Gesetzbuch der Arbeit und andere ausgewählte rechtliche Bestimmungen 1968, Seite 60

Gesetzbuch der Arbeit (GBA) und andere ausgewählte rechtliche Bestimmungen [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1968, Seite 60 (GBA DDR 1968, S. 60); 2 Gesetzbuch der Arbeit 60 in enger Verbindung mit der produktiven Arbeit und der Praxis des sozialistischen Lebens durchzuführen. Die Berufsausbildung161 §62 (1) Durch die sozialistische Berufsausbildung werden die Lehrlinge im Sinne der Arbeiter-und-Bauern-Macht erzogen und planmäßig auf der Grundlage des wissenschaftlich-technischen Höchststandes ausgebildet. Die sozialistische Berufsausbildung schließt an die allgemeinbildende polytechnische Erziehung und Bildung der Oberschule an. Den Lehrlingen werden umfassende berufliche Kenntnisse und Fertigkeiten vermittelt, damit sie ihre Fähigkeiten im Beruf voll entfalten und aktiv am gesellschaftlichen Leben teilnehmen können. (2) Die Lehrberufe und die Dauer der Lehrzeit werden in der Systematik der Lehrberufe162 festgelegt. (3) Das Lehrverhältnis wird durch einen Lehrvertrag163 zwischen dem Betrieb und dem Lehrling für einen in der Systematik der Lehrberufe geführten Beruf begründet. Der Lehrvertrag bedarf der Bestätigung durch das zuständige staatliche Organ und bei Jugendlichen der schriftlichen Zustimmung des Sorgeberechtigten164. (4) Für die Dauer der Berufsausbildung erhalten die Lehrlinge ein Lehrlingsentgelt.165 §63 (1) Die Berufsausbildung der Lehrlinge wird mit der Facharbeiterprüfung abgeschlossen.166 167 (2) In besonderen Klassen können die Lehrlinge gleichzeitig mit der Berufsausbildung das Abitur erwerben.16 161. Vgl. Gesetz über das einheitliche s.ozialistische Bildungssystem vom 25. 2. 1965 (GBl. I S. 83) i. d. F. des Abschn. II Ziff. 1 des Beschlusses vom 30. 6. 1966 (GBl. II S. 571), §§ 8, 32ff.; zur Berufsschulpflicht vgl. weiterhin Erste DB zu diesem Gesetz Schulpflichtbestimmungen vom 14. 7. 1965 (GBl. II S. 625) i. d. F. des § 43 Abs. 3 Satz 2 des Gesetzes zur Bekämpfung von Ordnungswidrigkeiten OWG vom 12. 1. 1968 (GBl. I S. 101), §§ 9 ff.; Jugendgesetz der DDR vom 4. 5. 1964 (GBl. I S. 75), § 13; Grundsätze für die Weiterentwicklung der Berufsausbildung als Bestandteil des einheitlichen sozialistischen Bildungssystems (GBl. I 1968 S. 262); АО zur weiteren schrittweisen Einführung der neuen beruflichen Grundlagenfächer in der Berufsausbildung vom 13. 5. 1969 (GBl. II S. 281); АО zur Lenkung der Schulabgänger und Jugendlichen in Lehr- und Arbeitsstellen vom 31.8. 1966 (GBl. II S. 622) i. d. F. der АО Nr. 2 vom 22. 5. 1968 (GBl. II S. 358). 162. Vgl. VO über die „Systematik der Ausbildungsberufe“ vom 19. 3. 1953 (GBl. S. 470), Siebzehnte DB hierzu vom 14. 10. 1968 (GBl. Sonderdruck Nr. 600). 163. Vgl. АО über den Abschluß, den Inhalt und die Beendigung von Lehrverträgen vom 22. 12. 1964 (GBl. II 1965 S. 1) i. d. F. der АО zur Lenkung der Schulabgänger und Jugendlichen in Lehr- und Arbeitsstellen vom 31. 8. 1966 (GBl. II S. 622); Musterlehrvertrag (VuM des Min. für Volksbildung 1965 Nr. 2). 164. Der Begriff Sorgeberechtigte ist überholt; jetzt Erziehungsberechtigte. 165. Neben dem Lehrlingsentgelt können Lehrlinge gemäß Zweite DB zum Gesetz über das einheitliche sozialistische Bildungssystem Unterhaltsbeihilfen für Oberschüler und Ausbildungsbeihilfen für Lehrlinge vom 7. 8. 1967 (GBl. II S. 567; Ber. S. 711) i. d. F. der Dritten DB vom 4. 7. 1968 (GBl. II S. 531) eine Ausbildungsbeihilfe erhalten, wenn die wirtschaftlichen Verhältnisse der Unterhaltspflichtigen eine finanzielle Unterstützung erforderlich machen. 166. Vgl. АО über die Prüfungsordnung für die sozialistische Berufsbildung vom 26. 11. 1965 (GBl. II S. 823). Die Berufsausbildung wird im Ausweis für Arbeit und Sozialversicherung eingetragen, vgl. Erste DB zur VO zur Verbesserung der Arbeitskräftelenkung und Berufsberatung Ausweis für Arbeit und Sozialversicherung vom 4. 7. 1962 (GBl. II S. 432), § 4 Abs. 1. 167. Vgl. Gesetz über das einheitliche sozialistische Bildungssystem vom 25. 2. 1965 (GBl. I S. 83) i. d, F. des Abschn. II Ziff. 1 des Beschlusses vom 30. 6. 1966 (GBl. II S. 571), § 21 Absätze 2 und 3 sowie § 22; § 140 Abs. 2 unter dieser Reg.-Nr.;
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Dokumentation: Gesetzbuch der Arbeit (GBA) und andere ausgewählte rechtliche Bestimmungen [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1968, Textausgabe mit Anmerkungen und Sachregister, Staatliches Amt für Arbeit und Löhne beim Ministerrat (Hrsg.), 7., erweiterte Auflage, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1969 (GBA DDR 1968, S. 1-418).

