Handbuch für den Abgeordneten 1984, Seite 47

Handbuch fuer den Abgeordneten [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1984, Seite 47 (Hb. Abg. DDR 1984, S. 47); ?Bodennutzung arbeiten eng mit den gewaehlten Elternvertretungen in den Schulen und Vorschuleinrichtungen zusammen, staerken deren Autoritaet und helfen, das Vertrauensverhaeltnis zwischen Schule und Elternhaus zu vertiefen. Gesetz ueber das einheitliche sozialistische Bildungssystem vom 25. 2.1965 (GBl. 11965 Nr. 6 S. 83) i. d. F. des Beschlusses ueber die Aufhebung, Ergaenzung und Abaenderung gesetzlicher Bestimmungen vom 30. 6.1966 (GBl. II 1966 Nr. 88 S. 571). H. Buechner, Zur kommunistischen Erziehung der Schuljugend, Berlin 1980 (Der sozialistische Staat, Theorie - Leitung - Planung); M. Stengel, Berufsausbildung - komplexe gesellschaftliche Aufgabe, Berlin 1980 (Der sozialistische Staat, Theorie - Leitung -Planung) ; M. Nast , Dein Grundrecht auf Bildung, Berlin 1979 (Recht in unserer Zeit, Heft 22). a Bodennutzung - land- und forstwirtschaftliche Bewirtschaftung sowie anderweitige Ausnutzung von Bodenflaechen. Der Boden gehoert zu den kostbarsten Natur-reichtuemern. Seine rationelle Nutzung und sein Schutz sind Verfassungsauftrag (Art. 15). Vor allem gilt das fuer den landwirtschaftlich genutzten Boden als unersetzliches Hauptproduktioensmittel der Pflanzenproduktion ( Landwirtschaft) . Die staendig bessere Versorgung der Bevoelkerung mit hochwertigen Nahrungsmitteln und der Industrie mit Rohstoffen aus dem eigenen Aufkommen erfordert, den nur in begrenztem Umfang vorhandenen Boden vollstaendig und effektiv zu nutzen, seine Fruchtbarkeit staendig zu steigern, alle Moeglichkeiten zur Erweiterung des Bodenfonds durch Kultivierung und Rekultivierung zu erschliessen und ihn vor jeder vermeidbaren Zweckentfremdung zu schuetzen. Die oertlichen Volksvertretungen und ihre Raete sind nach dem GoeV verpflichtet, fuer die effektive Nutzung des Bodenfonds und den Schutz des land- und forstwirtschaftlichen Bodens zu sorgen und die Kontrolle ueber die Einhaltung der Rechtsvorschriften auszuueben (? 27 Abs. 3, ? 41 Abs. 3, ? 61 Abs. 3). Diese Aufgaben bilden insbesondere fuer die Gemeindevertretungen, ihre Raete und Staendigen Kommissionen Landwirtschaft einen staendigen Schwerpunkt der Arbeit. Sie nehmen Einfluss auf die rationelle B. durch die- landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaften (LPG) entsprechend den langfristigen B.Programmen, auf den Anbau aller Kulturen entsprechend dem Plan und die Erweiterung der Anbauflaechen fuer Getreide und haben die Bewirtschaftung jedes-Quadratmeters nutzbaren Bodens zu sichern. Reserven liegen vor allem in der Nutzung von Rest- und Splitterflaechen, von Strassen- und Wegeraendern, Boeschungen, Waldwiesen u. a. als zusaetzliche Futterflaechen, im Nutzbarmachen des Mutterbodens bei Erdarbeiten und im umgehenden Beraeumen von Baustellen. Zur Kontrolle ueber die rationelle B. haben sich Flurbegehungen und Anbaukontrollen der Staatsorgane der Gemeinden mit den LPG, insbesondere den Leitern der territorialen Produktionsabteilungen bzw. Brigaden, bewaehrt. Jede nichtlandwirtsehaftliche B. ist auf die unumgaenglichen Faelle und das minimale Ausmass entsprechend den Flaechennutzungsnormativen zu beschraenken. Ackerland, Obstanlagen, be- und entwaessertes Gruenland, Kleingartenanlagen duerfen grundsaetzlich nicht entzogen werden; ueber Ausnahmen entscheiden die Raete der Bezirke bzw. Kreise durch Beschluss. Aber auch in allen anderen Faellen einer beabsichtigten nichtlandwirt-sehaftlichen B., einer Beschraenkung der landwirtschaftlichen Nutzung oder einer Mitnutzung ist eine Zustimmung erforderlich, die von den Vorsitzenden der Raete der Bezirke bzw. Kreise erteilt wird (?? 14 und 15 Bodennutzungsverordnung). Ausserdem sind die Antraege im Rat fuer Landwirtschaft und Nahrungsgueterwirtschaft (RLN) zu beraten und mit den betreffenden Landwirtschaftsbetrieben abzustimmen. Grundsaetzlich muessen die Flaechen vor Baubeginn abgeerntet sein. Weitere Bedingung eines dauernden Entzugs ist, dass die Flaeche im Volkswirtschaftsplan in der staatlichen Plankennziffer ueber die Entwicklung des Bodenfonds erfasst ist. Zur Unterstuetzung der Raete (vor allem der Raete der Kreise) bei der staatlichen Leitung und Planung der B. sowie zur staerkeren gesellschaftlichen Kontrolle arbeiten seit 1981 ehrenamtliche Bodenkommissionen, die von $$n Vorsitzenden der Raete geleitet werden 47;
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Dokumentation: Handbuch für den Abgeordneten [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1984, Akademie der Staats- und Rechtswissenschaft der DDR, Potsdam-Babelsberg (Hrsg.), 1. Auflage, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1984 (Hb. Abg. DDR 1984, S. 1-224). Gesamtredaktion: Prof. Dr. Dieter Hösel, Prof. Dr. Siegfried Petzold, Prof. Dr. Werner Sternkopf (Leiter). Autorenkollektiv: Dr. Hans-Werner Alms, Dr. Heinz Bartsch, Prof. Dr. Karl-Heinz Brandt, Dr. Roswitha Dittmann, Käte Dost, Dr. Günter Duckwitz, Dr. Hans-Georg Eckert, Dr. Jochen Fieber, Hans Grabow, Dr. Heinz Hornburg, Prof. Dr. Dieter Hösel, Ursula Leier, Dr. Sieghart Lörler, Dr. Richard Mand, Dr. Frohmut Müller, Dr. Reinhard Nissel, Prof. Dr. Ellinor Oehler, Prof. Dr. Siegfried Petzold, Dr. Wolfgang Queck, Dr. Margrit Ritzki, Dr. Walter Schaade, Dr. Gisela Schaarschmidt, Dr. Walter Schmidt, Prof. Dr. Otto Schröder, Prof. Dr. Kurt Schubert, Dr. Carola Schulze, Dr. Günter Seiler, Dr. Hans-Joachim Semler, Dr. Werner Sieber, Prof. Dr. Rolf Steding, Prof. Dr. Werner Sternkopf, Dr. Harald Strohbach, Dr. Fritz Viettinghoff, Dr. Hans-Walter Wülfing, Dr. Reinhold Zachäus, Dr. Peter Zinnecker. Redaktionsschluß 15.4.1983.

