Wörterbuch zum sozialistischen Staat 1974, Seite 265

Wörterbuch zum sozialistischen Staat [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1974, Seite 265 (Wb. soz. St. DDR 1974, S. 265); 265 Rechtsverletzung Rechtsnorm konkret praktische Form an; in ihm verwirklicht sich die aktive Rolle des - sozialistischen Rechts bei der Gestaltung dër Gesellschaftsverhältnisse. Die R. sind das Ergebnis der Einwirkung der Rechtsnormen auf die zu regelnden Gesellschaftsverhältnisse. Sie unterscheiden sich von anderen Willens-verhältnissen durch das Vorhandensein bestimmter - Rechts Subjekte, zwischen denen auf der Grundlage bestehender Rechtsnormen genau bestimmte Rechte und Pflichten bestehen. In den R. der sozialistischen Gesellschaft verwirklichen sich entsprechend dem Charakter der sozialistischen Produktionsverhältnisse Beziehungen der kameradschaftlichen Zusammenarbeit und der gegenseitigen Hilfe. Sie verkörpern wahren Humanismus, Gleichberechtigung und Gerechtigkeit. Die Verwirklichung des Grundsatzes: keine Rechte ohne Pflichten, keine Pflichten ohne Rechte ist kennzeichnend für das Wesen des sozialistischen R. In der sozialistischen Gesellschaft entstellen im Ergebnis der Leitung der gesellschaftlichen Beziehungen durch den -*■ sozialistischen Staat vielfältige R. Sie werden auf der Grundlage des Handelns von Menschen, des Tätigwerdens staatlicher Organe und gesellschaftlicher Organisationen sowie auf Grund des Eintretens bestimmter tatsächlicher Ereignisse, die selbst nicht vom Willen der am R. Beteiligten abhängen, wie z. B. die Geburt oder der Tod eines Menschen (rechtserhebliche Tatsachen), begründet, verändert und beendet. Die Organisierung, Ausgestaltung und Durchsetzung von R. ist ein wichtiges Mittel, durch das der sozialistische Staat wesentlich die politisdie Leitung der Gesellschaft verwirklicht, das bewußte Handeln und Verhalten der Menschen so lenkt, daß es mit den Notwendigkeiten der in den Rechtsnormen ausgedrückten objektiven gesellschaftlichen Entwicklungsgesetzmäßigkeiten und mit den Grundinteressen der Arbeiterklasse übereinstimmt. Die ständige Analyse des Entwicklungsstandes der R. ist für die weitere Vervollkommnung der Gesetzgebung von großer Bedeutung. Rechtsverletzung: schuldhafte (vorsätzliche oder fahrlässige) moralischpolitisch verwerfliche Nichtbefolgung der von der herrschenden Arbeiterklasse in Gesetzen und anderen Rechtsvorschriften für allgemeinverbindlich erklärten Verhaltensforderungen. Entsprechend dem Rechtszweig, zu dem die verletzten Gesetze oder anderen Rechtsvorschriften gehören, wird zwischen Staats-, Verwaltungs-, Wirtschafts-, Arbeits-, Zivil-, Familien-, LPG-und Boden- sowie Straf-R. unterschieden. In der sozialistischen Gesellschaft besteht für jeden Bürger die Möglichkeit, den sich für ihn aus den einzelnen Rechtszweigen konkret ergebenden Verhaltensanforderungen nachzukommen. Wer schuldhaft dagegen verstößt, oder die ihm durch Gesetz bzw. andere Rechtsvorschriften auferlegten Pflichten nicht oder nicht gewissenhaft erfüllt, begeht eine R. und ist dafür verantwortlich. Art und Umfang der Verantwortlichkeit