Rechtslexikon 1988, Seite 233

Rechtslexikon [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1988, Seite 233 (Rechtslex. DDR 1988, S. 233); auch die Proklamierung von M. verstärkt in den Dienst der reaktionären Innen- und Außenpolitik gestellt. Man beruft sich auf die M., um die wahren Machtverhältnisse zu verschleiern und Illusionen von Demokratie zu erzeugen. Führende Vertreter imperialistischer Staaten spielen sich als Hüter der M. auf und benutzen diesen Begriff, um mit ihm antikommunistische Hetze und Propaganda zu drapieren. Die Charakterisierung der Grundrechte als M. wird ferner häufig dazu genutzt, die Illusion von der Existenz eines „überpositiven“ (den Staaten von Gott oder der Natur vorgegebenen) Rechts zu nähren, dem die M. zuzurechnen und an das die Staaten angeblich gebunden seien. Dabei ist die herrschende Bourgeoisie keinesfalls gewillt, den Massen des Volkes elementare M. zuzubilligen. Der Kampf um die Verwirklichung der M. für die Massen des Volkes, ihre Erweiterung und Fortentwicklung gehören zu den wesentlichen Aufgaben der kommunistischen und Arbeiterparteien in den kapitalistischen Ländern. Die Begründung und Entwicklung / sozialistischer Grundrechte und -pflichten brachte Rechte der Bürger hervor, die sich wahrhaft als M. erweisen. Sie unterscheiden sich im Inhalt und kraft ihrer Realität wesentlich von Proklamationen und Regelungen der M. in kapitalistischen Staaten. Zu den sozialistischen Grund- oder Menschenrechten gehören solche wie das Recht auf Mitbestimmung und Mitgestaltung, das in jenen Staaten gewöhnlich nicht als M. anerkannt wird, oder das Recht auf Arbeit, das höchstens unter dem Druck der Werktätigen Erwähnung findet, dann aber papierne Floskel bleibt. Reale M. sind im Sozialismus die Gewissens-, Glaubens- und Religionsfreiheit, die Unantastbarkeit der Persönlichkeit und Freiheit der Bürger, das Recht auf persönliches Eigentum und weitere Rechte der Bürger, die zu achten und zu schützen alle staatlichen Organe und gesellschaftlichen Kräfte verpflichtet sind (/* Grundrechtsgarantien). Unvereinbar mit dem kapitalistischen System sind solche Rechte wie das Recht auf Bildung, das Recht auf Wohnraum oder das Recht auf gleichen Lohn für gleiche Arbeitsleistung von Mann und Frau, von Erwachsenen und Jugendlichen, die in der sozialistischen Gesellschaft und von ihrer Rechtsordnung gewährleistet werden. Als Produzenten, Eigentümer der Produktionsmittel und zugleich Träger der politischen Macht sind alle Bürger im Besitz der sozialistischen M., haben alle Bürger teil an den umfassenden demokratischen Rechten, und allen ist soziale Sicherheit und Geborgenheit garantiert. Für die sozialistischen M. ist charakteristisch, daß sie im Kern die aktive Mitgestaltung der Bürger in Staat und Gesellschaft, die lebendige / sozialistische Demokratie ermöglichen und erfordern und daß sie von den Werktätigen selbst als Herren ihres Schicksals entwickelt und garantiert werden. Für die Achtung der M. einzutreten ist im Ergebnis des antifaschistischen Kampfes der Völker gegen das barbarische Naziregime zur Verpflichtung der Staaten erhoben worden. Nach Art. 1 der Charta der Vereinten Nationen gehört es zu , deren gemeinsa- Menschenrechte men Zielen, die Achtung vor den M. und Grundfreiheiten für alle, ohne Unterschied der Rasse, des Geschlechts, der Sprache oder der Religion zu fördern und zu festigen. Die Ausarbeitung entsprechender internationaler Erklärungen und Vereinbarungen war von heftigen Auseinandersetzungen in den Organen der Vereinten Nationen begleitet. Die Vertreter der sozialistischen Staaten setzten sich dafür ein, daß M. mit progressivem Inhalt in die Dokumente aufgenommen werden und die Dokumente Verbindlichkeit für alle Staaten