Gesetzbuch der Arbeit und andere ausgewählte rechtliche Bestimmungen 1968, Seite 63

Gesetzbuch der Arbeit (GBA) und andere ausgewählte rechtliche Bestimmungen [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1968, Seite 63 (GBA DDR 1968, S. 63); 63 Gesetzbuch der Arbeit 2 §69 (1) Sonn- und Feiertage sind Tage der Arbeitsruhe.180 (2) Sofern es die Versorgung und Betreuung der Bevölkerung, der technologisch bedingte ununterbrochene Produktionsgang, die volle Ausnutzung hochleistungsfähiger Anlagen oder die Durchführung anderer volkswirtschaftlich besonders wichtiger Aufgaben verlangen, sind Arbeiten an Sonn- und Feiertagen zulässig.181 (3) Für Sonntagsarbeit, die nicht im Arbeitszeitplan vorgesehen war, ist zusätzlich zum Lohn ein Zuschlag von 50 Prozent und für Arbeit an Feiertagen ein Zuschlag von 100 Prozent des Tariflohnes zu zahlen.182 (4) Für die durch Feiertage ausfallende Arbeitszeit erhalten die Werktätigen einen Ausgleich in Höhe des Zeitlohnes. § 70183 (1) Als Nachtarbeit gilt die Arbeit, die in der Zeit von 22.00 Uhr bis 6.00 Uhr geleistet wird. In Ausnahmefällen können in Arbeitszeitplänen geringfügige Abweichungen vorgesehen werden. (2) Für Nachtarbeit ist ein Zuschlag von 10 Prozent des Tariflohnes zu zahlen.184 Ist die Nachtarbeit dem Werktätigen nicht mindestens 48 Stunden vor Beginn angekündigt worden, beträgt der Zuschlag 50 Prozent des Tariflohnes. § 71 (1) Die tägliche Arbeitszeit ist zur Erholung der Werktätigen durch ausreichende Pausen zu unterbrechen. Die Dauer und die Anzahl sind nach der Art und den Bedingungen der Arbeit festzulegen; Der Werktätige darf nicht länger als 4V2 Stunden hintereinander ohne Pause arbeiten. (2) Die Mindestdauer einer Pause beträgt 15 Minuten. Die Dauer der Mittagspause muß mindestens 30 Minuten betragen. (3) Ist die Einhaltung der im Abs. 1 genannten Pausen infolge des technologisch bedingten ununterbrochenen Produktionsfortganges oder der Arbeit im 3-Schicht-System 180. Die gesetzlichen Feiertage sind in § 7 Abs. 1 unter Reg.-Nr. 16 angeführt. 181. Vgl. АО über die Regelung der Arbeitszeit zu Weihnachten und zu Neujahr in einschichtig arbeitenden Betrieben, die Back- und Konditorware herstellen, vom 15. 12. 1955 (GBl. I S. 931). 182. Zur Feiertags- und Sonntagsarbeit in Schichtbetrieben vgl. § 4 unter Reg.-Nr. 14. 183. Vgl. §§ 130 und 139 unter dieser Reg.-Nr.; § 8 unter Reg.-Nr. 14. In den Mitteilungen der gemeinsamen zentralen Kommission des Ministerrates der DDR und des Bundesvorstandes des FDGB zur Vorbereitung und Einführung der durchgängigen 5-Tage-Arbeitswoche und zur Verkürzung der wöchentlichen Arbeitszeit bei gleichzeitiger Neuregelung der Arbeitszeit in einigen Wochen mit Feiertagen in der Volkswirtschaft der DDR vom 12. 6. 1967 werden hierzu folgende Erläuterungen gegeben: „Zahlung von Nachtzuschlag fUr zweischichtig arbeitende Werktätige bei Ausdehnung der Schichtzeit in den Zeitraum von 22.00 Uhr bis 6.00 Uhr Wenn bei den im Zweischichtsystem arbeitenden Werktätigen die Arbeitszeit laut Arbeitszeitplan in den Zeitraum von 22.00 Uhr bis 6.00 Uhr hineinreicht, ist dafür nach § 70 des Gesetzbuches der Arbeit grundsätzlich ein Nachtzuschlag von 10% des Tariflohnes zu zahlen. Bei geringfügigen Abweichungen ist nach § 70 Abs. 1 Satz 2 des Gesetzbuches der Arbeit die Zahlung des Nachtzuschlages nicht erforderlich, wenn im Arbeitszeitplan entsprechende Festlegungen getroffen werden. Als geringfügige Abweichungen gelten solche bis zu 30 Minuten. Bei Arbeitszeitplänen für Werktätige, die im Zweischichtsystem arbeiten , die Nachtarbeit vorsehen, haben die Betriebe die Nachtzuschläge aus ihrem geplanten Lohnfonds zu finanzieren.“ (II Ziff. 1 der Erläuterungen.) 184. Zur Einbeziehung des Nachtzuschlages in die Schichtprämie vgl. § 1 Abs. 1 und § 2 Abs. 6 unter Reg.-Nr. 18.;
Gesetzbuch der Arbeit (GBA) und andere ausgewählte rechtliche Bestimmungen [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1968, Seite 63 (GBA DDR 1968, S. 63) Gesetzbuch der Arbeit (GBA) und andere ausgewählte rechtliche Bestimmungen [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1968, Seite 63 (GBA DDR 1968, S. 63)

Dokumentation: Gesetzbuch der Arbeit (GBA) und andere ausgewählte rechtliche Bestimmungen [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1968, Textausgabe mit Anmerkungen und Sachregister, Staatliches Amt für Arbeit und Löhne beim Ministerrat (Hrsg.), 7., erweiterte Auflage, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1969 (GBA DDR 1968, S. 1-418).

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