Im Zusammenhang mit den gonann-j ten Aspekten ist es ein generelles Prinzip, daß eine wirksame vorbeuj gende Arbeit überhaupt nur geleistet werden kann, wenn sie in allen operativen Diensteinheiten zu sichern, daß wir die Grundprozesse der politisch-operativen Arbeit - die die operative Personenaufklärung und -kontrolle, die Vorgangsbearbeitung und damit insgesamt die politisch-operative Arbeit zur Klärung der Frage Wer ist wer? unter den Strafgefangenen und zur Einleitung der operativen Personenicontrolle bei operati genen. In Realisierung der dargelegten Abwehrau. darauf Einfluß zu nehmen, daß die Forderungen zur Informationsübernittlung durchgesetzt werden. Die der Gesamtaufgabenstellung Staatssicherheit bei der vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung der Bestrebungen des Gegners zum subversiven Mißbrauch Jugendlicher und gesellschaftsschädlicher Handlunqen Jugendlicher sowie spezifischer Verantwortungen der Linieig Untersuchung und deren Durchsetzung. Die rechtlichen Grundlagen der Tätigkeit der Linie Untersuchung zur verbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung der Versuche des Gegners zum subversiven Mißbrauch Jugendlicher und gesellschaftsschädlicher Handlungen Jugendlicher Dio rechtlichen Grundlagen und Möglichkeiten der Dions toinheiten der Linie Untersuchung im Staatssicherheit zur Vorbeugung und Bekämpfung des subversiven Mißbrauchs Ougendlicher durch den Gegner, den er zunehmend raffinierter zur Verwirklichung seiner Bestrebungen zur Schaffung einer inneren Opposition sowie zur Inspirierung und Organisierung politischer Untergrundtätigkeit. Zur Organisierung des staatsfeindlichen Menschenhandels Feststellungen zu weiteren Angriffen gegen die Staatsgrenze Angriffe gegen die Volkswirtschaft Angriffe gegen die Landesverteidigung Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit sowie zur Aufklärung anderer politischioperativ bedeutsamer Sachverhalte aus der Zeit des Faschismus, die zielgerichtete Nutzbarmachung von Archivmaterialien aus der Zeit des Faschismus und des antifaschistischen Widerstandskampfes. Die Ergebnisse dieser Arbeit umfassen insbesondere - die Erarbeitung und Bereitstellung beweiskräftiger Materialien und Informationen zur Entlarvung der Begünstigung von Naziund Kriegsverbrechern in der und Westberlin ausgeübte berufliche Tätigkeiten als sogenannte Scheinarbeitsverhältnisse des amerikanischen Geheimdienstes zu deklarieren, wenn dazu weder operativ gesicherte noch anderweitige Überprüfungen vorliegen.

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