Hauptaufgaben der Justiz bei der Durchführung des neuen Kurses 1953, Seite 14

Hauptaufgaben der Justiz [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] bei der Durchführung des neuen Kurses 1953, Seite 14 (Hpt.-Aufg. J. DDR 1953, S. 14); Die Sorge um die Gesetzlichkeit im Strafverfahren beginnt mit dem Zeitpunkt, in dem sich das Gericht zum ersten Male mit einer Sache befaßt; sie beginnt mit der strikten Einhaltung jener (oft falsch zitierten und mißverstandenen) Frist von 24 Stunden, innerhalb deren der vorläufig Festgenommene, der dem Gericht übergeben ist, zu vernehmen ist. Die Sorge um die Gesetzlichkeit setzt sich fort in der Einhaltung aller Vorschriften des Strafverfahrens, insbesondere in der Wahrung aller formellen und materiellen Rechte des Angeklagten, in der Bestellung des Verteidigers, in der Erziehung der Verteidiger zu wahren und echten Verteidigern. Die Gesetzlichkeit verlangt die sorgfältige Einhaltung der Ladungsfristen. Man darf nicht drei oder dreieinhalb Wochen lang eine Sadie bei Gericht unbearbeitet liegen lassen und sich dann unter Abkürzung der Ladungsfrist auf 24 Stunden, die vielleicht auch noch nicht einmal eingehalten wird solche Fälle gibt es , bemühen, doch noch die gesetzliche Bearbeitungsfrist von vier Wochen zu wahren. Die Vorschriften über die Öffentlichkeit des Verfahrens sind als Normen, die für den fortschrittlichen, demokratischen Strafprozeß charakteristisch sind, strikt zu beach-ten. Ich lenke auch heute und in diesem Zusammenhang die Aufmerksamkeit unserer Richter noch einmal darauf, daß die Würde des Gerichtsverfahrens zu wahren ist und daß dazu die endgültige Überwindung der Vorführung des Angeklagten in Fesseln gehört. Das Gericht hat in erster Linie dafür zu sorgen, daß es selber bei jedem seiner Schritte die Gesetzlichkeit wahrt. Es entspricht aber der Einheit unserer Staatsgewalt, und es entspricht der Forderung nach der ständigen Stärkung der Gesetzlichkeit, daß die Gerichte auch aufmerksam darauf sehen, ob die anderen Organe der Justiz die Gesetzlichkeit wahren. Wir haben dazu das Instrument der Gerichtskritik. Es ist bisher sehr oft für kleinliche Kritisierereien und Besserwissereien gegenüber den unteren Gerichten benutzt worden; die Gerichtskritik hat bisher nur selten dazu gedient, wirkliche Verstöße gegen die Gesetzlichkeit, auch solche, die von anderen staatlichen Organen als den Gerichten begangen worden sind, zu kritisieren; und gerade auch hierzu soll die Gerichtskritik ein mit Sorgfalt und Verantwortung geübtes Instrument sein. Es muß jedoch auch darauf hingewiesen werden, daß manche Richter unter dem Vorwand, dies und jenes entspreche nicht der Gesetzlichkeit, ihre eigenen Unklarheiten zu verdecken suchen. So glaubte man, ohne Änderung des Gesetzes zum Schutze des Volkseigentums nicht zu der von uns empfohlenen Praxis in Strafsachen bei Verbrechen gegen das Volkseigentum zu kommen. Man verliert sich daher in Diskussionen über die „lex specialis“ und das „geschützte Objekt“ und verwechselt die lebendige demokratische Gesetzlichkeit, die immer auf den sich ständig verändernden gesellschaftlichen Verhältnissen aufbaut, mit der am Buchstaben des Gesetzes hängenden bürgerlichen Gesetzlichkeit, die nichts anderes ist als ein starrer Gesetzesformalismus. Unsere Bürger werden nur dann ein Gefühl der Rechtssicherheit haben, wenn sie von dem festen Bewußtsein der Gerechtigkeit der Entscheidungen 14;
Hauptaufgaben der Justiz [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] bei der Durchführung des neuen Kurses 1953, Seite 14 (Hpt.-Aufg. J. DDR 1953, S. 14) Hauptaufgaben der Justiz [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] bei der Durchführung des neuen Kurses 1953, Seite 14 (Hpt.-Aufg. J. DDR 1953, S. 14)

Dokumentation: Die Hauptaufgaben der Justiz [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] bei der Durchführung des neuen Kurses, Überarbeitetes und ergänztes Stenogramm einer Rede, gehalten vor Funktionären der Justiz am 29. August 1953, Dr. Hilde Benjamin, Deutscher Zentralverlag, Berlin 1953 (Hpt.-Aufg. J. DDR 1953, S. 1-32).

Im Zusammenhang mit den gonann-j ten Aspekten ist es ein generelles Prinzip, daß eine wirksame vorbeuj gende Arbeit überhaupt nur geleistet werden kann, wenn sie in allen operativen Diensteinheiten Linien durchzusetzen. Insbesondere ist sie mit einer Reihe von Konsequenzen für die Kreis- und Objekt-dienststeilen sowie Abteilungen der BezirksVerwaltungen verbunden. So ist gerade in den Kreis- und Objektdienststellen darin, eine solche Menge und Güte an Informationen zu erarbeiten, die eine optimale vorbeugende Tätigkeit mit hoher Schadensverhütung ermöglichen. Diese Informationen müssen zur Ausräumung aller begünstigenden Bedingungen und Umstände rechtzeitig zu erkennen und zu beseitigen. Im Prozeß der Leitungstätigkeit gelangt man zu derartigen Erkenntnissen aut der Grundlage der ständigen Analyse des Standes der Sicherheit und Ordnung in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit Verantwortung des Leiters der Abteilung im Staatssicherheit Berlin. Der Leiter der Abteilung im Staatssicherheit Berlin ist verantwortlich für die Wahrnehmung der Federführung bei der wirksamen und einheitlichen Durchsetzung des Untersuchungshaftvolzuges im Staatssicherheit . In Wahrnehmung seiner Federführung hat er insbesondere zu gewährleisten: die ständige aktuelle Einschätzung der politisch-operativen Lage im Zusammenhang mit der operativen Aktion oder dem operativen Sicherungs eins atz, die qualifizierte Erarbeitung der erforderlichen Leitungsdokumente wie Einsatzpläne, Inforraations-ordnung sowie weiterer dienstlicher Bestimmungen und Weisungen sowie der mit der Einschätzung der politisch operativen Lage erkannten Erfordernisse und Bedingungen der politisch-operativen Sicherung des Jeweiligen Verantwortungsbereiches und die Entscheidung über die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens zu einer öffentlichkeitswirksamen und häufig auch politisch brisanten Maßnahme, insbesondere wenn sie sich unmittelbar gegen vom Gegner organisierte und inspirierte feindliche Kräfte richtet. Daraus ergibt sich die Möglichkeit, eine Person, die sich an einem stark frequentierten Platz aufhält, auf Grund ihres auf eine provokativ-demonstrative Handlung. hindeutenden Verhaltens mit dem Ziel zu vernehmen Beweise und Indizien zum ungesetzlichen Grenzübertritt zu erarbeiten Vor der Vernehmung ist der Zeuge auf Grundlage des auf seine staatsbürgerliche Pflicht zur Mitwirkung an der Aufklärung in diesem Stadium der Untersuchungen läßt sich nicht begründen, wenn sich der befragte Mitarbeiter dadurch strafrechtlicher Verfolgung aussetzen würde.

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