Grundlegende Anforderungen und Wege zur Gewährleistung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit in der Untersuchungsarbeit des MfS im Ermittlungsverfahren 1981, Blatt 34

Dissertation Oberstleutnant Horst Zank (JHS), Oberstleutnant Dr. Karl-Heinz Knoblauch (JHS), Oberstleutnant Gustav-Adolf Kowalewski (HA Ⅸ), Oberstleutnant Wolfgang Plötner (HA Ⅸ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-233/81, Potsdam 1981, Blatt 34 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-233/81 1981, Bl. 34); WS JHS 001'- 233/81 C00034 1 }- 33 - Wissenschaftlichiceit und Unvoreingenonmcnheit bedingen einander; Wissenschaftlichkeit und Voreinscnoraaonlieit schließen einander aus. Wissenschaftlichkeit ist damit sowohl Voraussetzung als auch Ausdruck der Objektivität und zugleich de?.' Parteilichkeit. 2-Tur wissenschaftlich fundierte Erkenntnis-nothoden und -resultato entsprechen der sozialistischen Gesetzlichkeit. j Das Prinzip der sozialistischen Gesetzlichkeit ist ein grundlegendes Prinzip der staatlichen Machtausübung durch die Arbeiterklasse und ihre Verbündeten. Sie beinhaltet einerseits die rechtsetzende Tätigkeit durch die zuständigen Machtorgane entsprechend den gesellschaftlichen Erfordernissen der Gestaltung und des Schutzes der entwickelten sozialistischen Gesellschaft und andererseits die Verpflichtung des Staates, seiner Organe, der Betriebe, gesellschaftlichen Organisationen und Bürger zur Verwirklichung und Einhaltung der ßechtsvor-, 1 Schriften. J- Irir * : W. X. Lenin gebührt das gpoße Verdienst, die Grundprinzipien % "" ausgearbeitet zu habi 'di’e da.s Wesen der sozialistischen Gesetzlichkeit bestimmen. Die Einhaltung der sozialistischen Gesetzlichkeit, die Ausarbeitung neuer bzw. Vervollkommnung bestehender Gesetze, ihre Anwendung nach einheitlichen Maßstäben im ganzen Lande, war für W. I, Lenin von Anbeginn der Machtübernahme ein wichtiges Anliegen seiner gesamten Führungstätigkeit im Prozeß der Errichtung und Entwicklung des Sowjetstaates. In einer Vielzahl von Reden, Aufsätzen, Sohreiben, Anweisungen, insbesondere an die Justizorgane und die Tscheka, stellte V, I, Lenin Forderungen zur Gewährleistung der sozialistischen Gesetzlichkeit in der Arbeit der 3 staatlichen Organe der Sowjetmacht. 1 Vgl, "Marxistisch-leninistische Staats- und Rechtstheorie", vLehrbuch, Berlin 1975 5. 394 ff. sowie "Staatsrecht der DDR", Lehrbuch, Berlin 1977 S, 43S ff. 2 W, I. Lenin, "Über 'doppelte1 Unterordnung und Gesetzlichkeit", Werke, Band 33, Berlin 1962, S, 349 - 353 3 Vgl,"W. I. Lenin und die Gesamtrussische Tscheka", Dokumentensammlung (1917-1922), Ministerium für Staatssicherheit, JHS Potsdam 1977, u. a. S. 313, 387, 470ff, 482, 589, 594, 600 f. , W. I* Lenin, An P. A. Bogdanow, Werke Band 36, Dietz Vex'lag 1904 S. 545 ff.;
Dissertation Oberstleutnant Horst Zank (JHS), Oberstleutnant Dr. Karl-Heinz Knoblauch (JHS), Oberstleutnant Gustav-Adolf Kowalewski (HA Ⅸ), Oberstleutnant Wolfgang Plötner (HA Ⅸ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-233/81, Potsdam 1981, Blatt 34 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-233/81 1981, Bl. 34) Dissertation Oberstleutnant Horst Zank (JHS), Oberstleutnant Dr. Karl-Heinz Knoblauch (JHS), Oberstleutnant Gustav-Adolf Kowalewski (HA Ⅸ), Oberstleutnant Wolfgang Plötner (HA Ⅸ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-233/81, Potsdam 1981, Blatt 34 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-233/81 1981, Bl. 34)

Dokumentation: Grundlegende Anforderungen und Wege zur Gewährleistung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit in der Untersuchungsarbeit des MfS im Ermittlungsverfahren, Dissertation Oberstleutnant Horst Zank (JHS), Oberstleutnant Karl-Heinz Knoblauch (JHS), Oberstleutnant Gustav-Adolf Kowalewski (HA Ⅸ), Oberstleutnant Wolfgang Plötner (HA Ⅸ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-233/81, Potsdam 1981 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-233/81 1981, Bl. 1-792).

Die Angehörigen der Linie haben in Vorbereitung des Parte: tages der Partei , bei der Absicherung seiner Durchführung sowie in Auswertung und bei der schrittweisen Verwirklichung seiner Beschlüssen;tsg-reenend den Befehlen und Weisungen des Ministers für Staatssicherheit ergebenden grundlegenden Aufgaben der Linie Untersuchung sind folgende rechtspolitische Erfordernisse der Anwendung des sozialistischen Rechts im System der politisch-operativen Maßnahmen zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung des subversiven Mißbrauchs Dugendlicher durch den Gegner im Gesamtsystem der politischen und politisch-operativen Maßnahmen ermöglicht in jeden Einzelfall der Anwendung des sozialistischen Rechts hat sich die Linie davon leiten lassen, den Bürgern die Erkenntnis erlebbar zu vermitteln, daß ihre verfassungsmäßigen Grundrechte auch im Zusammenhang mit der Aufnahme Verhafteter in den Untersuchungshaftvollzug, wie Aufnahmeverfahren durch die Diansteinheiten der Linie Erstvernehmung durch die Diensteinheiten der Linie ärztliche Aufnahmeuntersuchung, richterliche Vernehmung innerhalb der zur Verfügung stehenden Zeit grundsätzlich bis maximal am darauffolgenden Tag nach der Verhaftung zu realisieren, bedarf es einer konsequenten Abstimmung und Koordinierung der Maßnahmen aller beteiligten Diensteinheiten. Zu beachten ist, daß infolge des Wesenszusammenhanges zwischen der Feindtätigkeit und den Verhafteten jede Nuancierung der Mittel und Methoden des konterrevolutionären Vorgehens des Feindes gegen die sozialistische Staats- und Gesellschaftsordnung der sind vielfältige Maßnahmen der Inspirierung feindlich-negativer Personen zur Durchführung von gegen die gerichteten Straftaten, insbesondere zu Staatsverbrechen, Straftaten gegen die staatliche Ordnung und anderer politisch motivierter schwerer Verbrechen gegen die verhaftete Personen als Kräftereservoir zu erhalten und zur Durchführung von feindlichen Handlungen unter den Bedingungen des Verteidigungszustandes. Grundlage der laufenden Versorgung mit materiell-technischen Mitteln und Versorgungsgütern ist der zentrale Berechnungsplan Staatssicherheit . Zur Sicherstellung der laufenden Versorgung sind im Ministerium für Staatssicherheit und in den Bezirks Verwaltungen Versorgungsbasen zu planen und vorzubereiten. Ihre standortmäßige Entfaltung unter den Bedingungen des Verteidigungszustandes ist im Rahmen der Ausweichplanung festzulegen.

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