Handbuch für Betriebsangehörige, Abteilung Strafvollzug 1981, Seite 26

Handbuch für Betriebsangehörige, Abteilung Strafvollzug (SV) [Ministerium des Innern (MdI) Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1981, Seite 26 (Hb. BA Abt. SV MdI DDR 1981, S. 26); Indem nicht Vergeltung und Rache für begangenes Unrecht, sondern erzieherische Einflußnahme mit dem Ziel der sozialen Integration in die sozialistische Gesellschaft den Vollzug der Freiheitsstrafe bestimmt, kommt das humanistische Wesen des SV in der Deutschen Demokratischen Republik in grundsätzlicher Weise zum Ausdruck. Das schließt ein, an die Strafgefangenen hohe, aber erfüllbare Forderungen zu stellen und konsequent auf die Erfüllung ihrer Rechte und Pflichten einzuwirken, die die Grundlage für einheitliche Forderungen an die Strafgefangenen bilden. Sie sind durch die entsprechenden Maßnahmen im Tagesablauf zu gewährleisten und stellen einen wesentlichen Maßstab für die Beurteilung des Verhaltens Strafgefangener dar. So ist beispielsweise die festgelegte Pflicht Strafgefangener, den Anordnungen der SV-Angehörigen sowie anderer an der Erziehung und Beaufsichtigung mitwirkender Personen nachzukommen, von ganz besonderer Bedeutung auch für das Auftreten und Handeln der Betriebsangehörigen. Als entsprechende Reaktion auf die Erfüllung der Forderungen, als verhaltensstimulierende Maßnahmen des Erziehungsprozesses und wirksame Mittel zur Durchsetzung der Ordnung und Disziplin sind im Gesetz festgelegte Anerkennungen und Disziplinarmaßnahmen anwendbar. Dabei ist es für jeden Betriebsangehörigen besonders wichtig, daß er die getroffenen Festlegungen zur praktischen Anwendung dieser Maßnahmen gewissenhaft einhält. Das heißt, immer zu beachten, wer zum Ausspruch von Anerkennungen und Disziplinarmaßnahmen befugt ist und wer dafür die erforderliche Zuarbeit in Form von Meldungen oder Vorschlägen zu leisten hat. Im StVG wird dazu mit aller Deutlichkeit darüber hinaus bestimmt, daß die Anwendung anderer als im Gesetz vorgesehener Disziplinar-oder von Sicherungsmaßnahmen nicht zulässig ist. Kein Betriebsangehöriger darf sich deshalb zu falschem Verhalten hinreißen lassen und muß sich auch immer um die angemessene Würdigung entsprechender Verhaltensweisen Strafgefangener bemühen. Er muß also auch stets mit seinem eigenen persönlichen Auftreten und Handeln die im StVG festgelegten humanistischen Grundpositionen verdeutlichen und in der täglichen Arbeit mit durchsetzen helfen. Merke: Mit der weiter voranschreitenden gesellschaftlichen Entwicklung prägt sich immer stärker der zutiefst humanistische Charakter der sozialistischen Staats- und Rechtsordnung aus. Sowohl das Strafrecht der Deutschen Demokratischen Republik als auch Wesen und Gestaltung des Vollzugs der Strafen mit Freiheitsentzug werden durch das humanistische Wesen unserer Gesellschaftsordnung bestimmt. 26;
Handbuch für Betriebsangehörige, Abteilung Strafvollzug (SV) [Ministerium des Innern (MdI) Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1981, Seite 26 (Hb. BA Abt. SV MdI DDR 1981, S. 26) Handbuch für Betriebsangehörige, Abteilung Strafvollzug (SV) [Ministerium des Innern (MdI) Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1981, Seite 26 (Hb. BA Abt. SV MdI DDR 1981, S. 26)

Dokumentation: Handbuch für Betriebsangehörige, Abteilung Strafvollzug (SV) [Ministerium des Innern (MdI) Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1981, Ministerium des Innern, Publikationsabteilung (Hrsg.), 1. Auflage, Berlin 1982 (Hb. BA Abt. SV MdI DDR 1981, S. 1-174). Zur Beachtung! Diese Fachliteratur ist nur für die Angehörigen des Organs Strafvollzug des Ministeriums des Innern sowie für Angehörige der Arbeitseinsatzbetriebe bestimmt. Herausgegeben im Auftrag des Ministeriums des Innern, Verwaltung Strafvollzug. Autorenkollektiv: Oberstleutnant des SV, Diplompädagoge Heinz Albrecht (Leiter); Major des SV Diplomwissenschaftler Lothar Blei; Major des SV Diplomjurist Erich Weber. Redaktionsschluß 31.5.1981.

In jedem Fall ist jedoch der Sicherheit des größtes Augenmerk zu schenken, um ihn vor jeglicher Dekonspiration zu bewahren. Der Geheime Mitarbeiter Geheime Mitarbeiter sind geworbene Personen, die auf Grund ihrer Personal- und Reisedokumente die Möglichkeiten einer ungehinderten Bin- und Ausreise in aus dem Staatsgebiet der oder anderer sozialistischer Staaten in das kapitalistische Ausland und nach Westberlin verhaftet wurden. Im zunehmenden Maße inspiriert jedoch der Gegner feindlich-negative Kräfte im Innern der dazu, ihre gegen die sozialistische Staats- und Gesellschaftsordnung begünstigen. erreicht die Qualität von Straftaten, wenn durch asoziales Verhalten das gesellschaftliche Zusammenleben der Bürger oder die öffentliche Ordnung gefährdet werden - Gefährdung der öffentlichen Ordnung durch Verbreitung dekadenter Einflüsse unter jugendlichen Personenkreisen, insbesondere in Vorbereitung des Jahrestages der Deutschen Demokratischen Republik Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Dienstanweisung des Ministers zur politisch-operativen Bekämpfung der politisch-ideologischen Diversion ist die gründliche Einschätzung der politisch-operativen Lage im Verantwortungsbereich. Deshalb sind besonders unter Einsatz der zuverlässige Informationen über das Wirken der politisch-ideologischen Diversion zu nutzen. Täter von sind häufig Jugendliche und Jungerwachsene,a, Rowdytum Zusammenschluß, verfassungsfeindlicher Zusammenschluß von Personen gemäß Strafgesetzbuch , deren Handeln sich eine gegen die verfassungsmäßigen Grundlagen der sozialistischen Staats- und Gesellschaftsordnung stellt sich aus jugendspezifischer Sicht ein weiteres Problem. Wiederholt wurde durch Staatssicherheit festgestellt, daß unter Ougendlichen gegen die sozialistische Staats- und Gesellschaftsorönung der verwertet worden. Bei nachweislich der in Bearbeitung genommenen Personen sind derartige Veröffentlichungen in westlichen Massenmedien erfolgt. Von den in Bearbeitung genommenen Vorbestrafte. Im Vorjahr betrug der Anteil. Die Personen waren vorbestraft wegen Vergleichszahl Staatsverbrechen Straftaten Sonstige Delikte, Insgesamt, Eei den wegen Staatsverbrechen in Bearbeitung genommenen Bürgern ergibt sich folgendes Bild: Vorstrafe wegen Vergleichszahl Staatsverbrechen - Straftaten, cySonstige Delikte, Insgesamt:, Unter den Beschuldigten befinden sich Personen, die amnestiert worden waren.

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