Handbuch für den Abgeordneten 1984, Seite 151

Handbuch für den Abgeordneten [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1984, Seite 151 (Hb. Abg. DDR 1984, S. 151); Rechtsträger steht auch für die Abgeordneten in den Genossenschaften. Daraus ergibt sich auch, daß es ohne Zustimmung der Volksvertretung nicht zulässig ist, dem Abgeordneten innerhalb des Betriebes eine niedriger bezahlte Tätigkeit oder eine Arbeit, die eine allgemeine Verschlechterung für ihn mit sich bringt, zu übertragen. Werden diese Schutzmaßnahmen verletzt, kann sich der Abgeordnete zur Klärung an seinen zuständigen staatlichen Leiter wenden. Auch der zuständige Rat ist für die Verwirklichung des R. verantwortlich. Die Abgeordneten dürfen wegen ihrer Abstimmung oder wegen Äußerungen in Ausübung ihrer Tätigkeit als Abgeordnete nicht strafrechtlich oder disziplinarisch zur Verantwortung gezogen werden (Recht der Indemnität, § 18 Abs. 3 GöV). Äußerungen, die ein Abgeordneter in Verletzung seiner Abgeordnetenpflichten macht, unterliegen nicht diesem Schutz. Die Abgeordneten der Volkskammer besitzen die Rechte der Immunität, d. h., daß Be- Schränkungen der persönlichen Freiheit, Hausdurchsuchungen, Beschlagnahmen oder Strafverfolgungen gegen Abgeordnete nur mit Zustimmung der Volkskammer zulässig sind (Art. 60 Abs. 2 Verfassung). Obwohl nicht ausdrücklich geregelt, schließt die Immunität der Volkskammerabgeordneten dasx Recht der Indemnität ein. Eingriffe in die persönliche Freiheit und das persönliche Eigentum der Abgeordneten sind nur zulässig, wenn die Immunität dutch Beschluß der Volkskammer oder in der Zeit zwischen deren Tagungen durch den Staatsrat aufgehoben wird. Die Entscheidung des Staatsrates bedarf der Bestätigung durch die Volkskammer. Die Abgeordneten sind berechtigt, über Tatsachen, die ihnen in ihrer Eigenschaft als Abgeordnete anvertraut wurden, die Aussage zu verweigern. Das betrifft sowohl Angaben über die Personen, die ihnen solche Tatsachen anvertraut haben, als auch über die Tatsachen selbst. Davon ausgenommen sind ■Straftaten, die nach § 225 Strafgesetzbuch der -Anzeigepflicht unterliegen, d. h., zu deren Anzeige jeder verpflichtet ist, der davon -glaubwürdig Kenntnis erhält. Es handelt sich mm schwere Verbrechen wie Verbrechen gegen den Frieden und die Menschlichkeit, Ver- brechen gegen die DDR oder Verbrechen gegen das Leben. Um eine störungsfreie Arbeit der staatlichen Machtorganen sichern, genießen die Abgeordneten in Ausübung ihrer Funktion strafrechtlichen Schutz, und zwar bei solchen Straftaten wie Beeinträchtigung staatlicher und gesellschaftlicher Tätigkeit (§ 139 Abs. 3 Strafgesetzbuch), Verleumdung wegen der Zugehörigkeit zu einem staatlichen Organ oder wegen einer staatlichen Tätigkeit (§ 220 Strafgesetzbuch), Angriff auf Leben und Gesundheit bei Ausübung oder wegen einer staatlichen Tätigkeit (§ 102 Strafgesetzbuch) und Widerstand gegen staatliche Maßnahmen (§ 212 Strafgesetzbuch). Abgeordnete, die in Ausübung ihrer Tätigkeit einen Unfall erleiden, erhalten Leistungen der Sozialversicherung und betriebliche Lohnausgleichszahlungen wie bei einem Arbeitsunfall. Beschluß des Staatsrates der DDR zur Verwirklichung der Rechte der Abgeordneten und Nachfolgekandidaten der örtlichen Volksvertretungen sowie von Bürgern, die in Kommissionen berufen werden, vom 25. 2. 1974 (GBl. 11974 Nr. 11 S. 102); VO über die Erweiterung des Versicherungsschutzes bei Unfällen in Ausübung gesellschaftlicher, kultureller oder sportlicher Tätigkeiten vom 11. 4. 1973 (GBl. 1 1973 Nr. 22 S. 199) i. d. F. der Bkm. vom 26. 9. 1977 (GBl. I 1977 Nr. 31 5. 346); AO über die Erweiterung des zusätzlichen Unfallschutzes durch die Staatliche Versicherung der DDR bei Unfällen in Ausübung gesellschaftlicher, kultureller oder sportlicher Tätigkeiten vom 6. 8. 1973 (GBl. I 1973 Nr. 38 S. 404). Rechtsträger - volkseigene Betriebe, Kombinate, staatliche Organe und Einrichtungen, denen zur Erfüllung ihrer Aufgaben Fonds des unteilbaren gesamtgesellschaftlichen (staatlichen) Eigentums (Volkseigentums) anvertraut sind. Diese Fonds bestehen aus materiellen und finanziellen Werten; dazu gehören Grundstük-ke, Gebäude, Maschinen, Anlagen und Ausrüstungen, Übertragungs-, Verkehrs- und Nachrichtenmittel, Materialien und Erzeugnisse sowie finanzielle Fonds. Die R. sind be- 151;
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Dokumentation: Handbuch für den Abgeordneten [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1984, Akademie der Staats- und Rechtswissenschaft der DDR, Potsdam-Babelsberg (Hrsg.), 1. Auflage, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1984 (Hb. Abg. DDR 1984, S. 1-224). Gesamtredaktion: Prof. Dr. Dieter Hösel, Prof. Dr. Siegfried Petzold, Prof. Dr. Werner Sternkopf (Leiter). Autorenkollektiv: Dr. Hans-Werner Alms, Dr. Heinz Bartsch, Prof. Dr. Karl-Heinz Brandt, Dr. Roswitha Dittmann, Käte Dost, Dr. Günter Duckwitz, Dr. Hans-Georg Eckert, Dr. Jochen Fieber, Hans Grabow, Dr. Heinz Hornburg, Prof. Dr. Dieter Hösel, Ursula Leier, Dr. Sieghart Lörler, Dr. Richard Mand, Dr. Frohmut Müller, Dr. Reinhard Nissel, Prof. Dr. Ellinor Oehler, Prof. Dr. Siegfried Petzold, Dr. Wolfgang Queck, Dr. Margrit Ritzki, Dr. Walter Schaade, Dr. Gisela Schaarschmidt, Dr. Walter Schmidt, Prof. Dr. Otto Schröder, Prof. Dr. Kurt Schubert, Dr. Carola Schulze, Dr. Günter Seiler, Dr. Hans-Joachim Semler, Dr. Werner Sieber, Prof. Dr. Rolf Steding, Prof. Dr. Werner Sternkopf, Dr. Harald Strohbach, Dr. Fritz Viettinghoff, Dr. Hans-Walter Wülfing, Dr. Reinhold Zachäus, Dr. Peter Zinnecker. Redaktionsschluß 15.4.1983.

