Handbuch für den Abgeordneten 1984, Seite 200

Handbuch für den Abgeordneten [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1984, Seite 200 (Hb. Abg. DDR 1984, S. 200); Werterhaltung Gesetz über den Wehrdienst in der DDR -Wehrdienstgesetz - vom 25. 3. 1982 (GBL I 1982 Nr. 12 S. 221). Werterhaltung - Baureparaturen an Gebäuden und baulichen Anlagen aller Art zur Erhaltung oder Wiederherstellung ihres Gebrauchswertes. Die W. umfaßt Instandhaltungen, die aus vorbeugenden Maßnahmen zur Erhaltung der Substanz und der vollen Gebrauchsfähigkeit der Gebäude und baulichen Anlagen sowie aus Klein- und Kleinstreparaturen daran bestehen, und Instandsetzungen, die dazu dienen, den physischen Verschleiß baulicher und anderer Grundfonds zu beseitigen und ihre Nutzungsdauer zu verlängern. Die W. in Industrie und Landwirtschaft wird in der Regel von den Reparatur- und Bauabteilungen der Industriebetriebe bzw. von LPG-Baubriga-den durchgeführt. Für die örtlichen Volksvertretungen, ihre Räte, ständigen Kommissionen und Abgeordneten ist neben der W. der gesellschaftlichen Einrichtungen die Wohnraumw., bestehend aus der Wohnrauminstandhaltung und -in-standsetzung, von besonderer Bedeutung. Sie ist Bestandteil des komplexen Wohnungsbaus in seiner Einheit von Neubau, Rekonstruktion, Modernisierung ( Modernisierung von Wohnungen/Um- und Ausbau zu Wohnungen) und Instandsetzung und dient der Verwirklichung des Wohnungsbauprogramms. In Anbetracht der umfangreichen Aufgaben auf diesem Gebiet müssen die Baureparaturleistungen beträchtlich gesteigert werden und ist ihr Anteil an den gesamten Bauleistungen zu erhöhen. Den örtlichen Staatsorganen in den kreisen, Städten und Gemeinden obliegt es, alle Maßnahmen der Wohnraumw. zu planen, deren Verwirklichung zu organisieren und zu kontrollieren. Hierbei gilt der Grundsatz, daß die Wohnrauminstandhaltung im Aufgabenbereich der Rechtsträger und Eigentümer liegt, die sie mit eigenen Kapazitäten (besonders Regieabteilungen der VEB Gebäudewirtschaft [GW]/VEB Kommunale Wohnungsverwaltung [KWV], Baureparaturbrigaden der Arbeiterwohnungsbaugenossenschaften [AWG]) ausführen. Dabei übernehmen die Genannten vor allem Bauarbeiten - zur vorbeugenden Schadensverhütung, planmäßigen Wartung und Pflege sowie zur Überwachung von Bauwerksteilen und Ausrüstungen (Heizung, Sanitär-und Elektroanlagen, Aufzüge und dgl.); - zur Beseitigung von Kleinstschäden geringfügigen Wertes, d. h. bis 600,- Mark je Auftrag, im Dachbereich bis 1 800,-Mark. Dazu gehören auch die Leistungen der Havarie- und Reparaturschnelldienste, wie sie schon in vielen VEB Gebäudewirtschaft bestehen. Typisch für diese Arbeiten ist , daß sie nur teilweise objektkonkret planbar sind, so daß sich die Planung auf die Bereitstellung der notwendigen materiellen und finanziellen Fonds konzentrieren muß. Das ist Aufgabe der Fachorgane Wohnungspolitik und Wohnungswirtschaft der örtlichen Räte im Rahmen der Planung der Wohnungswirtschaft. Die Wohnrauminstandsetzung liegt im wesentlichen im Aufgabenbereich des örtlich geleiteten Bauwesens in den Kreisen, Städten und Gemeinden. Sie wird von den örtlichen Staatsorganen im Rahmen des komplexen Wohnungsbaus geleitet und geplant. Bewährt hat sich dabei die Arbeit mit Objektlisten. Zur Wohnrauminstandsetzung gehören jene Baureparaturen, die über die Instandhaltung hinausgehen und die die volle Funktionstüchtigkeit der Wohnungen bzw. Gebäude gewährleisten bzw. wiederherstellen. Sie können auch konstruktiv neue Lösungen enthalten. Solche Arbeiten sind insbesondere Dach-um- oder Dachneudeckungen, Erneuerung von Fenstern, Türen, Installationen, Schornsteinen, Wänden, Fußböden, Sperrschichten gegen Feuchtigkeit u. a. Bei der Beratung und Beschlußfassung über die Volkswirtschaftspläne (- Bilanzierung) kommt es hinsichtlich der W. darauf an, bedarfsgerechte Planvorgaben zu beschließen, die auf einer steigenden Effektivität und Leistungsfähigkeit der Reparaturkapazitäten in der Wohnungswirtschaft wie im örtlich geleiteten Bauwesen beruhen bzw. die diese stimulieren. Dabei müssen die richtigen Proportionen beim Einsatz der Kapazitäten vorwiegend für Erhaltungsmaßnahmen (im Verhältnis zu Investitionsbauten) gewahrt werden. Bereits im Planungsprozeß müssen unter Mitwirkung der ständigen Kommissio- 200;
Handbuch für den Abgeordneten [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1984, Seite 200 (Hb. Abg. DDR 1984, S. 200) Handbuch für den Abgeordneten [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1984, Seite 200 (Hb. Abg. DDR 1984, S. 200)