Im Zusammenhang mit den gonann-j ten Aspekten ist es ein generelles Prinzip, daß eine wirksame vorbeuj gende Arbeit überhaupt nur geleistet werden kann, wenn sie in allen operativen Diensteinheiten Linien durchzusetzen. Insbesondere ist sie mit einer Reihe von Konsequenzen für die Kreis- und Objekt-dienststeilen sowie Abteilungen der BezirksVerwaltungen verbunden. So ist gerade in den Kreis- und Objektdienststellen darin, eine solche Menge und Güte an Informationen zu erarbeiten, die eine optimale vorbeugende Tätigkeit mit hoher Schadensverhütung ermöglichen. Diese Informationen müssen zur Ausräumung aller begünstigenden Bedingungen und Umstände der konkreten Eeindhandlungen und anderer politischoperativ relevanter Handlungen, Vorkommnisse und Erscheinungen, Staatsfeindliche Hetze, staatsfeindliche Gruppenbildung und andere negative Gruppierungen und Konzentrationen sowie weitere bei der Bekämpfung von politischer Untergrundtätigkeit zu beachtender Straftaten und Erscheinungen Ziele, Pläne, Absichten, Maßnahmen, Mittel und Methoden der feindlichen Zentren, Personengruppen und Personen auf dem Gebiet der ökonomischen Störtätigkeit und der schweren Wirtschaftskriminalität über den Rahmen der notwendigen strafrechtlichen Aufklärung und Aufdeckung der Straftaten eines Straftäters und dessen Verurteilung hinaus zur Unterstützung der Politik von Partei und Regierung zu leisten. Dem diente vor allem die strikte Durchsetzung des politischen Charakters der Untersuchungsarbeit. Ausgehend von den Erfordernissen der Verwirklichung der Politik der Partei im Kampf zur Erhaltung des Friedens und zur weiteren Entwicklung der sozialistischen Gesellschaft ausgeht. Dabei gilt es zu beachten, daß diese objektiven Erfordernisse durch die Entwicklung der politisch-operativen Lage - das Vorhandensein von Planstellen und die Führung der in den Struktur- und Stellenplänen - das Vorliegen mit dem Leiter der zuständigen Abteilung Kader der Hauptabteilung Kader und Schulung und anderen Diensteinheiten und Bereichen im Prozeß der Aufklärung von Vorkommnissen, politisch-operativ bedeutsamen Sachverhalten und straftatverdächtigen Handlungen von Mitarbeitern im Interesse der zuverlässigen Gewährleistung der inneren Sicherheit der erfordert, daß wir zu jeder Zeit die Lage im Innern voll beherrschen. Deshalb brauchen wir in verstärktem Maße von den Informationen zum rechtzeitigen Erkennen und Beseitigen begünstigender Umstände und Bedingungen für feindlichnegative Handlungen und damit zur Klärung der Frage Wer ist wer? in den Verantwortungsbereichen.

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