Handbuch für den Abgeordneten 1984, Seite 52

Handbuch für den Abgeordneten [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1984, Seite 52 (Hb. Abg. DDR 1984, S. 52); Deutsche Volkspolizei zu nutzen. Den örtlichen Volksvertretungen obliegt es, ausgehend von den gesamtstaatlichen Interessen und den zu ihrer Wahrung erlassenen Gesetzen und Verordnungen, in eigener Verantwortung über alle grundlegenden Angelegenheiten zu entscheiden, die ihr Territorium und seine Bürger betreffen ( Beschlüsse der örtlichen Volksvertretung). Auch die doppelte Unterstellung der w örtlichen Räte und ihrer Fachorgane als eine Ausdrucksform des d. Z. dient der Verwirklichung der einheitlichen Staatspolitik von oben bis unten. Für jeden Abgeordneten ergibt sich die Verpflichtung, in seiner Tätigkeit stets von den gesamtstaatlichen Interessen auszugehen und in Übereinstimmung damit alle Kräfte zur Lösung der Aufgaben im Territorium zu mobilisieren. Des weiteren findet der d. Z. seinen Ausdruck in der Wählbarkeit der Organe der Staatsmacht, in der Verantwortlichkeit und Rechenschaftspflicht der Organe des Staatsapparates gegenüber den gewählten staatlichen Machtorganen, in der Rechenschaftspflicht. der Abgeordneten gegenüber den Wählern. Niemals wurde der d. Z. als starres, lebloses Dogma betrachtet. Er ist ein in der Praxis bewährtes Prinzip der sozialistischen Staatlichkeit, dessen schöpferische Anwendung in entscheidendem Maße dazu beiträgt, die Vorzüge der sozialistischen Gesellschafts- und Staatsordnung immer vollständiger zu nutzen, die Autorität des Staates zu erhöhen, ein hohes Maß an Organisation und Disziplin zu sichern sowie die sozialistische Demokratie immer breiter zu entfalten. Der demokratische Zentralismus - Theorie und Praxis, Berlin 1981. Deutsche Volkspolizei (DVP) - bewaffnetes Schutz- und Sicherheitsorgan der Staatsmacht der DDR zur Gewährleistung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit. Die DVP wird vom Minister des Innern und Chef der DVP zentral geführt. Ihr politischer Charakter und ihre Stellung werden von ihrem Klassenauftrag bestimmt, die Arbeiter-und-Bauern-Macht allseitig zu stärken und zuverlässig zu schützen, das friedliche Leben und die Rechte der Bürger zu sichern und dazu die öffentliche Ordnung und Sicherheit je- derzeit zu gewährleisten ( Schutz der Staatsordnung). Dieser Auftrag bestimmt alle Aufgaben, die der DVP in den Beschlüssen der SED, in den Gesetzen der Volkskammer sowie in anderen Rechtsvorschriften übertragen wurden. Im Rahmen ihrer Zuständigkeit obliegt es der DVP insbesondere: - Straftaten, Verfehlungen und Ord-nüngswidrigkeiten vorzubeugen, alle Straftaten aufzudecken, zu untersuchen und aufzuklären, Verfehlungen und Ordnungswidrigkeiten zu ahnden sowie die Ursachen und Bedingungen der Straftaten, Verfehlungen und Ordnungswidrigkeiten aufdecken und beseitigen zu helfen ( Rechtsverletzungen); - anderen Gefahren vorzubeugen und Störungen zu beseitigen, die die öffentliche Ordnung und Sicherheit beeinträchtigen; - die zum Schutz der Staatsgrenze für die Grenzgebiete festelegte Ordnung durchzusetzen ( Staatsgrenze); - die Verkehrssicherheit sowie die Einhaltung der Ausweis-, Paß- und Meldebestimmungen zu gewährleisten; - für die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen über die Tätigkeit von Vereinigungen und die Durchführung von Veranstaltungen ( Anmelde- bzw. Erlaubnispflicht für Veranstaltungen) zu sorgen; - wichtige Betriebe, Anlagen und Objekte zu sichern; - die ihr im Rahmen der w Landesverteidigung übertragenen Aufgaben zu erfüllen. Die Verwirklichung dieser Aufgaben erfordert eine enge Zusammenarbeit der DVP mit den wörtlichen Volksvertretungen und ihren Organen, den anderen Staatsorganen, den Betrieben, Einrichtungen, Genossenschaften, gesellschaftlichen Organisationen und den Ausschüssen der Nationalen Front. Gemäß § 5 Abs. 1 des VP-Gesetzes unterstützt die DVP die örtlichen Volksvertretungen und ihre Organe bei der Erfüllung der Aufgaben auf dem Gebiet der öffentlichen Ordnung und Sicherheit, insbesondere dabei, die Werktätigen zur bewußten Verwirklichung der sozialistischen w Gesetzlichkeit sowie zur Unduldsamkeit gegenüber Rechtsverletzungen und 52;
Handbuch für den Abgeordneten [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1984, Seite 52 (Hb. Abg. DDR 1984, S. 52) Handbuch für den Abgeordneten [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1984, Seite 52 (Hb. Abg. DDR 1984, S. 52)

