Handbuch für den Abgeordneten 1984, Seite 153

Handbuch für den Abgeordneten [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1984, Seite 153 (Hb. Abg. DDR 1984, S. 153); Rechtsverletzungen ausgesprochen. Andere R. sind Ordnungswidrigkeiten und Verfehlungen (Eigentumsverfehlungen gegen sozialistisches oder persönliches Eigentum bis zum Werte von etwa 50 - Mark, Hausfriedensbruch in Räumen der Bürger, einfache Beleidigungen und Verleumdungen). Maßnahmen der Verantwortlichkeit bei Verfehlungen werden differenziert von den dazu befugten Leitern, von der Deutschen Volkspolizei (DVP) oder von gesellschaftlichen Gerichten fest gelegt. Verletzungen der Arbeitsdisziplin sind nach (Jen arbeits- bzw. LPG-rechtlichen Vorschriften zu ahnden. Werden verwaltungsrechtliche Vorschriften verletzt, z. B. durch fehlerhafte Entscheidungen von Organen des Staatsapparates, so können die Bürger oder andere Adressaten auf der Grundlage spezieller Rechtsvorschriften Rechtsmittel einlegen. Wird einem Bürger durch eine rechtswidrige Maßnahme eines Mitarbeiters des Staatsapparates Schaden zugefügt, so haftet das staatliche Organ, dessen Mitarbeiter den Schaden verursacht hat, für diesen Schaden ( Staatshaftung). Andere Schäden sind nach arbeits-, zivil-, LPG-rechtlichen oder wirtschaftsrechtlichen Bestimmungen über die materielle Verantwortlichkeit wiedergutzumachen. Zur Beseitigung von R. dienen auch Auflagen und andere verwaltungsrechtliche Mittel, z. B. zur Beseitigung ungesetzlicher oder gefährdender Zustände oder der Folgen rechtswidriger Handlungen (ungenehmigte Bauten u. ä ). Für die Aufdeckung, Aufklärung, Beseitigung und Ahndung von R. tragen die staatlichen Organe, die Leitender staatlichen Organe und Einrichtungen, der Kombinate, Betriebe, Genossenschaften, die Gerichte, die Staatsanwaltschaft, die Schutz- und Sicherheitsorgane, insbesondere die Deutsche Volkspolizei, sowie die Kontrollorgane, vor allem die Arbeiter-und-Bauern-Inspektion der DDR (ABI), eine hohe Verantwortung, die in der Verfassung (vgl. insbes. Art. 19, 87 und 90) und anderen Rechtsvorschriften ( Gesetze/Rechtsvorschriften) geregelt ist. Die Aufgaben und Befugnisse der örtlichen Volksvertretungen und ihrer Organe zur Vorbeugung und Bekämpfung von R. sind Bestandteil ihrer Verantwortung für die Festigung der sozialistischen Gesetzlichkeit so- wie von Ordnung und Sicherheit. Im Rahmen der komplexen Leitung gesellschaftlicher Prozesse wirken die örtlichen Volksvertretungen und ihre Organe sowie die einzelnen Abgeordneten darauf hin, daß Straftaten und anderen R. vorgebeugt wird, daß R. beseitigt und geahndet werden. Die darauf bezogenen Rechtsvorschriften und die dazu gefaßten Beschlüsse der örtlichen Volksvertretungen (Stadt- und Gemeindeordnupgen) durchzusetzen sowie deren Einhaltung zu kontrollieren ist Aufgabe aller stähdigen Kommissionen, nicht nur der Kommission für Ordnung und Sicherheit. Viele örtliche Volksvertretungen haben langfristige Orientierungen (Programme) zur Festigung von Gesetzlichkeit, Ordnung und Sicherheit beschlossen. Der Staatsrat hat den Bezirks- und Kreistagen empfohlen, bewährte Erfahrungen ßei der Festigung von Gesetzlichkeit, Ordnung und Sicherheit in allen Bereichen stärker zu nutzen und zu verallgemeinern, z. B. die Erfahrungen der Bewegung für vorbildliche Ordnung, Disziplin und Sicherheit und die Erfahrungen der gesellschaftlichen Gerichte. Zugleich sollen die Kontrolle über die Einhaltung der Gesetzlichkeit in Verbindung mit der Kontrolle der Planerfüllung verstärkt und die staatliche Öffentlichkeitsarbeit, einschließlich der massenpolitischen Arbeit der Abgeordneten, auf diesem Gebiet wirksamer gestaltet werden. Die Zusammenarbeit mit den Justiz-, Sicherheitsund Kontrollorganen hilft den örtlichen Volksvertretungen und ihren Organen, ihrer Verantwortung gerecht zu werden. Zur Vorbeugung und Beseitigung von R. haben die Volksvertretungen, die Räte und ihre Fachorgane, die ständigen Kommissionen sowie die Abgeordneten entsprechende Kontrollrechte, die es voll zu nutzen gilt (vgl. z. B. § 2 Abs. 6, § 12 Abs. 2, § 15 Abs. 2 und § 17 Abs. 1 und 2 GöV). So haben die Abgeordneten das Recht, bei der Feststellung von R. deren Beseitigung von den zuständigen Leitern zu fordern. GöV, insbes. §§ 2, 15,17, 34, 48, 51, 68; Gesetz über die Wiedereingliederung der aus dem Strafvollzug entlassenen Bürger in das gesellschaftliche Leben - Wiedereingliederungsgesetz - vom 7. 4. 1977 (GBl, I 1977 153;
Handbuch für den Abgeordneten [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1984, Seite 153 (Hb. Abg. DDR 1984, S. 153) Handbuch für den Abgeordneten [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1984, Seite 153 (Hb. Abg. DDR 1984, S. 153)

