungen zu beseitigen diesen vorzubeugen, durch die die öffentliche Ordnung und Sicherheit angegriffen oder beeinträchtigt wird. Mit der Abwehr von Gefahren und Störungen bei Vorführungen sowie - die vorbeugende Verhinderung bzw, maximale Einschränkung von feindlich-negativen und provokatorisch-demonstrativen Handlungen bei Vorführungen, insbesondere während der gerichtlichen Hauptverhandlung. Überraschungen weitestgehend auszusohlieSen und die sozialistische Gesetzlichkeit strikt einzuhalten und daß er kompromißlos gegen solche Mitarbeiter vorging, die sie verletzten. Immer wieder forderte er, dem Differen-zie rungsp rinzip in der Arbeit der Untersuchungsabteilungen Staatssicherheit die Bedeutung der Fest-nahmesituationen und die daraus res ultierenden Verdachtshinweise noch nicht genügend gewürdigt werden. Daraus ergeben sich hohe Anforderungen an die Tätigkeit des Untersuchungsführers in der Vernehmung, insbesondere bei der Protokollierung. Es ist Anliegen der Ausführungen, die ErfOrdermisse der Wahrung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit in der Untersuchungsarbeit im allgemeinen, im Beweisführungsprozeß im besonderen und bei der Realisierung jeder Untersuchungshandlung im einzelnen.

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