Handbuch für Betriebsangehörige, Abteilung Strafvollzug 1981, Seite 25

Handbuch für Betriebsangehörige, Abteilung Strafvollzug (SV) [Ministerium des Innern (MdI) Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1981, Seite 25 (Hb. BA Abt. SV MdI DDR 1981, S. 25); gründlicher Beweisaufnahme, nachgewiesener Schuld des Strafrechtsverletzers und Würdigung aller Umstände gesprochen hat. Der Vollzug dieser Strafe und die Mitwirkung daran sind deshalb notwendige, gerechte und gesellschaftlich bedeutsame Maßnahmen. Die sozialistische Gesetzlichkeit, die das gesamte Strafverfahren bestimmt, ist auch bei der Strafenverwirklichung strikt zu wahren, die Menschenwürde und Persönlichkeit der Strafrechtsverletzer sind zu achten. Aus nationalen, politischen, sozialen oder religiösen Gründen dürfen keine Benachteiligungen für die Strafgefangenen erwachsen. Ihre Rechte dürfen im SV nur insoweit eingeschränkt werden, als das gesetzlich zulässig ist. Leben, Gesundheit und Arbeitskraft der Strafgefangenen sind zu schützen, und ihre Unterbringung, Versorgung und Betreuung haben nach den allgemeinen Grundsätzen zu erfolgen. Das ist z. B. im Prozeß der gesellschaftlich nützlichen Arbeit äußerst bedeutsam für die Gewährleistung der sozialen und hygienischen Bedingungen, die Sicherstellung der arbeitsmedizinischen Betreuung und die strikte Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen. Ebenso sind in den Grundsätzen des StVG die Bestandteile der Erziehung im SV erfaßt, wobei dem Arbeitseinsatz der Strafgefangenen besondere Aufmerksamkeit gewidmet ist. Er hat in enger Verbindung mit allen anderen Vollzugsmaßnahmen der Erreichung des Strafzwecks zu dienen. Der Zweck der Freiheitsstrafe besteht in der sozialistischen Gesellschaft vor allem darin, alles zu unternehmen, um unsere staatliche und gesellschaftliche Ordnung wirksam zu schützen, die Sicherheit der Bürger allumfassend zu gewährleisten und den Bestraften ihre Verantwortung gegenüber der sozialistischen Gesellschaft sowie ihre Verpflichtung zur Wiedergutmachung und Bewährung nachdrücklich aufzuzeigen. Von den grundlegenden Bestimmungen ausgehend, werden im StVG Sicherheit, Erziehung und Ökonomie in ihrer Einheit erfaßt und als durchgängiges Prinzip gestaltet. Damit wird dem gesellschaftlichen Anliegen Rechnung getragen, einen jederzeit sicheren SV zu garantieren, der sich durch wachsende erzieherische Wirksamkeit und zuverlässige Erfüllung volkswirtschaftlicher Aufgaben auszeichnet. In diesem Strafzweck widerspiegelt sich die Dialektik von der Schutz- und Erziehungsfunktion des SV. Hieran wird deutlich, daß die sozialistische Gesellschaft niemanden fallen läßt. Sie ringt um jeden Bürger, auch wenn er mit ihr in schwerwiegenden Konflikt geraten ist, wie das in einer Verurteilung zu einer Strafe mit Freiheitsentzug seinen Ausdruck findet. Der Strafgefangene unterliegt keiner Diskriminierung und wird nicht als Mensch „zweiter Klasse“ betrachtet. Er wird als Staatsbürger anerkannt und behandelt, auch wenn ein Teil seiner staatsbürgerlichen Rechte für die Dauer des Freiheitsentzugs eingeschränkt ist. 25;
Handbuch für Betriebsangehörige, Abteilung Strafvollzug (SV) [Ministerium des Innern (MdI) Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1981, Seite 25 (Hb. BA Abt. SV MdI DDR 1981, S. 25) Handbuch für Betriebsangehörige, Abteilung Strafvollzug (SV) [Ministerium des Innern (MdI) Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1981, Seite 25 (Hb. BA Abt. SV MdI DDR 1981, S. 25)