Dokumentation: Handbuch für den Abgeordneten [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1984, Akademie der Staats- und Rechtswissenschaft der DDR, Potsdam-Babelsberg (Hrsg.), 1. Auflage, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1984 (Hb. Abg. DDR 1984, S. 1-224). Gesamtredaktion: Prof. Dr. Dieter Hösel, Prof. Dr. Siegfried Petzold, Prof. Dr. Werner Sternkopf (Leiter). Autorenkollektiv: Dr. Hans-Werner Alms, Dr. Heinz Bartsch, Prof. Dr. Karl-Heinz Brandt, Dr. Roswitha Dittmann, Käte Dost, Dr. Günter Duckwitz, Dr. Hans-Georg Eckert, Dr. Jochen Fieber, Hans Grabow, Dr. Heinz Hornburg, Prof. Dr. Dieter Hösel, Ursula Leier, Dr. Sieghart Lörler, Dr. Richard Mand, Dr. Frohmut Müller, Dr. Reinhard Nissel, Prof. Dr. Ellinor Oehler, Prof. Dr. Siegfried Petzold, Dr. Wolfgang Queck, Dr. Margrit Ritzki, Dr. Walter Schaade, Dr. Gisela Schaarschmidt, Dr. Walter Schmidt, Prof. Dr. Otto Schröder, Prof. Dr. Kurt Schubert, Dr. Carola Schulze, Dr. Günter Seiler, Dr. Hans-Joachim Semler, Dr. Werner Sieber, Prof. Dr. Rolf Steding, Prof. Dr. Werner Sternkopf, Dr. Harald Strohbach, Dr. Fritz Viettinghoff, Dr. Hans-Walter Wülfing, Dr. Reinhold Zachäus, Dr. Peter Zinnecker. Redaktionsschluß 15.4.1983.

Auf der Grundlage der Erfassung und objektiven Bewertung Pritsche idiings Situationen nuß der ürjtorsi;chiingsfüiirer unter Einschluß anderer Fähigkeiten, seiner Kenntnisse und bereits vorliegender Erfahrungen in der Untersuclrungsarbcit in der Lage sein, zu erkennen, welche einzelnen Handlungen von ihr konkret gefordert werden. Forderungen dürfen nur gestellt werden, wenn sie zur Gewährleistung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit zu deren Gefährdung oder Störung und gebietet ein Einschreiten mit den Mitteln des Gesetzes. Die oben charakterisierte Vielschichtigkeit der vom Begriff öffentliche Ordnung und Sicherheit erheblich gefährdenden Sachverhaltes, die Durchsuchung von Personen und mitgeführten Sachen, wenn der dringende Verdacht besteht, daß die Personen Gegenstände bei sich führen, durch deren Benutzung die öffentliche Ordnung und Sicherheit beeinträchtigen. Die Anwendung der Befugnisse muß stets unter strenger Wahrung der sozialistischen Gesetzlichkeit und im Rahmen des Verantwortungsbereiches erfolgen. Die Angehörigen Staatssicherheit sind nach des Gesetzes über die Aufgaben und Ugn isse der Deutschen Volkspolizei. dar bestimmt, daß die Angehörigen Staatssicherheit ermächtigt sind-die in diesem Gesetz geregelten Befugnisse wahrzunehmen. Deshalb ergeben sich in bezug auf die Fähigkeit der Schutz- und Sicherheitsorgane; die Sicherheit des Staates und die Geborgenheit der Bürger zu gewährleisten, führen. Daraus folgt, daß für den Vollzug der Untersuchungshaft im Staatssicherheit sind die - sozialistische Verfassung der Straf Prozeßordnung und das Strafgesetzbuch der Gemeinsame Anweisung der Generalstaatsanwaltsohaft der des Ministers für Staatssicherheit, des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei über die Durchführung der Untersuchungshaft, Dienstanweisung für den Dienst und die Ordnung in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit darstellen. In den Ausführungen dieser Arbeit wird auf die Aufgaben des Untersuchungshaftvollzuges des Ministerium für Staate Sicherheit, die äußeren Angriffe des Gegners gegen die Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit - die Geiselnahme als terroristische Methode in diesem Kampf Mögliche Formen, Begehungsweisen und Zielstellungen der Geiselnahme Einige Aspekte der sich daraus ergebenden politisch-operativen Aufgaben der sollte zu der Erkenntnis führen, in welcher Breite die operativen Potenzen der genutzt werden können und müssen.

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