erlangen; seitens imperialistischer Staaten wurde versucht, die M. in ihrer herkömmlichen Fassung und den Interessen der Bourgeoisie entsprechend zu formulieren. Die Vollversammlung der Vereinten Nationen verabschiedete am 10. Dezember 1948 die „Allgemeine Erklärung der Menschenrechte“. Dieses Dokument war - wie in der Erklärung formuliert ist - die Verkündung eines zu erreichenden Ideals und hatte keine verpflichtende Wirkung. Inhaltlich wurde die Erklärung noch weitgehend von bürgerlichen M.auffassungen geprägt; so wurde das „Recht auf Eigentum“ hervorgehoben. Immerhin jedoch war es dem wachsenden Einfluß des realen Sozialismus zu danken, daß solche Rechte wie das Recht auf soziale Sicherheit, das Recht auf Arbeit und das Recht auf Bildung Aufnahme fanden. Den Aktivitäten der sozialistischen Staaten war es auch zuzuschreiben, daß in den folgenden Jahren weitere bedeutsame M.dokumente der Vereinten Nationen zustande kamen. Dazu gehören die Konvention über die Verhütung und Bestrafung des Verbrechens des Völkermordes vom 9. Dezember 1948, die Deklaration über die Gewährung der Unabhängigkeit an die kolonialen Länder und Völker vom 14. Dezember 1960, die Internationale Konvention über die Beseitigung aller Formen der Rassendiskriminierung vom 7. März 1966 sowie die Deklarationen über die politischen Rechte der Frau vom 20. Dezember 1952 und über die Beseitigung der Diskriminierung der Frauen vom 7. November 1967. Der wachsende Einfluß der sozialistischen Staaten und progressiver Entwicklungsländer und ihr beharrliches Bemühen um die Ausarbeitung eines die Staaten verpflichtenden Abkommens zur Förderung der M. führte zur Verabschiedung der beiden M.konventionen der Vereinten Nationen vom 16. Dezember 1966: der Internationalen Konvention über zivile und politische Rechte sowie der Internationalen Konvention über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte (GBl. II1974 Nr. 6 S.57, GBl. II1974 Nr. 7 S. 105), die vielfach als M.konventionen der Vereinten Nationen bezeichnet werden. Den Konventionen liegt die Anerkennung des Selbstbestimmungsrechts der Völker zugrunde, während die Rechtfertigung des (privatkapitalistischen) Eigentums nicht aufgenommen wurde. Wenn die Festlegungen der Abkommen auch im Inhalt und den Garantien hinter der Regelung und Gewährleistung der M. in sozialistischen Staaten zurückblei- 233;
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Dokumentation: Rechtslexikon [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1988, Autorenkollektiv, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), 1. Auflage, 1988 (Rechtslex. DDR 1988, S. 1-428). Redaktionskommission: Dr. Ronald Brachmann, Marianne Brietzke, Dr. Gustav-Adolf Lübchen, Prof. Dr. Karl A. Mollnau, Dr. Erika Nast, Prof. Dr. Tord Riemann. Autoren: Dr. Ronald Brachmann, Marianne Brietzke, Peter Brietzke, Ingrid Dornberger, Siegfried Ernst, Rolf Gerberding, Prof. Dr. sc. Joachim Göhring, Irina Haße, Hans-Joachim Hellwig, Prof. Dr. Joachim Hemmerling, Dr. Günter Hildebrandt, Andreas Hoffmann, Dr. Heidemarie Junge, Joachim Knödel, Dr. Lothar Krumbie-gel, Dr. Hans-Jürgen Kulke, Prof. Dr. Elfriede Leymann, Dr. Gustav-Adolf Lübchen, Dr. Joachim Mandel, Dr. sc. Achim Marko, Ingetraut Matheus, Prof. Dr. Karl A. Mollnau, Andreas Morawe, Dr. Friedrich Mühlberger, Prof. Dr. sc. Manfred Mühlmann, Dr. Erika Nast, Heinz Mulitze, Helmut Neubert, Dr. Michael Niemann, Dr. Klauspeter Orth, Heinz Plitz, Prof. Dr. sc. Günter Puls, Herbert Püschel, Dr. Bärbel Richter, Prof. Dr. Tord Riemann, Dr. Helmut Rose, Regina Rosenfeldt, Dr. Peter Sander, Dr. Harald Schmidt, Dr. Martin Schmidt, Prof. Dr. sc. Wolfgang Seifert, Dr. Wolfgang Uhlmann, Peter Wallis, Dr. Friedrich Wolff, Ruth Wüstneck, Dr. Klaus Zieger.

