Handbuch für Betriebsangehörige, Abteilung Strafvollzug 1981, Seite 126

Handbuch für Betriebsangehörige, Abteilung Strafvollzug (SV) [Ministerium des Innern (MdI) Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1981, Seite 126 (Hb. BA Abt. SV MdI DDR 1981, S. 126); Vergleiche: §§ 4, 10 und 25 StVG § 1 der 1. DB zum StVG Literaturhinweise: Lehr- und Handbücher sowie Arbeitsmittel SV-Lehrbuch, insbes. Kap. 7 StVG-Kommentar, insbes. §§ 4 und 10 Schlag nach für SV-Angehörige, einschlägige Stichwörter GSfSV Artikel und Broschüren Autorenkollektiv unter Leitung von SCHAFFER, Arbeitseinsatz Strafgefangener, MdI PA, 1982 8.5. Abfassen einer Meldung durch Betriebsangehörige Der gegenseitige Austausch von Informationen ist ein wesentlicher Bestandteil der Zusammenarbeit zwischen Betriebs- und SV-Ange-hörigen. Mit der verantwortungsbewußten Wahrnahme ihrer Informationspflichten beteiligen sich die Betriebsangehörigen unmittelbar an der Gestaltung eines erziehungswirksamen Vollzugs der Strafen mit Freiheitsentzug, der von der Durchsetzung der dialektischen Einheit von Sicherheit, Erziehung und Ökonomie bei Beachtung des Primats der Sicherheit, gekennzeichnet ist. Eine wesentliche Form für den Austausch von Informationen zwischen den Betriebs- und SV-Angehörigen ist die Meldung (s. dazu auch Anl. 12). Sie ist eine spezifische Form des Informationsaustauschs, die durch kurze, eindeutige, auf Fakten beruhende und nach einem vorgegebenen Schema zutreffende Aussagen über einen bestimmten Sachverhalt bzw. über ein bestimmtes Ereignis/Vor-kommnis charakterisiert wird. Sie dient der raschen und konzentrierten Übermittlung von Informationen, auf deren Grundlage wirksame Maßnahmen eingeleitet und durchgesetzt werden können. Beachte: Meldungen müssen unverzüglich unter Ausnutzung der gegebenen Möglichkeiten erstattet werden. Meldungen müssen möglichst vollständig sein. Sie haben unter 126;
Handbuch für Betriebsangehörige, Abteilung Strafvollzug (SV) [Ministerium des Innern (MdI) Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1981, Seite 126 (Hb. BA Abt. SV MdI DDR 1981, S. 126) Handbuch für Betriebsangehörige, Abteilung Strafvollzug (SV) [Ministerium des Innern (MdI) Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1981, Seite 126 (Hb. BA Abt. SV MdI DDR 1981, S. 126)

Dokumentation: Handbuch für Betriebsangehörige, Abteilung Strafvollzug (SV) [Ministerium des Innern (MdI) Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1981, Ministerium des Innern, Publikationsabteilung (Hrsg.), 1. Auflage, Berlin 1982 (Hb. BA Abt. SV MdI DDR 1981, S. 1-174). Zur Beachtung! Diese Fachliteratur ist nur für die Angehörigen des Organs Strafvollzug des Ministeriums des Innern sowie für Angehörige der Arbeitseinsatzbetriebe bestimmt. Herausgegeben im Auftrag des Ministeriums des Innern, Verwaltung Strafvollzug. Autorenkollektiv: Oberstleutnant des SV, Diplompädagoge Heinz Albrecht (Leiter); Major des SV Diplomwissenschaftler Lothar Blei; Major des SV Diplomjurist Erich Weber. Redaktionsschluß 31.5.1981.

Die Leiter der Bezirksverwaltungen Verwaltungen haben zu gewährleisten, daß die Aufgaben- und Maßnahmerikom-plere zur abgestimmten und koordinierten Vorbeugung, Aufklärung und Verhinderung des ungesetzlichen Verlas-sens und der Bekämpfung des staatsfeindlichen Menschenhandels. Im engen Zusammenhang damit ergibt sich die Notwendigkeit der allseitigen Klärung der Frage er ist wer? besonders unter den Personen, die in der Vergangenheit bereits mit disziplinwidrigen Verhaltens weisen in der Öffentlichkeit in Erscheinung traten und hierfür zum Teil mit Ordnungsstrafen durch die belegt worden waren. Aus Mißachtung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit Am heutigen Tage wurde gegenüber dem Bürger Name Vorname Geburtsort wohnhaft tätig als Arbeitsstelle auf der Grundlage des des Gesetzes über die Aufgaben und Befugnisse der Deutschen Volkspolizei, der Verordnung zum Schutz der Staatsgrenze, der Grenzordnung, anderer gesetzlicher Bestimmungen, des Befehls des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei über die Unterstützung anderer Organe bei der Durchsetzung von gesetzlich begründeten Maßnahmen durch die Deutsche Volkspolizei, Oanuar Anweisung des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei über die Unterstützung anderer Organe bei der Durchsetzung von gesetzlich begründeten Maßnahmen durch die Deutsche Volkspolizei, Oanuar Anweisung des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei über die Unterstützung anderer Organe bei der Durchsetzung von gesetzlich begründeten Maßnahmen durch die Deutsche Volkspolizei, Oanuar Anweisung des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei über die Aufklärung von Brandstiftungen und fahrlässig verursachten Bränden sowie die Entstehungsursachen von Bränden vom Anweisung des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei über die Unterstützung anderer Organe bei der Durchsetzung von gesetzlich begründeten Maßnahmen durch die Deutsche Volkspolizei, Oanuar Anweisung des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei über Maßnahmen zum schnellen Auffinden vermißter Personen und zur zweifelsfreien Aufklärung von Todesfällen unter verdächtigen Umständen vom Ouli Anweisung des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei über die Auferlegung von Kosten und die Durchführung der Ersatzvornahme. zu regeln. Im Befehl des Ministers für Staatssicherheit und findet in den einzelnen politischoperativen Prozessen und durch die Anwendung der vielfältigen politisch-operativen Mittel und Methoden ihren konkreten Ausdruck.

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