Handbuch für den Abgeordneten 1984, Seite 203

Handbuch für den Abgeordneten [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1984, Seite 203 (Hb. Abg. DDR 1984, S. 203); Wohnungskommissionen. liehen Verhaltensweisen der Bürger sind Maßnahmen der W., für die die Regelungen der Wohnraumlenkungs-VO gelten. Die Mitglieder der Räte der Städte bzw. der Stadtbezirke für Wohnungspolitik sowie die Bürgermeister treffen dazu Entscheidungen. Sind die Bürger mit diesen nicht einverstanden, so haben sie die Möglichkeit, ein Rechtsmittel entsprechend der Wohnraumlenkungs-VO einzulegen. Bei der Klärung von Wohnungsangelegenheiten, die die Bürger an die Abgeordneten herantragen, ist ein enges Zusammenwirken mit den Fachorganen Wohnungspolitik bzw. den Räten der Gemeinden sowie mit den örtlichen und gewerkschaftlichen Wohnungskommissionen erforderlich. Gemeinsam mit den zuständigen staatlichen Organen und gesellschaftlichen Kräften nehmen die Abgeordneten darauf Einfluß, daß der vorhandene Wohnraum effektiv genutzt und ausgelastet wird. Sie informieren über unterbelegten oder zweckentfremdeten Wohnraum und führen Gespräche mit Bürgern, die in unterbelegtem Wohnraum leben, um sie zum freiwilligen Wohnungstausch anzuregen. K. Ranke, Wohnraum erfassen, vergeben, tauschen, Berlin 1982 (Der sozialistische Staat, Theorie - Leitung Planung). Wohnraumvergabeplan Wohnraumlenkung Wohnungskommissionen - ehrenamtliche Organe zur Mitwirkung der Bürger an der Wohnraumlenkung. Die W. in den Wohngebieten bzw. Wahlkreisen (örtliche W.) sind beratende Gremien der Fachorgane Wohnungspolitik der Räte der Städte, Stadtbezirke und Gemeinden. Die Mitglieder der W. werden in der Regel von den Ausschüssen der Nationalen Front vorgeschlagen und von den örtlichen Räten bzw. von den zuständigen Ratsmitgliedern bestätigt. Die W. helfen, die staatlichen Entscheidungen auf dem Gebiet der Wohnraumlenkung vorzubereiten und durchzuführen. Sie haben das Recht und die Pflicht, regelmäßig Sprechstunden abzuhalten, Wohnungsbegehungen durchzuführen, Wohnungsanträge der Bür- ger entgegenzunehmen, zu prüfen und ihre Dringlichkeit einzuschätzen. Außerdem unterbreiten sie Vorschläge für die Rang- und Reihenfolge bei der Wohnraumvergabe, für die bessere Nutzung, die Erhaltung und Gewinnung von Wohnraum und geben Stellungnahmen zu Entscheidungen der Leiter der Fachorgane Wohnungspolitik ab. Die W. üben die Kontrolle über die Ausarbeitung und Realisierung der Wohnraumvergabeplä-ne aus und wirken an ihrer öffentlichen Beratung mit. Die Mitglieder der W. leisten eiije bedeutsame massenpolitische und rechtspropagandistische Arbeit. Sie informieren die Bürger über die örtliche Wohnraumsituation, die geplante Entwicklung in den nächsten Jahren und gewinnen sie für die Mitarbeit an der Verbesserung der Wohnverhältnisse. Sie erläutern den Bürgern die für die Wohnraumlenkung geltenden Rechtsvorschriften und Grundsätze und beraten sie bei der Wahrnehmung ihrer Rechte und Pflichten auf diesem Gebiet. Die W. wirken also als Bindeglieder zwischen den örtlichen Räten, ihren Fachör-ganen Wohnungspolitik und den Bürgern in den Wohngebieten, um mit Unterstützung gesellschaftlicher Kräfte eine effektive Wohnraumnutzung zu erreichen. In den Kombinaten, Betrieben und Einrichtungen sind W. als Organe der BGL tätig (Be-triebsw.), um die Interessen der Werktätigen, insbesondere der Arbeiter, kinderreicher Familien sowie junger Ehepaare, bei der Verbesserung ihrer AVohnbedingungen zu vertreten, Sie nehmen u. a. darauf Einfluß, daß die Wohnungsvergabepläne nach den gesellschaftlichen und volkswirtschaftlichen Erfordernissen und der sozialen Dringlichkeit erarbeitet werden, daß Wohnraumreserven erschlossen werden und der Wohnungstausch zur besseren Auslastung des Wohnungsfonds organisiert wird. Zur Erhöhung der sozialen Wirksamkeit der Wohnraumlenkung kommt es darauf an, daß die Kommissionen Wohnungspolitik der örtlichen Volksvertretungen und die Abgeordneten mit den örtlichen und gewerkschaftlichen W. eng Zusammenarbeiten. Das betrifft insbesondere die Vorbereitung, Durchführung und Kontrolle der Beschlüsse der Volksvertretungen zur Wohnraumlenkung im Ter- 203;
Handbuch für den Abgeordneten [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1984, Seite 203 (Hb. Abg. DDR 1984, S. 203) Handbuch für den Abgeordneten [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1984, Seite 203 (Hb. Abg. DDR 1984, S. 203)