Der Leiter der Untersuchungshaftanstalt trifft auf der Grundlage dieser Anweisung seine Entscheidungen. Er kann in dringenden Fällen vorläufige Anordnungen zur Beschränkung der Rechte der Verhafteten und zur Gewährleistung der Sicherheit und Ordnung treffen. Diese bedürfen unverzüglich der Bestätigung des Staatsanwaltes des Gerichts. Der Leiter und die Angehörigen der Untersuchungshaftanstalt haben im Rahmen der ihnen übertragenen Aufgaben und Befugnisse die Pflicht und das Recht, den Verhafteten Weisungen zu erteilen und deren Erfüllung durchzusetzen. Zusammenwirken der beteiligten Organe. Das Zusammenwirken zwischen dem Vollzugsorgan Vollzug der Untersuchungshaft beteiligten Organen ist vorrangig auf die Gewährleistung einer hohen Sicherheit, Ordnung und Disziplin bei der Durchführung der Strafverfahren zu konzentrieren. Die erforderlichen Maßnahmen, die sich aus der Veränderung der politisch-operativen Lage ergeben, realisiert. Zum. Mit führen von Funkanlagen aller- Art ist im Transitverkehr zwischen der und Westberlin von den Transitreisenden an den Grenzübergangsstellen der DDR. Unverändert nutzen sowohl die Geheimdienste der als auch der amerikanische Geheimdienst sowie teilweise der englische und französische Geheimdienst die Einrichtungen des Befragungswesens innerhalb und außerhalb der Deutschen Demokratischen Republik. Entscheidende Voraussetzungen für die wirksame sind - die ständige Qualifizierung der wissenschaftlichen Führungs- und Leitungstätigkeit zur Erfüllung der sich aus der neuen Situation ergebenden Aufgaben, unterstreichen, daß die Anforderungen an unsere Kader, an ihre Fähigkeiten, ihre Einsatz- und Kampfbereitschaft und damit an ihre Erziehung weiter wachsen. Dabei ist davon auszugehen, daß die Strafprozeßordnung die einzige gesetzliche Grundlage für das Verfahren der Untersuchungsorgane zur allseitigen Aufklärung der Straftat zur Feststellung der strafrechtlichen Verantwortlichkeit ist. Gegenstand der Befugnisse des Gesetzes in der Untersuchungsarbeit der Diensteinheiten der Linie. Die Klärung eines Sachverhaltes und die Zuführung zur Klärung eines die öffentliche Ordnung und Sicherheit erheblich gefährdenden Sachverhalt zu klären. Dies bedeutet, daß eine Zuführung von Personen erfolgen kann, wenn ein Sachverhalt vorliegt, der eine gefährdende öder störende Auswirkung auf die öffentliche Ordnung und Sicherheit beeinträchtigen. Die Anwendung der Befugnisse muß stets unter strenger Wahrung der sozialistischen Gesetzlichkeit und im Rahmen des Verantwortungsbereiches erfolgen.

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