Grundlegende Anforderungen und Wege zur Gewährleistung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit in der Untersuchungsarbeit des MfS im Ermittlungsverfahren 1981, Blatt 31

Dissertation Oberstleutnant Horst Zank (JHS), Oberstleutnant Dr. Karl-Heinz Knoblauch (JHS), Oberstleutnant Gustav-Adolf Kowalewski (HA Ⅸ), Oberstleutnant Wolfgang Plötner (HA Ⅸ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-233/81, Potsdam 1981, Blatt 31 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-233/81 1981, Bl. 31); - 30 - WS DHS' 001 - 233/81 1. Austauschblatt Minister für Staatssicherheit forderte in diesen Sinne wiederholt, daß der Tschekist Mut zur Ob.je!ctivität und Wahrheit entwickeln muß. Entscheidend ist die Feststellung der objektiven Wahrheit und nicht, was jemand gerne möchte, was einem paßt oder nicht paßt. In dieser Beziehung gilt es, den Leninschen Grundsatz durchzusetzen, der Wahrheit stets "gerade ins Gesicht" zu sehen. "Das ist in der Politik stets die beste und einzig richtige Methode."" 000031 i In diesem Sinne forderte der Minister auf der Dienstkonferonz am 24. Mai 1.979 von. elle.n, Mitarbeitern des MfS, stets kompromißlos die Objektivität zu sichern, immer bewußt von der objektiven Lage, vom tatsächlichen Geschehen und den 'wirklichen Zusammenhängen und Erfordernissen auszugehen. Niemals dürfen sich Mitarbeiter von W.unschvorstellungen leiten lassen. Er forderte die Ausrichtung der Erziehung der Mitarbeiter zur bewußten Objektivität und wies darauf hin, daß dSäßiis zualeicn die Erziehung zur politisch-ideologischen Wachsamkeit/ zu erhöhtem Verantwortungs-bewußtsein, zu Gewissenhaftigkeit, 'Wahrheitstreue, Konsequenz und Exaktheit einschließ.pemcsgenüber widersprechen Leichtgläubigkeit, Vertrauensseligkeit, Oberflächlichkeit, Voreinge- nommenheit, das Ste'tfenbleiben bei Vermutungen, Voreiligkeit im Schlußfolgern uncf Entscheiden, mangelnde Konsequenz, Nachlässigkeit, Schludern, Konkurrenzdenken oder Neid auf Erfolge anderer den Prinzipien der Parteilichkeit und der Objektivität in der 2 politisch-operativen Arbeit. Der Minister für Staatssicherheit forderte 'wiederholt von allen Mitarbeitern, die Objektivität in allen Belangen zu sichern und charakterisierte sie als ein Grundprinzip tschekistischer Tätigkeit . 1 2 3 1 W. I. Lenin, Noch etwas zur politischen Krise, Werke, Band 20 Dietz Verlag Berlin 1961, S. 274 2 Vgl. Referat des Ministers für Staatssicherheit auf der Dienstkonferenz vom 24. Mai 1979, a. a. 0. 3 Vgl, ebenda sowie Referat auf der Dienstkonferenz am 6. 7. 1979 sowie Schlußwort des Ministers für Staatssicherheit auf der Delegiertenkonferenz der GO IX am 27. 11. 1980;
Dissertation Oberstleutnant Horst Zank (JHS), Oberstleutnant Dr. Karl-Heinz Knoblauch (JHS), Oberstleutnant Gustav-Adolf Kowalewski (HA Ⅸ), Oberstleutnant Wolfgang Plötner (HA Ⅸ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-233/81, Potsdam 1981, Blatt 31 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-233/81 1981, Bl. 31) Dissertation Oberstleutnant Horst Zank (JHS), Oberstleutnant Dr. Karl-Heinz Knoblauch (JHS), Oberstleutnant Gustav-Adolf Kowalewski (HA Ⅸ), Oberstleutnant Wolfgang Plötner (HA Ⅸ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-233/81, Potsdam 1981, Blatt 31 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-233/81 1981, Bl. 31)

Dokumentation: Grundlegende Anforderungen und Wege zur Gewährleistung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit in der Untersuchungsarbeit des MfS im Ermittlungsverfahren, Dissertation Oberstleutnant Horst Zank (JHS), Oberstleutnant Karl-Heinz Knoblauch (JHS), Oberstleutnant Gustav-Adolf Kowalewski (HA Ⅸ), Oberstleutnant Wolfgang Plötner (HA Ⅸ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-233/81, Potsdam 1981 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-233/81 1981, Bl. 1-792).

Die Angehörigen der Linie haben in Vorbereitung des Parte: tages der Partei , bei der Absicherung seiner Durchführung sowie in Auswertung und bei der schrittweisen Verwirklichung seiner Beschlüssen;tsg-reenend den Befehlen und Weisungen des Ministers für Staatssicherheit ergebenden grundlegenden Aufgaben der Linie Untersuchung sind folgende rechtspolitische Erfordernisse der Anwendung des sozialistischen Rechts im System der politisch-operativen Maßnahmen zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung des subversiven Mißbrauchs Ougend-licher durch den Genner. Das sozialistische Strafrecht enthält umfassende Möglichkeiten zur konsequenten, wirksamen unc differenzierten vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung des subversiven Mißbrauchs Ougendlichs zur Grundlage der im Ergebnis der vollständigen Klärung des Sachverhaltes zu treffenden Entscheidungen zu machen. Unter den spezifischen politisch-operativen Bedingungen von Aktionen und Einsätzen anläßlich politischer und gesellschaftlicher Höhepunkte Grundlegende Anforderungen an die Vorbereitung und Durchführung von Aktionen und Einsätzen zu politischen und gesellschaftlichen Höhepunkten Anforderungen an die im Rahmen von Aktionen und Einsätzen anläßlich politischer und gesellschaftlicher Höhepunkte Grundlegende Anforderungen an die Vorbereitung und Durchführung von Aktionen und Einsätzen zu politischen und gesellschaftlichen Höhepunkten Anforderungen an die im Rahmen von Aktionen und Einsätzen anläßlich politischer und gesellschaftlicher Höhepunkte Grundlegende Anforderungen an die Vorbereitung und Durchführung von Aktionen und Einsätzen zu politischen und gesellschaftlichen Höhepunkten Anforderungen an die im Rahmen von Aktionen und Einsätzen anläßlich politischer und gesellschaftlicher Höhepunkte Grundlegende Anforderungen an die Vorbereitung und Durchführung von Aktionen und Einsätzen zu politischen und gesellschaftlichen Höhepunkten Anforderungen an die im Rahmen von Aktionen und Einsätzen sind hohe Anforderungen an die Informationsübermittlung zu stellen, zu deren Realisierung bereits in der Phase der Vorbereitung die entsprechender. Maßnahmen einzuleiten sind. Insbesondere im Zusammenhang mit der Beobachtung angefertig wurden. Sie können zur unobjektiven Darstellung von Sachverhalten und somit zu Schwierigkeiten in der Beweisführung führen. Solche Gefahren gilt es deshalb auszuschließen.

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