ergeben sich aus Art und Grad der R., aus deren negativen gesellschaftlichen Folgen, der Schwere der Schuld des Rechtsverletzers und den für die einzelnen Rechtszweige geltenden konkreten rechtlichen Regelungen. Die staatlichen und gesellschaftlichen Reaktionen auf R. haben den Zweck, die R. und deren schädliche Folgen zu beseitigen, den Rechtsverletzer zur gewissenhaften Befolgung der Gesetze und zur Erfüllung seiner Rechtspflichten zu veranlassen, die Ursachen und Bedingungen der R. aufzudecken, erneuten Verletzungen des Rechts vorzubeugen, rechtserzieherisch auf die Bürger einzuwirken und sie zur bewußten Mitarbeit bei der Verhütung von R. z\j mobilisieren. Die staatlichen und;
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Dokumentation: Wörterbuch zum sozialistischen Staat [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1974, Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft der DDR, Institut für Staats- und Rechtstheorie an der Akademie der Wissenschaften der DDR (Hrsg.), Autorenkollektiv, 1. Auflage, Dietz Verlag, Berlin 1974 (Wb. soz. St. DDR 1974, S. 1-432). Redaktionskommission: Prof. Dr. Gerhard Schüßler, Prof. Dr. Wolfgang Weichelt, Prof. Dr. Gert Egler, Dr. Gerhard Rosenau (Redaktionssekretär), Prof. Dr. Gerhard Schulze, Gertrud Schütz (Dietz Verlag). An der Ausarbeitung der Stichwörter waren als Autoren beteiligt: Dr. H.-W. Aims, Dr. K. Altwig, Prof. Dr. Dr. R. Arlt, Prof. Dr. W. Assmann, Dr. St. Baar, K. Backhaus, Dr. A. Baumgart, Dr. K. Becher, Dr. K. Becker, Prof. Dr. M. Benjamin, Prof. Dr. M. Bergner, Prof. Dr. G. Bley, Dr. H. Blüthner, Dr. K.-H. Brandt, H. Bräuer, W. Brauer, H. Buch, Prof. Dr. W. Büchner-Uhder, Dr. H. Busch, Dr. H. Busse, Dr. K. H. Christoph, Dr. U. Dähn, Dr. W. Ditting, K. Döblitz, Dr. G. Duckwitz, Dr. K. Dzykonski, Prof. Dr. G. Egler, Prof. Dr. F. Enderlein, Dr. G. Feige, Dr. G. Feix, Dr. H. Fincke, Dr. J. Franke, Prof. Dr. W. Friebel, E. Fritsch, Dr. H. Fritsche, Prof. Dr. G. Frohn, Prof. Dr. H. Fülle, Dr. H. Gold, Prof. Dr. B. Graefrath, Dr. W. Gramann, Prof. Dr. A. Grandke, Dr. K.-F. Gruel, Dr. W. Hafe-mann, E. Hein, Dr. J. Henker, Dr. K. Heuer, Dr. H. Hofmann, Dr. K. Hofmann, Ch. Höppner, Oberst Dr. W. Hübner, St. Hultsch, Dr. O. Kampa, Dr. H.-J. Karliczek, Prof. Dr. H. Kellner, Prof. Dr. M. Kemper, Dr. E. Krauß, Dr. J. Krüger, Dr. W. Kopatz, Prof. Dr. H. Kroger, H. Kühner, Dr. G. Kunicke, Prof. Dr. F. Kunz, Dr. A. Latzo, Prof. Dr. G. Lehmann, Dr. G. Lehniger, Dr. G. Leifert, W. Lenz, Dr. G. Liebe, H. Lieske, Dr. K. Lingner, Dr. W. Lungwitz, Dr. D. Machalz-Urban, Dr. R. Mand, A. Mardek, Dr. H. Melzer, Dr. J. Misselwitz, Prof. Dr. K. A. Mollnau, Dr. P. Morgenstern, Prof. Dr. H. D. Moschütz, Dr. F. Müller, G. Nielsen, R. Nissel, Prof. Dr. E. Oehler, Dr. G. Paersch, Dr. L. Penig, Dr. S. Petzold, H. Pohl, Prof. Dr. E. Poppe, G. Pöthig, Dr. E. Prager, Prof. Dr. H. Reinwarth, Prof. Dr. K.-H. Röder, U. Rôder, Dr. R. Rodig, Dr. G. Rosenau, I. Rumstich, Dr. L. Rüster, Prof. Dr. W. Seiffert, Dr. W. Sieber, H. Siewert, U. Schaar-schmidt, Dr. M. Schlör, Dr. W. Schmidt, Dr. L. Schramm, Prof. Dr. K.-H. Schöneburg, Dr. G. Schönfeld, Prof. Dr. G. Schulze, Prof. Dr. K. Schumann, J. Schuster, G. Schütz, Prof. Dr. G. Stiller, G. Stiller, R. Strelow, Prof. Dr. H. Strohbach, Dr. R. Stüber, H. Tarnick, Dr. H. Tröger, Dr. E. Wächter, Prof. Dr. H. Weber, Prof. Dr. W. Weichelt, Dr. R. Weppef, Dr. H. Wiemann, Prof. Dr. A. Winkler, Dr. H.-P. Wolf, Dr. Hans Wolf, Dr. Heinz Wolf, Dr. H.-J. Wolf, Prof. Dr. H. Wünsche, Dr. K. Zinke, Dr. P. Zinnecker.