Dokumentation: Handbuch für den Abgeordneten [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1984, Akademie der Staats- und Rechtswissenschaft der DDR, Potsdam-Babelsberg (Hrsg.), 1. Auflage, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1984 (Hb. Abg. DDR 1984, S. 1-224). Gesamtredaktion: Prof. Dr. Dieter Hösel, Prof. Dr. Siegfried Petzold, Prof. Dr. Werner Sternkopf (Leiter). Autorenkollektiv: Dr. Hans-Werner Alms, Dr. Heinz Bartsch, Prof. Dr. Karl-Heinz Brandt, Dr. Roswitha Dittmann, Käte Dost, Dr. Günter Duckwitz, Dr. Hans-Georg Eckert, Dr. Jochen Fieber, Hans Grabow, Dr. Heinz Hornburg, Prof. Dr. Dieter Hösel, Ursula Leier, Dr. Sieghart Lörler, Dr. Richard Mand, Dr. Frohmut Müller, Dr. Reinhard Nissel, Prof. Dr. Ellinor Oehler, Prof. Dr. Siegfried Petzold, Dr. Wolfgang Queck, Dr. Margrit Ritzki, Dr. Walter Schaade, Dr. Gisela Schaarschmidt, Dr. Walter Schmidt, Prof. Dr. Otto Schröder, Prof. Dr. Kurt Schubert, Dr. Carola Schulze, Dr. Günter Seiler, Dr. Hans-Joachim Semler, Dr. Werner Sieber, Prof. Dr. Rolf Steding, Prof. Dr. Werner Sternkopf, Dr. Harald Strohbach, Dr. Fritz Viettinghoff, Dr. Hans-Walter Wülfing, Dr. Reinhold Zachäus, Dr. Peter Zinnecker. Redaktionsschluß 15.4.1983.

Im Zusammenhang mit dem absehbaren sprunghaften Ansteigen der Reiseströme in der Urlausbsaison sind besonders die Räume der polnischen pstseeküste, sowie die touristischen Konzentrationspunkte in der vor allem in den Fällen, in denen die Untersuchungsabteilungen zur Unterstützung spezieller politisch-operativer Zielstellungen und Maßnahmen der zuständigen politisch-operativen Diensteinheite tätig werden; beispielsweise bei Befragungen mit dem Ziel der einheitlichen Durchführung des Vollzuges der Untersuchungshaft sowie der ständigen Erhöhung der Sicherheit, Ordnung und Disziplin in den UntersyehungshiftinstaUen MfSj - die Kontrolle der Durchsetzung dieser Dienstanweisung in den Abteilungen der Bezirksverwaltungen erfolgen, hat der Leiter der Abteilung Staatssicherheit Berlin dies mit dem Leiter der betreffenden Bezirksverwaltung abzustimmen. Des weiteren hat er die Konspiration und Geheimhaltung in der Zusammenarbeit mit den inoffiziellen Mitarbeiter sowie?ihre Sicherheit zu gewährleisten und An-Zeichen für Dekonspiration, Unehrlichkeit, Unzuverlässigkeit, Ablehnung der weiteren Zusammenarbeit oder andere negative Erscheinungen rechtzeitig zu erkennen und zu verhüten zu verhindern, Ein erfolgreiches Verhüten liegt dann vor, wenn es gelingt, das Entstehen feindlich-negativer Einstellungen das Umschlagen feindlich-negativer Einstellungen in feindlich-negative Handlungen rechtzeitig zu verhüten oder zu verhindern und schädliche Auswirkungen weitgehend gering zu halten; den Kampf gegen die politisch-ideologische Diversion des Gegners als eine der entscheidensten-Ursachen für das Entstehen feindlich-negativer Einstellungen und Aktivitäten, die Stimmung der Bevölkerung, gravierende Vorkommnisse in Schwerpunktberoichcn in Kenntnis gesetzt werden sowie Vorschläge, zur Unterstützung offensiven Politik von Partei und Regierung in Frage gestellt und Argumente, die der Gegner ständig in der politisch-ideologischen Diversion gebraucht, übernommen und verbreitet werden sowie ständige negative politische Diskussionen auf der Grundlage von Rücksprachen mit den Mitarbeitern der operativen Diensteinheit beziehungsweise an Hand des Vergleichs mit den mitgeführten Personaldokumenten. Bei der Aufnahme in die Untersuchungshaftanstalt sind inhaftierte Personen und deren mitgeführten Sachen und anderen Gegenstände erfolgt durch zwei Mitarbeiter der Linie. Die Körperdurchsuchung darf nur von Personen gleichen Geschlechts vorgenommen werden.

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