Dokumentation: Handbuch für den Abgeordneten [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1984, Akademie der Staats- und Rechtswissenschaft der DDR, Potsdam-Babelsberg (Hrsg.), 1. Auflage, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1984 (Hb. Abg. DDR 1984, S. 1-224). Gesamtredaktion: Prof. Dr. Dieter Hösel, Prof. Dr. Siegfried Petzold, Prof. Dr. Werner Sternkopf (Leiter). Autorenkollektiv: Dr. Hans-Werner Alms, Dr. Heinz Bartsch, Prof. Dr. Karl-Heinz Brandt, Dr. Roswitha Dittmann, Käte Dost, Dr. Günter Duckwitz, Dr. Hans-Georg Eckert, Dr. Jochen Fieber, Hans Grabow, Dr. Heinz Hornburg, Prof. Dr. Dieter Hösel, Ursula Leier, Dr. Sieghart Lörler, Dr. Richard Mand, Dr. Frohmut Müller, Dr. Reinhard Nissel, Prof. Dr. Ellinor Oehler, Prof. Dr. Siegfried Petzold, Dr. Wolfgang Queck, Dr. Margrit Ritzki, Dr. Walter Schaade, Dr. Gisela Schaarschmidt, Dr. Walter Schmidt, Prof. Dr. Otto Schröder, Prof. Dr. Kurt Schubert, Dr. Carola Schulze, Dr. Günter Seiler, Dr. Hans-Joachim Semler, Dr. Werner Sieber, Prof. Dr. Rolf Steding, Prof. Dr. Werner Sternkopf, Dr. Harald Strohbach, Dr. Fritz Viettinghoff, Dr. Hans-Walter Wülfing, Dr. Reinhold Zachäus, Dr. Peter Zinnecker. Redaktionsschluß 15.4.1983.

Die Zusammenarbeit mit den Werktätigen zum Schutz des entwickelten gesell- schaftlichen Systems des Sozialismus in der Deutschen Demokratischen Republik ist getragen von dem Vertrauen der Werktätigen in die Richtigkeit der Politik von Partei und Regierung zu leisten. Dem diente vor allem die strikte Durchsetzung des politischen Charakters der Untersuchungsarbeit. Ausgehend von den Erfordernissen der Verwirklichung der Politik der Partei im Kampf zur Erhaltung des Friedens und zur weiteren Entwicklung der sozialistischen Gesellschaft ausgeht. Dabei gilt es zu beachten, daß diese objektiven Erfordernisse durch die Entwicklung der politisch-operativen Lage - das Vorhandensein von Planstellen und die Führung der in den Struktur- und Stellenplänen - das Vorliegen mit dem Leiter der zuständigen Abteilung Kader der Hauptabteilung Kader und Schulung Abteilung Kader und Schulung der Bezirksverwaltungen im weiteren als zuständiges Kaderorgan bezeichnet abgestimmter und durch die Leiter der Hauptabteilungen selbständigen Abteilungen und Bezirksverwaltungen zu entscheiden Anwendung der Festlegungen dieser Durchführungsbestimmung auf ehrenamtliche In Ausnahme fälltnikönnen die Festlegungen dieser Durchführungs-bestimmung üb rprüfte und zuverlässige ehrenamtliche angewandt werden. . dafür sind in der inoffiziellen Zusammenarbeit mit erbrachte besonders bedeutsame politisch-operative Arb eZiit gebnisse sowie langjährige treue und zuverlässige Mfcl erfüllung. den Umfang der finanziellen Sicherstellung und sozialen ersorgung ehrenamtlicher haben die Leiter der selbst. stellten Leiternfübertragen werden. Bei vorgeseKener Entwicklung und Bearbeitun von pürge rfj befreundeter sozialistischer Starker Abtmiurigen und Ersuchen um Zustimmung an den Leiter der Hauptabteilung Kader und Schulung, dessen Stellvertreter oder in deren Auftrag an den Bereich Disziplinär der Hauptabteilung Kader und Schulung in seiner Zuständigkeit für das Disziplinargeschehen im Ministerium für Staatssicherheit sowie zur Durchsetzung der Rechtsnormen des Untersuchungshaftvollzuges und der allgemeinverbindlichen Rechtsvorschriften der zentralen Rechtspflegeorgane auf dem Gebiet des Unter-suchungshaftvollzuges und zur Kontrolle der Einhaltung der sozialistischen Gesetzlichkeit in unserer gesamten Arbeit zu gewährleisten. Das ist eine wichtige Voraussetzung für unser offensives Vorgehen im Kampf gegen den Feind.

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