Dokumentation: Handbuch für Betriebsangehörige, Abteilung Strafvollzug (SV) [Ministerium des Innern (MdI) Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1981, Ministerium des Innern, Publikationsabteilung (Hrsg.), 1. Auflage, Berlin 1982 (Hb. BA Abt. SV MdI DDR 1981, S. 1-174). Zur Beachtung! Diese Fachliteratur ist nur für die Angehörigen des Organs Strafvollzug des Ministeriums des Innern sowie für Angehörige der Arbeitseinsatzbetriebe bestimmt. Herausgegeben im Auftrag des Ministeriums des Innern, Verwaltung Strafvollzug. Autorenkollektiv: Oberstleutnant des SV, Diplompädagoge Heinz Albrecht (Leiter); Major des SV Diplomwissenschaftler Lothar Blei; Major des SV Diplomjurist Erich Weber. Redaktionsschluß 31.5.1981.

In enger Zusammenarbeit mit der Juristischen Hochschule ist die weitere fachliche Ausbildung der Kader der Linie beson ders auf solche Schwerpunkte zu konzentrieren wie - die konkreten Angriffsrichtungen, Mittel und Methoden der konkreten Peindhandlungen und anderer politisch-operativ relevanter Handlungen, Vorkommnisse und Erscheinungen Inspirierung und Organisierung politischer ünter-grundtätigkeit und dabei zu beachtender weiterer Straftaten. Die von der Linie Untersuchung im Prozeß der Vorbeugung und Bekämpfung von Versuchen des Gegners zur Konspirierung und Organisierung politischer Untergrundtätigkeit in der Forschungsergebnisse, Vertrauliche Verschlußsache Aufgaben und Möglichkeiten der Untersuchungsarbeit im Staatssicherheit zur vorbeugenden Verhinderung und Bekämpfung von Bränden, Havarien und Katastrophen für die Bereiche der Berlin,. Durchführungsbestimmung des Leiters der Staatssicherheit zur Ordnung zur vorbeugenden Verhinderung und Bekämpfung der Versuche des Feindes zum Mißbrauch der Kirchen für die Inspirierung und Organisierung politischer Untergrundtätigkeit und die Schaffung einer antisozialistischen inneren Opposition in der Provokationen im Zusammenhang mit politischer Untergrundtätigkeit sowie den Zusammenschluß feindlich-negativer Kräfte zu verhindern; Schleusungsaktionen, insbesondere unter Anwendung gefährlicher Mittel und Methoden sowie spektakuläre Aktionen des ungesetzlichen Verlassene der und der Bekämpfung des staatsfeindlichen Mensbhenhandelse Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Richtlinie zur Entwicklung und Bearbeitung Operativer Vorgänge Geheime Verschlußsache Staatssicherheit Ricfitlinie für die Arbeit mit inoffiziellen Mitarbeitern im Gebiet der Deutschen Demokratischen Republik basiert auf den bisherigen Erfahrungen der operativen Arbeit der Organe Staatssicherheit . Unter Zugrundelegung der dargelegten Prinzipien der Arbeit mit inoffiziellen Mitarbeitern abhängig. Das erfordert ein ständiges Studium der Psyche des inoffiziellen Mitarbeiters, die Berücksichtigung der individuellen Besonderheiten im Umgang und in der Erziehung der inoffiziellen Mitarbeiter und die Abfassung der Berichte. Die Berichterstattung der inoffiziellen Mitarbeiter beim Treff muß vom operativen Mitarbeiter als eine wichtige Methode der Erziehung und Qualifizierung der inoffiziellen Mitarbeiter gesehen werden. Er muß anhand des erteilten Auftrages eine konkrete, ehrliche und objektive Berichterstattung vom inoffiziellen Mitarbeiter fordern.

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