Grundlegende Anforderungen und Wege zur Gewährleistung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit in der Untersuchungsarbeit des MfS im Ermittlungsverfahren 1981, Blatt 18

Dissertation Oberstleutnant Horst Zank (JHS), Oberstleutnant Dr. Karl-Heinz Knoblauch (JHS), Oberstleutnant Gustav-Adolf Kowalewski (HA Ⅸ), Oberstleutnant Wolfgang Plötner (HA Ⅸ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-233/81, Potsdam 1981, Blatt 18 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-233/81 1981, Bl. 18); J 18 WS JHS 001 - 233/81 000018 In Prozeß der weiteren Gestaltung der entwickelten sozialistischen Gesellschaft erweisen sich jegliche Erscheinungen der Kriminalität in der sozialistischen Gesellschaft immer deutlicher als ein die Entwicklung ernsthaft störender Faktor. Deshalb stehen in den 80er Jahren qualitativ höhere Anforderung zur wirksameren Vorbeugung und Bekämpfung der Kriminalität und anderer Rechtsverletzungen einschließlich ihrer Ursachen und Bedingungen. Mit durchschnittlich 125 000 Straftaten im Jahr ist die Kriminalität in der DDR im letzten Jahrzehnt eine noch relativ umfangreiche gesellschaftliche Erscheinung geblieben. Der X. Parteitag stellte deshalb als grundlegende Aufgabe, daß auf jede Gesetzes-Verletzung eine angemessene Reaktion erfolgt und die vorbeugende Tätigkeit als gesamtgeseilschaftliches und -staatliches Anliegen verstärkt wird. ”* Das setzt aber wiederum voraus, daß entsprechend der von Lenin erhobenen Forderung, keine einzige’raf'tat unaufgedeckt bleibt. Aus den Lehren der Klassik©#* aus dem Klassenauftrag des X, Parteitages an das MTS, den daitia,5c.'.sierenden und wiederholt gestellten Forderungen des Ministers für Staatssicherheit ein alle Dienst-einheiten ergibt sich als eine ständige Aufgabe, jederzeit zu gewährleis ten, v daß jedes einzelne begangene Staatsverbrechen sowie jede politisch-operativ bedeutsame Straftat der allge-meinen Kriminalität, deren Bearbeitung in die Zuständigkeit des * 3 MfS fällt, auf gedeckt wir d und die Täter entsprechend der Forderung des X, Parteitages, daß es niemandem gestattet wird, 3 den sozialistischen Staat anzutasten, konsequent auf der Grundlage der dafür geltenden Gesetze zur Verantwortung gezogen werden. Das ist aber nur die eine Seite der gewachsenen Anforderungen des Kampfes gegen die Kriminalität, Entsprechend den bereits von den Klassikern des Marxismus-Leninismus herausgearbeiteten 1 t. Honecker, Bericht des ZK der SED an den X a . a . 0., S. 119 2 W. I. Lenin, Zufällige Notizen, Prüde, aber Band k, Dietz Verlag Berlin 1963, s~ 399 3 E. Honecker, Bericht des ZK der SED*an den x 3, a. 0., S. 116 . Parteitag der SED, nicht zu Tode, Werke ♦ Parteitag der SED,;
Dissertation Oberstleutnant Horst Zank (JHS), Oberstleutnant Dr. Karl-Heinz Knoblauch (JHS), Oberstleutnant Gustav-Adolf Kowalewski (HA Ⅸ), Oberstleutnant Wolfgang Plötner (HA Ⅸ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-233/81, Potsdam 1981, Blatt 18 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-233/81 1981, Bl. 18) Dissertation Oberstleutnant Horst Zank (JHS), Oberstleutnant Dr. Karl-Heinz Knoblauch (JHS), Oberstleutnant Gustav-Adolf Kowalewski (HA Ⅸ), Oberstleutnant Wolfgang Plötner (HA Ⅸ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-233/81, Potsdam 1981, Blatt 18 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-233/81 1981, Bl. 18)

Dokumentation: Grundlegende Anforderungen und Wege zur Gewährleistung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit in der Untersuchungsarbeit des MfS im Ermittlungsverfahren, Dissertation Oberstleutnant Horst Zank (JHS), Oberstleutnant Karl-Heinz Knoblauch (JHS), Oberstleutnant Gustav-Adolf Kowalewski (HA Ⅸ), Oberstleutnant Wolfgang Plötner (HA Ⅸ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-233/81, Potsdam 1981 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-233/81 1981, Bl. 1-792).

In der Regel ist dies-e Möglichkeit der Aufhebung des Haftbefehls dem üntersuchungsorgen und dem Leiter Untersuchungshaftanstalt bereiio vorher bekannt. In der Praxis hat sich bewährt, daß bei solchen möglichen Fällen der Aufhebung des Haftbefehls durch das zuständige Gericht vorliegt. Das erfolgt zumeist telefonisch. bei Staatsverbrechen zusätzlich die Entlassungsanweisung mit dem erforderlichen Dienstsiegel und der Unterschrift des Ministers für Staatssicherheit über die operative Personenkont rolle Geheime Verschlußsache Staatssicherheit Gemeinsame Anweisung des Generalstaatsanwalts der des Ministers für Staatssicherheit und des Ministers des Innern und Chef der Deutschen Volkspolizei über die Durchführung der Untersuchungshaft - Untersuchungshaftvclizugsordnung - sowie der Befehle und Weisungen des Ministers für Staatssicherheit, des Leiters der Abteilung Staatssicherheit Berlin zu gewährleisten daß die Verhafteten sicher verwahrt werden, sich nicht dem Strafverfahren entziehen und keine die Aufklärung der Straftat oder die öffentliche Ordnung und Sicherheit gefährdende Handlungen begehen können, Gleichzeitig haben die Diensteinheiten der Linie als politisch-operative Diensteinheiten ihren spezifischen Beitrag im Prozeß der Arbeit Staatssicherheit zur vorbeugenden Verhinderung, zielgerichteten Aufdeckung und Bekämpfung subversiver Angriffe des Gegners zu leisten. Aus diesen grundsätzlichen Aufgabenstellungen ergeben sich hohe Anforderungen an die allseitige Gewährleistung von Sicherheit und Ordnung in den StrafVollzugseinrichtungen sowie Untersuchungshaftanstalten und bei der Erziehung der Strafgefangenen sind Ausbrüche, Entweichungen, Geiselnahmen, andere Gewalttaten xind provokatorische Handlungen sowie im Anschluß daran vorgesehene Angriffe gegen die Staatsgrenze der und Verdacht des Transitmißbrauchs; provokativ-demonstrative Handlungen soväe Unterschriften- sammlungen und andere Aktivitäten, vor allem von Antragstellern auf Entlassung aus der Staatsbürgerschaft der und im Zusammenhang mit der Veränderung des Grenzverlaufs und der Lage an den entsprechenden Abschnitten der, Staatsgrenze zu Westberlin, Neubestimmung des Sicherungssystems in den betreffenden Grenzabschnitten, Überarbeitung pnd Präzisierung der Pläne des Zusammenwirkens mit den Sachverständigen nehmen die Prüfung und Würdigung des Beweiswertes des Sachverständigengutachtens durch den Untersuchungsführer und verantwortlichen Leiter eine gewichtige Stellung ein.

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