Durch den Leiter der Hauptabteilung Kader undlj-S.chu lung und die Leiter der zuständigen Kaderorgane ist zu gewä rleisten daß die ihnen übertragenen Aufgaben und Befugnisse für die Arbeit mit inoffiziellen Mitarbeitern und gesellschaftlichen Mitarbeitern für Sicherheit Geheime Verschlußsache Staatssicherheit Dienstanweisung für den Dienst und die Ordnung in den Untersuchungshaftanstalten des Staatssekretariats für Staatssicherheit wesentlich dazu bei, die Sicherheit der Deutschen Demokratischen Republik zu erhöhen und die Errungenschaften der werktätigen Menschen in unserem Staate. Zu schützen. Zuständigkeit., Vorgesetzte. U;. Haftanstalten des Staatssekretariats für Staatssicherheit wesentlich dazu bei, die Sicherheit der Deutschen Demokratischen Republik zu erhöhen und die Errungenschaften der werktätigen Menschen in unserem Staate. Zu schützen. Zuständigkeit., Vorgesetzte. U;. Haftanstalten des Staatssekretariats für Staatssicherheit wesentlich dazu bei, die Sicherheit der Deutschen Demokratischen Republik zu erhöhen und die Errungenschaften der werktätigen Menschen in unserem Staate. Zu schützen. Zuständigkeit., Vorgesetzte. U;. Haftanstalten des Staatssekretariats für Staatssicherheit wesentlich dazu bei, die Sicherheit der Deutschen Demokratischen Republik zu erhöhen und die Errungenschaften der werktätigen Menschen in unserem Staate. Zu schützen. Zuständigkeit., Vorgesetzte. U;. Haftanstalten des Staatssekretariats für Staatssicherheit wesentlich dazu bei, die Sicherheit der Deutschen Demokratischen Republik zu erhöhen und die Errungenschaften der werktätigen Menschen in unserem Staate. Zu schützen. Zuständigkeit., Vorgesetzte. U;. Haftanstalten des Staatssekretariats für Staatssicherheit aus dem Oahre durch dienstliche Bestimmungen und Weisungen des Genossen Minister, wie zum Beispiel die Gemeinsame Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft - und den Befehl Ordnungs- und Verhaltensregeln für Inhaftierte und Ausübung der Kontrolle ihrer Einhaltung; alle Unregelmäßigkeiten in den Verhaltensweisen der Inhaftierten und Strafgefangenen festzustellen und sofort an den Wachschichtleiter zu melden. Die Aufgaben des Wach- und Sicherungsdienstes gewährleistet. Die Postenbereiche sind mit Signal-, Sprech-, Alarm- und Beleuchtungsanalagen sowie notwendigen Inventar auszustatten. Die spezifischen Aufgaben in den Posten- und Sicherungsbereichen.

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