Handbuch für Betriebsangehörige, Abteilung Strafvollzug 1981, Seite 113

Handbuch für Betriebsangehörige, Abteilung Strafvollzug (SV) [Ministerium des Innern (MdI) Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1981, Seite 113 (Hb. BA Abt. SV MdI DDR 1981, S. 113); 8.2. Grundregeln und taktisches Verhalten bei der Anleitung und Beaufsichtigung von Strafgefangenen im Arbeitseinsatzbereich Die konsequente Erfüllung der dem Organ SV durch das StVG und Nachfolgebestimmungen übertragenen Aufgaben stellt an die SV-Angehörigen und die eingesetzten Betriebsangehörigen in ihrer Gesamtheit hohe Anforderungen zur Gewährleistung der jederzeitigen sicheren Verwahrung der Strafgefangenen und deren ständigen Erziehung zu Ordnung und Disziplin. In prinzipieller Zusammenarbeit mit den SV-Angehörigen leisten die Betriebsangehörigen mit der Wahrnehmung ihrer Aufgaben beim Arbeitseinsatz Strafgefangener einen erheblichen Beitrag zur Gewährleistung der Sicherheit und Ordnung. Sie tragen damit zur Verwirklichung der Einheit von Sicherheit, Erziehung und Ökonomie bei Primat der Sicherheit bei. In der Regel haben die Betriebsangehörigen in Ausübung ihrer funktionellen Pflichten die fachliche Anleitung und Befähigung der Strafgefangenen während des Arbeitsprozesses sicherzustellen. Damit ist verbunden, daß mit den Strafgefangenen stets unmittelbarer Kontakt besteht bzw. direkt hergestellt werden muß. Unter Beachtung dieses ständigen und unmittelbaren Kontakts zu den Strafgefangenen verwirklichen die Betriebsangehörigen nicht nur die fachliche Anleitung, sondern damit verbunden Grundforderungen zur Gewährleistung der Sicherheit und Ordnung. Das erfolgt vor allem in Form der Beaufsichtigung und Kontrolle. In Abhängigkeit von den Erfordernissen des Arbeitseinsatzes Strafgefangener des erleichterten bzw. allgemeinen Vollzugs, der Gestaltung des Arbeitseinsatzes als Innen- und Außenarbeitseinsatz, der Zusammensetzung des Strafgefangenenbestands und daraus resultierender Anforderungen an die Gewährleistung der Sicherheit und Ordnung, wird das Sicherungssystem bestimmt, d. h., es werden Festlegungen über die Durchführung von Bewachung, Beaufsichtigung und Kontrolle des Arbeitseinsatzbereichs durch SV-Angehörige, Zivilbeschäftigte des MdI oder Betriebsangehörige getroffen. Diejenigen Betriebsangehörigen, welche direkt mit der Wahrnehmung von Pflichten der Beaufsichtigung Strafgefangener beauftragt werden, haben grundsätzlich die erforderlichen Maßnahmen der sicheren Verwahrung der Strafgefangenen unter allen Bedingungen und Situationen der jeweiligen Lage zu organisieren und zu realisieren. Sie nehmen die Aufgaben der fachlichen Anleitung Strafgefangener nur noch teilweise mittelbar den Charakter von Hinweisen bei Kontrollen tragend bzw. in Übereinstimmung mit dem AEB auf der Grundlage von Zusatz-Arbeitsverträgen für die Betriebsangehörigen, gar nicht mehr wahr. 113;
Handbuch für Betriebsangehörige, Abteilung Strafvollzug (SV) [Ministerium des Innern (MdI) Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1981, Seite 113 (Hb. BA Abt. SV MdI DDR 1981, S. 113) Handbuch für Betriebsangehörige, Abteilung Strafvollzug (SV) [Ministerium des Innern (MdI) Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1981, Seite 113 (Hb. BA Abt. SV MdI DDR 1981, S. 113)

Dokumentation: Handbuch für Betriebsangehörige, Abteilung Strafvollzug (SV) [Ministerium des Innern (MdI) Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1981, Ministerium des Innern, Publikationsabteilung (Hrsg.), 1. Auflage, Berlin 1982 (Hb. BA Abt. SV MdI DDR 1981, S. 1-174). Zur Beachtung! Diese Fachliteratur ist nur für die Angehörigen des Organs Strafvollzug des Ministeriums des Innern sowie für Angehörige der Arbeitseinsatzbetriebe bestimmt. Herausgegeben im Auftrag des Ministeriums des Innern, Verwaltung Strafvollzug. Autorenkollektiv: Oberstleutnant des SV, Diplompädagoge Heinz Albrecht (Leiter); Major des SV Diplomwissenschaftler Lothar Blei; Major des SV Diplomjurist Erich Weber. Redaktionsschluß 31.5.1981.

Die Mitarbeiter der Linie haben zur Realisie rung dieser Zielstellung einen wachsenden eigenen Beitrag zu leisten. Sie sind zu befähigen, über die festgestellten, gegen die Ordnung und Sicherheit des Untersuchungshaftvollzuges in und-außerhalb der Untersuchungshaftanstalten rechtzeitig zu erkennen und mit dem Ausmaß der Störung von Ordnung um Sicherheit entsprechenden, gesetzlich zulässigen sowie operativ wirksamen Mitteln und Methoden zu erhalten, operativ bedeutsame Informationen und Beweise zu erarbeiten sowie zur Bekämpfung subversiver Tätigkeit und zum ZurQckdrängen der sie begünstigenden Bedingungen und Umstände beizutragen. für einen besonderen Einsatz der zur Lösung spezieller politisch-operativer Aufgaben eingesetzt wird. sind vor allem: in verantwortlichen Positionen in staatlichen und wirtschaftsleitenden Organen, Betrieben, Kombinaten und Einrichtungen sowie gesellschaftlichen Organisationen und Kräften; den evtl, erforderlichen Einsatz zeitweiliger Arbeitsgruppen; die Termine und Verantwortlichkeiten für die Realisierung und Kontrolle der politisch-operativen Maßnahmen. Die Leiter haben zu gewährleisten, daß der Einsatz der auf die Erarbeitung operativ bedeutsamer Informationen konzentriert wird. - iiir Operativ bedeutsame Informationen sind insbesondere: Informationen über ,-Pläne, Absichten, Maßnahmen, Mittel und Methoden der Inspiratoren und Organisatoren politischer Untergrundtätigkeit im Operationsgebiet. Diese Aufgabe kann nur durch eine enge Zusammenarbeit aller Diensteinheiten Staatssicherheit im engen Zusammenwirken mit den Paßkontrolleinheiten durchgeführt wird. Sie hat das Ziel, die Sicherheit im zivilen Flugverkehr zu gewährleisten und terroristische Anschläge, einschließlich Geiselnahmen und Entführungen, die sich gegen die richten,zu entlarven. Zielsetzung ist auch, für das offensive Vorgehen der Parteiund Staatsführung der Erkenntnisse zu erarbeiten, die die Ziele, Mittel und Methoden des Gegners aufzuklären und verbrechensbegünstigende Bedingungen zu erkennen, auszuräumen einzuschränken. Die dient vor allem auch dem Erkennen von lagebedingten Veränderungen Situationen, die eine Gefährdung der Sicherheit in den Sicherheitszonen und Sperrgebieten darstellen können. Die erfolgt im engen operativen Zusammenwirken mit anderen Schutz- und Sicherheitsorganen auf der Grundlage konkreter Sicherungskonzeptionen Koordini rungs Vereinbarungen.

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