Hauptaufgaben der Justiz bei der Durchführung des neuen Kurses 1953, Seite 30

Hauptaufgaben der Justiz [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] bei der Durchführung des neuen Kurses 1953, Seite 30 (Hpt.-Aufg. J. DDR 1953, S. 30); Auf diese Weise kommt es, daß unsere Rechtswissenschaft noch nachtrabt. Es ist richtig, sie hat in den vergangenen Jahren eine wichtige Arbeit geleistet, indem sie, auf bauend auf der sowjetischen Rechtswissenschaft, die Grundlagen unserer wichtigsten Rechtsdisziplinen geschaffen hat. Aber sie hat nicht die Fragen, die die Praxis nun laufend bewegen, sofort und schnell auf gegriffen, vertieft und der Praxis die Lösung gegeben. Unsere Rechtswissenschaftler mögen daran denken, daß es das Zentralkomitee der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands gewesen ist, das die für das Strafrecht sich so grundlegend auswirkenden Hinweise zur Unterscheidung zwischen ehrlichen Arbeitern und Provokateuren gegeben hat. Wir müssen unseren Rechtswissenschaftlern auch sagen: Wie man das Gesetz zum Schutze des Volkseigentums richtig handhaben muß, das habt ihr uns Praktikern auch allein überlassen! Die gemeinschaftliche Rundverfügung um noch einmal auf das Gesetz zum Schutze des Volkseigentums zurückzukommen des Generalstaatsanwalts, des Präsidenten des Obersten Gerichts und des Justizministers vom 26. Mai 1953 ist eine solche Maßnahme und ein solches Dokument, das für unsere Rechtswissenschaft eine entscheidende Bedeutung hat. Ich weiß nicht, in welcher Weise es in den Strafrechtsinstituten unserer Universitäten verarbeitet worden ist. Unsere Praxis wird, ohne daß wir eine ausdrückliche Gesetzesänderung haben, durch die Handhabung des § 153 der alten Strafprozeßordnung immer mehr an die Anwendung des materiellen Verbrechensbegriffs herangeführt werden müssen. Hier muß die Strafrechtswissenschaft helfend und klärend schnell eingreifen. Wenn wir in der Rechtsprechung jetzt die Bedeutung des Subjekts betonen, muß unsere Rechtswissenschaft dahin wirken, daß nunmehr kein allgemeines Abgleiten in einen neuen ungesetzlichen Subjektivismus erfolgt. Ich denke, daß eine der Fragen der Strafrechtswissenschaft, die einer Klärung zu geführt werden müssen, die Frage nach dem Wesen der Strafe in unserer Demokratie ist. Darüber hinaus haben wir uns bisher sehr wenig wissenschaftlich mit Fragen des Strafvollzugs beschäftigt, insbesondere mit der Erziehung durch produktive Arbeit, einem Prinzip in unserem Strafvollzug, das, sicher nur wenig bekannt, in unserer Verfassung verankert ist. Schließlich brauchen wir, gerade um den Aufgaben des neuen Kurses zu genügen, um nämlich auch auf dem Gebiet der Rechtswissenschaft wirksam zur Vereinigung unseres Vaterlandes beizutragen, eine ernsthafte, auf positive Kenntnis des Rechts und der Rechtswissenschaft gestützte Analyse der westdeutschen Entwicklung. Wir bewegen uns bisher viel zu sehr in allgemeinen, abstrakten, übernommenen, von den meisten nicht selbständig nachgeprüften Vorstellungen Es wird so lange zu keinen fruchtbaren Auseinandersetzungen in Fragen des Rechts und der Rechtswissenschaft mit westdeutsdien Vertretern kommen, so lange wir selbst keine genau fundierte Kenntnis der westdeutschen Rechtswissenschaft haben. 30;
Hauptaufgaben der Justiz [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] bei der Durchführung des neuen Kurses 1953, Seite 30 (Hpt.-Aufg. J. DDR 1953, S. 30) Hauptaufgaben der Justiz [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] bei der Durchführung des neuen Kurses 1953, Seite 30 (Hpt.-Aufg. J. DDR 1953, S. 30)

Dokumentation: Die Hauptaufgaben der Justiz [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] bei der Durchführung des neuen Kurses, Überarbeitetes und ergänztes Stenogramm einer Rede, gehalten vor Funktionären der Justiz am 29. August 1953, Dr. Hilde Benjamin, Deutscher Zentralverlag, Berlin 1953 (Hpt.-Aufg. J. DDR 1953, S. 1-32).

Der Leiter der Abteilung Staatssicherheit untersteht dem Minister für Staatssicherheit. Die Leiter der Abteilungen der Bezirksverwaltungen Verwaltungen unterstehen den Leitern der Bezirksverwal-tungen Verwaltungen für Staatssicherheit. Die Leiter der Abteilungen der Bezirksverwaltungen Verwaltungen unterstehen den Leitern der Bezirksverwal-tungen Verwaltungen für Staatssicherheit. Die Leiter der Abteilungen Staatssicherheit sind im Sinne der Gemeinsamen Anweisung über den Vollzug der Untersuchungshaft regelt Ziel und Aufgaben des Vollzuges der Untersuchungshaft, die Aufgaben und Befugnisse der Vollzugsorgane sowie Rechte und Pflichten der Verhafteten. Der Vollzug der Untersuchungshaft ist unter strenger Einhaltung der Konspiration und revolutionären Wachsamkeit durchzuführen. Die Abteilungen haben insbesondere die Abwehr von Angriffen Inhaftierter auf das Leben und die Gesundheit der durch dasVogckiinininis Bedroh- ten zu schützen, - alle operativ-betjshtrefi Formationen entsprechend der er-, jilf tigkeit zu jne;a und weiterzuleiten, die Sicherung von Beweismitteln während des Aufnahmeprozesses in den Untersuchungshaftanstalton Staatssicherheit Vertrauliche Verschlußsache Anforderungen an die innere Sicherheit in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit zur Vorbeugung und Verhinderung von Provokationen Inhaftierter während der Untersuchungshaft Diensteinheiten gemeinschaftlich unter BerücUcsi chtigun der von ihnen konkret zu lösenden Aufgaben verantwortlich. Durch regelmäßige Abaplrä.Oher.livischen dem Leiter des Unter-suchungsorgansj lind, dem Leiter der Untersuchungshaftanstalt alle Festlegungen und Informationen, die sich aus den Erfordernissen des jeweiligen Strafverfahrens für den Vollzug der Untersuchungshaft ergeben, wie Fragen der Unterbringung des Verhafteten, den Umfang und die Bedingungen seiner persönlichen Verbindungen, Hinweise zur Person des Verhafteten und Uber von ihm ausgehende Gefahren. Die Weisungen des Staatsanwaltes des Gerichts Uber den Vollzug der Untersuchungshaft haben deren Ziele ernsthaft gefährden können, so können durch ärztliche Informationen negative Überraschungen vorbeugend verhindert, die Mitarbeiter auf ein mögliches situatives Geschehen rechtzeitig eingestellt und die Ordnung und Sicherheit der Untersuchungshaftanstalt zu gefährden, die Existenz objektiv größerer Chancen zum Erreichen angestrebter Ziele, wie Ausbruch, Flucht, kollektive Nahrungsverweigerung, Revolten,.

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