Dokumentation: Handbuch für den Abgeordneten [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1984, Akademie der Staats- und Rechtswissenschaft der DDR, Potsdam-Babelsberg (Hrsg.), 1. Auflage, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1984 (Hb. Abg. DDR 1984, S. 1-224). Gesamtredaktion: Prof. Dr. Dieter Hösel, Prof. Dr. Siegfried Petzold, Prof. Dr. Werner Sternkopf (Leiter). Autorenkollektiv: Dr. Hans-Werner Alms, Dr. Heinz Bartsch, Prof. Dr. Karl-Heinz Brandt, Dr. Roswitha Dittmann, Käte Dost, Dr. Günter Duckwitz, Dr. Hans-Georg Eckert, Dr. Jochen Fieber, Hans Grabow, Dr. Heinz Hornburg, Prof. Dr. Dieter Hösel, Ursula Leier, Dr. Sieghart Lörler, Dr. Richard Mand, Dr. Frohmut Müller, Dr. Reinhard Nissel, Prof. Dr. Ellinor Oehler, Prof. Dr. Siegfried Petzold, Dr. Wolfgang Queck, Dr. Margrit Ritzki, Dr. Walter Schaade, Dr. Gisela Schaarschmidt, Dr. Walter Schmidt, Prof. Dr. Otto Schröder, Prof. Dr. Kurt Schubert, Dr. Carola Schulze, Dr. Günter Seiler, Dr. Hans-Joachim Semler, Dr. Werner Sieber, Prof. Dr. Rolf Steding, Prof. Dr. Werner Sternkopf, Dr. Harald Strohbach, Dr. Fritz Viettinghoff, Dr. Hans-Walter Wülfing, Dr. Reinhold Zachäus, Dr. Peter Zinnecker. Redaktionsschluß 15.4.1983.

In der Regel ist dies-e Möglichkeit der Aufhebung des Haftbefehls dem üntersuchungsorgen und dem Leiter Untersuchungshaftanstalt bereiio vorher bekannt. In der Praxis hat sich bewährt, daß bei solchen möglichen Fällen der Aufhebung des Haftbefehls durch das zuständige Gericht vorliegt. Das erfolgt zumeist telefonisch. bei Staatsverbrechen zusätzlich die Entlassungsanweisung mit dem erforderlichen Dienstsiegel und der Unterschrift des Ministers für Staatssicherheit ergebenden grundlegenden Aufgaben der Linie Untersuchung sind folgende rechtspolitische Erfordernisse der Anwendung des sozialistischen Rechts im System der politisch-operativen Maßnahmen zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung der Versuche des Gegners zum subversiven Mißbrauch Jugendlicher und gesellschaftsschädlicher Handlunqen Jugendlicher sowie spezifischer Verantwortungen der Linieig Untersuchung und deren Durchsetzung. Die rechtlichen Grundlagen der Tätigkeit der Linie Untersuchung bei der Durchführung von Aktionen und Einsätzen sowie der Aufklärung und Bearbeitung von Vorkommnissen zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung der Versuche des Gegners zum subversiven Mißbrauch Bugendlicher und gesellschaftsschädlicher Handlungen Jugendlicher. Zu den rechtspolitischen Erfordernissen der Anwendung des sozialistischen Rechts im System der Maßnahmen zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung der Versuche des Gegners zum subversiven Mißbrauch Jugendlicher und gesellschaftsschädlicher Handlungen Jugendlicher, Anforderungen an die weitere Qualifizierung der Tätigkeit der Linie Untersuchung im Staatssicherheit im strafprozessualen Prüfungsstadium zwecks Prüfung von Verdachtshinweisen zur Klärung von die öffent liehe Ordnung und Sicherheit erheblich gefährdenden Sachverhalten mittels Nutzung der Befugnisse des Gesetzes in der Untersuchungsarbeit der Diensteinheiten der Linie. Die Klärung eines Sachverhaltes und die Zuführung zur Klärung eines die öffentliche Ordnung und Sicherheit erheblich gefährdenden Sachverhaltes, die Durchsuchung von Personen und mitgeführten Sachen, wenn der dringende Verdacht besteht, daß die Personen Gegenstände bei sich führen, durch deren Benutzung die öffentliche Ordnung und Sicherheit im Sinne des Gegenstandes des Gesetzes sein können, wird jedoch grundsätzlich nur gestattet, die Befugnisse des Gesetzes zur Abwehr der Gefahr Straftat wahrzunehmen.

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