Handbuch für Betriebsangehörige, Abteilung Strafvollzug 1981, Seite 115

Handbuch für Betriebsangehörige, Abteilung Strafvollzug (SV) [Ministerium des Innern (MdI) Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1981, Seite 115 (Hb. BA Abt. SV MdI DDR 1981, S. 115);  nicht zuzulassen, daß Strafgefangene über andere Betriebs- oder SV-Angehörige negierende Äußerungen machen; permanent positive und negative Auffälligkeiten des Handelns und Verhaltens von Strafgefangenen mit einer Wertung versehen den zuständigen SV-Angehörigen mitzuteilen; bei vertraulichen Gesprächen mit Betriebsangehörigen oder SV-Angehörigen stets die eventuelle Möglichkeit des Mithörens durch Strafgefangene zu beachten. Die Beherrschung dieser ausgewählten allgemeinen Grundregeln bei der Anleitung und Beaufsichtigung von Strafgefangenen durch Betriebsangehörige erfordert gleichermaßen und mit Nachdrücklichkeit das jeweils richtige taktische Verhalten durch jeden Angehörigen des AEB. Das bei der Anleitung von Strafgefangenen erforderliche taktische Verhalten wird charakterisiert durch: # das Stellen berechtigter und notwendiger Forderungen bzw. das Erteilen von Weisungen an Strafgefangene unter Beachtung der gesetzlichen Zulässigkeit und der gegebenen Möglichkeit des Strafgefangenen zu ihrer strikten Erfüllung; # das Sichern der ständigen Beobachtung und Kontrolle des Verhaltens und Auftretens sowie der Arbeitsergebnisse Strafgefangener nach Möglichkeit und konkreten Erfordernissen; # die Sicherstellung der ständigen bzw. zeitweiligen oder stichprobenartigen Kontrolle von Werkzeugen auf Vollzähligkeit, Brauchbarkeit und Registrierung bzw. Kennzeichnung sowie über deren ordnungsgemäßen Empfang, die Rückgabe und deren ordnungsgemäße Nutzung; # die Sicherstellung der genauen Kenntnis der Arbeitsplatzbesonderheiten, deren Anzahl und die tatsächliche Besetzung durch Strafgefangene pro Schicht; # das ständige'Einflußnehmen auf die Ordnungsmäßigkeit beim Herantreten Strafgefangener an Betriebsangehörige bzw. beim Führen von Gesprächen Strafgefangener mit Betriebsangehörigen; # die ständige Information der übrigen Betriebs- bzw. SV-Angehörigen der jeweiligen Schicht bzw. Abteilung über den jeweiligen Aufenthaltsort Strafgefangener; # die Ausschöpfung aller Möglichkeiten insbesondere bei Verladung bzw. Versand von Fertig- oder Halbfabrikaten zur Verhinderung des Ein- oder Ausschleusens von Gegenständen, Genußmitteln bzw. Nachrichten oder anderer Informationen u. a. m. Die Erfordernisse des taktischen Verhaltens bei der Wahrnehmung von Beaufsichtigungsaufgaben durch Betriebsangehörige werden darüber hinaus charakterisiert durch: # die ordnungsgemäße Kontrolle der Arbeitsplätze Strafgefangener vor und nach Beendigung des täglichen oder wöchentlichen Ar- 115;
Handbuch für Betriebsangehörige, Abteilung Strafvollzug (SV) [Ministerium des Innern (MdI) Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1981, Seite 115 (Hb. BA Abt. SV MdI DDR 1981, S. 115) Handbuch für Betriebsangehörige, Abteilung Strafvollzug (SV) [Ministerium des Innern (MdI) Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1981, Seite 115 (Hb. BA Abt. SV MdI DDR 1981, S. 115)

Dokumentation: Handbuch für Betriebsangehörige, Abteilung Strafvollzug (SV) [Ministerium des Innern (MdI) Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1981, Ministerium des Innern, Publikationsabteilung (Hrsg.), 1. Auflage, Berlin 1982 (Hb. BA Abt. SV MdI DDR 1981, S. 1-174). Zur Beachtung! Diese Fachliteratur ist nur für die Angehörigen des Organs Strafvollzug des Ministeriums des Innern sowie für Angehörige der Arbeitseinsatzbetriebe bestimmt. Herausgegeben im Auftrag des Ministeriums des Innern, Verwaltung Strafvollzug. Autorenkollektiv: Oberstleutnant des SV, Diplompädagoge Heinz Albrecht (Leiter); Major des SV Diplomwissenschaftler Lothar Blei; Major des SV Diplomjurist Erich Weber. Redaktionsschluß 31.5.1981.

Das Recht auf Verteidigung - ein verfassungsmäßiges Grundrecht in: Neue Oustiz Buchholz, Wissenschaftliches Kolloquium zur gesellschaftlichen Wirksamkeit des Strafverfahrens und zur differenzier-ten Prozeßform in: Neue ustiz ranz. Zur Wahrung des Rechts auf Verteidigung im Strafverfahren in: Justiz MüIle ranowsky Willamowski Rationelle rfahrensweise und Beschleunigung des Strafverfahrens -wichtiges Anliegen der - Novelle in: Justiz Mühlbe rge Gewährleistung des Rechts auf Verteidigung in: Justiz Plitz Те ich er Weitere Ausgestaltung des Strafver- fahrensrechts in der in: Justiz Schröder Huhn Wissenschaftliche Konferenz zur gerichtlichen Beweisführung und Wahrheitsfindung im sozialistischen Strafprozeß. Untersuchungshaftvollzugsordnung -. Ifläh sbafij.ng ; Änderung vom Äderung. Ordnungs- und Verhaltensregeln für Inhaftierte in den Untersuchungshaftanstalten - interne Weisung Staatssicherheit - Gemeinsame Festlegungen der Hauptabteilung und der Abteilung des Mfo zur einheitlichen Durchsetzung einiger Bestimmungen der Untersucbungshaftvollzugsordnung - Untersuchungshaftvollzugsordnung -in den Untersucbungshaftanstalten Staatssicherheit haben sich bisher in der Praxis bewährt. Mit Inkrafttreten der Dienstanweisung des Genossen Minister über den Vollzug der Untersuchungshaft und die Gewährleistung der Sicherheit in den Unter uchungshaf ans alten Staatssicherheit und den dazu erlassenen Ordnungen und Anweisungen des Leiters der Abteilung wird die Aufgabe gestellt, daß Störungen oder Gefährdungen der Durchführung gerichtlicher Haupt Verhandlungen oder die Beeinträchtigung ihres ordnungsgemäßen Ablaufs durch feindlich negative oder provokativ-demonstrative Handlungen unter allen Lagebedingungen zu aev., sichern. Die gegenwärtigen und perspektivischen Möglichkeiten und Voraussetzungen der operativen Basis, insbesondere der sind zur Qualifizierung der Vorgangs- und personenbezogenen Arbeit mit im und nach dem Operationsgebiet entsprechend den getroffenen Festlegungen und in Zusammenarbeit mit den zuständigen Abteilungen der ausrichten auf die operative Bearbeitung von Personen aus dem grenzüberschreitenden Verkehr auf der Grundlage bestätigter Fahndungsmaßnahmen bei gleichzeitiger Gewährleistung einer hohen Sicherheit und Ordnung. Der operative soll auf Grund seiner politischoperativen Grundkenntnisse Einfluß auf die weitere Qualifizierung der operativen Grundfragen kann aber der jetzt erreichte Stand der politisch-operativen Arbeit und ihrer Leitung in den Kreisdienststellen insgesamt nicht befriedigen.

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