Die Leiter der Bezirksverwaltungen Verwaltungen haben zu gewährleisten, daß die Aufgaben- und Maßnahmenkomplexe zur abgestimmten und koordinierten Vorbeugung, Aufklärung und Verhinderung des ungesetzlichen Verlas-sens und der Bekämpfung des staatsfeindlichen Menschenhandels Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Instruktion zum Befehl des Ministers für Staatssicherheit zur Vorbeugung, Aufklärung und Verhinderung des ungesetzlichen Verlassens der und der Bekämpfung des staatsfeindlichen Menschenhandels Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Instruktion zum Befehl des Ministers für Staatssicherheit zur Vorbeugung, Aufklärung und Verhinderung des ungesetzlichen Verlassens der und der Bekämpfung des staatsfeindlichen Menschenhandels. Im engen Zusammenhang damit ergibt sich die Notwendigkeit der allseitigen Klärung der Frage er ist wer? besonders unter den Personen, die in der Regel in der bisherigen Zusammenarbeit mit dem Ministerium für Staatssicherheit als inoffizielle Mitarbeiter ihre besondere Qualifikation und ihre unbedingte Zuverlässigkeit bereits bewiesen haben und auf Grund ihrer beruflichen Tätigkeit, ihrer gesellschaftlichen Stellung und anderer günstiger Bedingungen tatsächlich die Möglichkeit der konspirativen Arbeit als haben. Durch die Leiter ist in jedem Fall zu prüfen und zu entscheiden, ob der Verdächtige durch den Untersuchungsführer mit dieser Maßnahme konfrontiert werden soll oder ob derartige Maßnahmen konspirativ durchgeführt werden müssen. Im Falle der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens könnte unter Berücksichtigung der anstehenden Novellierung der Straf Prozeßordnung der Beginn des zweiten Abschnitts des dritten Kapitels folgende gesetzestechnische Ausgestaltung erhalten: Zweiter Abschnitt Prüfung der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens könnte unter Berücksichtigung der anstehenden Novellierung der Straf Prozeßordnung der Beginn des zweiten Abschnitts des dritten Kapitels folgende gesetzestechnische Ausgestaltung erhalten: Zweiter Abschnitt Prüfung der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens könnte unter Berücksichtigung der anstehenden Novellierung der Straf Prozeßordnung der Beginn des zweiten Abschnitts des dritten Kapitels folgende gesetzestechnische Ausgestaltung erhalten: Zweiter Abschnitt Prüfung der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens nach durchgeführten Prüfungshandlungen ist in der Untersuchungsarbeit Staatssicherheit eine in mehrfacher Hinsicht politisch und politisch-operativ wirkungsvolle Abschlußentscheidung des strafprozessualen Prüfungsverfahrens.

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