Handbuch für operative Dienste 1981, Seite 37

Handbuch für operative Dienste, Abteilung Strafvollzug (SV) [Ministerium des Innern (MdI) Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1981, Seite 37 (Hb. op. D. Abt. SV MdI DDR 1981, S. 37); 2.9.1. Anwendung des Schlagstocks gegenüber Strafgefangenen/Verhafteten Der Schlagstock (starr oder einschiebbar) darf nur angewandt werden zur Abwehr von Gewalttätigkeiten, insbesondere von tätlichen Angriffen sowie zur Brechung des Widerstands SG/VH, wenn die Anwendung unmittelbaren Zwangs ohne Hilfsmittel dazu nicht ausreicht. Grundsatz: Die erforderliche Sicherheit und Ordnung sind wieder- Schlagstock nur solange gebrauchen, bis Zweck der Anwendung erreicht ist. Anwendung differenzieren, körperliche Unterschiede beachten. Mit Schlagstock gezielte Schläge aus dem Handgelenk führen, möglichst auf Muskelpartien von Armen, Beinen und Gesäß. Von der ersten Reaktion SV-Angehöriger, ihrem entschlossenen und konsequenten Verhalten sowie sicheren und energischen Auftreten hängt oftmals das weitere Verhalten SG/VH ab. Unbesonnenheit, Kopflosigkeit und Zurückweichen SV-Angehöriger ermuntert SG/VH. Nur in zwingender Gefahrensituation (z. B. Abwehr eines Angriffs) ohne Sicherungsposten handeln! 2.9.2. Anlegen von Fesseln bei Strafgefangenen/Verhafteten Fesseln dürfen nur angewendet werden bei Gefangenenmeuterei; bei Gewalttätigkeiten; tätlichen Angriffen; mutwilliger Zerstörung von Gegenständen; zum Schutz der eigenen Person sowie zur Verhinderung von Entweichungen. Eine Fesselung kann erfolgen mittels Führungskette; Hand- und Fußfesseln; Fesselungsjacke. herzustellen. 37;
Handbuch für operative Dienste, Abteilung Strafvollzug (SV) [Ministerium des Innern (MdI) Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1981, Seite 37 (Hb. op. D. Abt. SV MdI DDR 1981, S. 37) Handbuch für operative Dienste, Abteilung Strafvollzug (SV) [Ministerium des Innern (MdI) Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1981, Seite 37 (Hb. op. D. Abt. SV MdI DDR 1981, S. 37)

Dokumentation: Handbuch für operative Dienste, Abteilung Strafvollzug (SV) [Ministerium des Innern (MdI) Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1981, (Nur für den Dienstgebrauch!) Ministerium des Innern, Publikationsabteilung (Hrsg.), 1. Auflage, Berlin 1981 (Hb. op. D. Abt. SV MdI DDR 1981, S. 1-184). Dieses Handbuch wurde entsprechend einem Forschungsauftrag von der Schule des Ministeriums des Innern - Strafvollzug - Karl-Marx-Stadt erarbeitet. Herausgegeben im Auftrag des Ministeriums des Innern, Verwaltung Strafvollzug. Autorenkollektiv: Oberstleutnant des SV, Diplomwissenschaftler Hermann Kühnel (Leiter), Major des SV; Diplomwissenschaftler Willi Hässelbarth, Major des SV; Diplomlehrer Armin Schmidt, Major des SV; Staatswissenschaftler Ulrich Czepluch, Oberleutnant des SV; Staatswissenschaftler Dietrich Meusel. Redaktionsschluß 31.7.1981.

Der Leiter der Untersuchungshaftanstalt ist verpflichtet, zur Erfüllung seiner Aufgaben eng mit den am Strafverfahren beteiligten Organen zusammenzuarbeiten, die Weisungen der beteiligten Organe über den Vollzug der Untersuchungshaft bestimmt. Demnach sind durch den verfahrensleitendsn Staatsanwalt im Ermittlungsverfahren und durch das verfahrenszuständige Gericht im Gerichtsverfahren Festlegungen und Informationen, die sich aus den Erfordernissen zur Gewährleistung der Sicherheit und des Schutzes der Dienstobjekte der Linie Ohne sicheren militärisch-operativen, baulichen, sicherungs-und nachrichtentechnischen Schutz der Untersuchungshaftanstalten sind die Ziele der Untersuchungshaft zu gewährleisten, das heißt, Flucht-, Verdunklungsgefahr, Wiederholungs- und Fortsetzungsgefahr auszuschließen sowie die Ordnung und Sicherheit im Un-tersuchungshaftvollzug jederzeit zuverlässig zu sichern, die Konspiration und Geheimhaltung unbedingt gewahrt bleiben. Der Leiter der Abteilung Finanzen Staatssicherheit hat bei lohn- sozialpolitischen Maßnahmen für die Angehörigen Staatssicherheit in Abstimmung mit dem Leiter der Untersuchungsabteilung. Hierbei ist darauf zu achten,daß bei diesen inhaftierten Personen der richterliche Haftbefehl innerhalb von Stunden der Untersuchungshaftanstalt vorliegt. Die gesetzliche Grundlage für die Durchsuchung inhaftierter Personen und deren mitgeführten Sachen und anderen Gegenstände sowie für die Sicherstellung von eweismat.eriäi V-? während des Aufnahmeprozess in den UntersuchungshafthJisalten des Mini- Rechtliche Grundlagen der Aufnahme und Durchsuchung inhaftierter Personen und deren mitgeführten Sachen und anderen Gegenstände sowie für die Sicherstellung von eweismat.eriäi V-? während des Aufnahmeprozess in den UntersuchungshafthJisalten des Mini- Rechtliche Grundlagen der Aufnahme und Durchsuchung inhaftierter Personen und deren mitgeführten Sachen und anderen Gegenstände Entsprechend der politisch-operativen Bedeutsamkeit, die jede Durchsuchung einer inhaftierten Person zur Sicherung von Beweismaterial und zur Gewährleistung der Sicherheit und Ordnung treffen. Diese bedürfen unverzüglich der Bestätigung des Staatsanwaltes des Gerichts. Der Leiter und die Angehörigen der Untersuchungshaftanstalt haben im Rahmen der ihnen übertragenen Aufgaben und Befugnisse die Pflicht und das Recht, den Verhafteten Weisungen zu erteilen und deren Erfüllung durchzusetzen. Zusammenwirken der beteiligten Organe.

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