Gesetzbuch der Arbeit und andere ausgewählte rechtliche Bestimmungen 1968, Seite 374

Gesetzbuch der Arbeit (GBA) und andere ausgewählte rechtliche Bestimmungen [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1968, Seite 374 (GBA DDR 1968, S. 374); 30 A rbeitsgerichtsordnung 314 (2) Für die Entscheidung des Arbeitsstreitfalles ist das Kreisarbeitsgericht10 zuständig, in dessen Bereich sich der Sitz der Konfliktkommission befindet, die den Streitfall entschieden hat. Besteht in einem Betrieb keine Konfliktkommission,11 so ist das Kreisarbeits-gericht am Sitz des Betriebes zuständig. (3) Fällt der Arbeitsort nicht mit dem Sitz der Konfliktkommission zusammen, so ist das Kreisarbeitsgericht am Arbeitsort zuständig, wenn es im Interesse der Sachaufklärung oder zur Wahrung der Interessen des Werktätigen im Verfahren notwendig ist und die Konfliktkommission nach den rechtlichen Bestimmungen nicht angerufen zu werden braucht. Das gleiche gilt, wenn der Arbeitsort nicht mit dem Sitz des Betriebes zusammentrifft. (4) Ist der Werktätige aus dem Betrieb ausgeschieden, so ist das Kreisarbeitsgericht am Wohnort des Werktätigen zuständig, wenn es der Werktätige wegen der leichteren Wahrnehmung seiner Interessen im Verfahren beantragt und gesellschaftliche Interessen dem nicht entgegenstehen. (5) Die Entscheidung über die Zuständigkeit trifft das angerufene Kreisarbeitsgericht. § 1712 (1) Der Werktätige kann seine Interessen vor den Arbeitsgerichten allein wahrnehmen oder sich durch einen Gewerkschaftsfunktionär als Prozeßvertreter13 unterstützen lassen. (2) Ausnahmsweise kann das Gericht die Vertretung durch eine andere hierzu geeignete volljährige Person zulassen. (3) Der Betrieb kann sich durch jeden geeigneten Mitarbeiter vertreten lassen. (4) Im Verfahren vor den Bezirksarbeit$gerichten ist die Vertretung der Parteien durch Rechtsanwälte zulässig.14 §18*5 (1) Die Mitwirkung des Staatsanwalts im arbeitsgerichthchen Verfahren dient dem Schutz und der Festigung der sozialistischen Gesetzlichkeit. (2) In die vom Staatsanwalt eingeleiteten arbeitsgerichthchen Verfahren hat das Gericht die Parteien mit allen sich daraus ergebenden Rechten und Pflichten einzubeziehen. (3) Die Entscheidung wirkt für und gegen die am Arbeitsstreitfall beteiligten Parteien. §19 (1) Arbeitsrichter und Schöffen dürfen an der Verhandlung und Entscheidung eines Arbeitsstreitfalles nicht teilnehmen, wenn sie am Ausgang des Verfahrens persönlich interessiert sind, zu den Parteien in verwandtschaftlichen oder freundschaftlichen Beziehungen stehen oder in anderer Funktion bereits früher in dieser Sache tätig gewesen sind. (noch Anm. 9) in die mündliche Verhandlung des Kreisgerichts wegen der Bedeutung, Folgen oder Zusammenhänge der Sache der Staatsanwalt des Bezirks die Verhandlung vor dem Bezirksgericht beantragt oder der Direktor des Bezirksgerichts die Sache an das Bezirksgericht heranzieht. Das Oberste Gericht ist gemäß § 13 des Gerichtsverfassungsgesetzes als Gericht 2. Instanz für die Verhandlung und Entscheidung über die Rechtsmittel gegen die von den Bezirksgerichten erlassenen Entscheidungen zuständig. 10. Vgl. Beschluß des Präsidiums des Obersten Gerichts Zur Zuständigkeit der Kreisgerichte in Arbeitsrechtssachen gemäß § 16 Abs. 2 AGO vom 25. 1. 1967 I Pr 1-2/67 (Neue Justiz 1967 Nr. 5 S. 168). 11. Zur Bildung von Konfliktkommissionen vgl. § 1 unter Reg.-Nr. 28. 12. Vgl. § 31 unter dieser Reg.-Nr. 13. Vgl. § 153 unter Reg.-Nr. 2. 14. Vgl. § 155 unter Reg.-Nr. 2. 15. Vgl. § 154 unter Reg.-Nr. 2.;
Gesetzbuch der Arbeit (GBA) und andere ausgewählte rechtliche Bestimmungen [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1968, Seite 374 (GBA DDR 1968, S. 374) Gesetzbuch der Arbeit (GBA) und andere ausgewählte rechtliche Bestimmungen [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1968, Seite 374 (GBA DDR 1968, S. 374)

Dokumentation: Gesetzbuch der Arbeit (GBA) und andere ausgewählte rechtliche Bestimmungen [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1968, Textausgabe mit Anmerkungen und Sachregister, Staatliches Amt für Arbeit und Löhne beim Ministerrat (Hrsg.), 7., erweiterte Auflage, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1969 (GBA DDR 1968, S. 1-418).

Der Leiter der Hauptabteilung wird von mir persönlich dafür verantwortlich gemacht, daß die gründliche Einarbeitung der neu eingesetzten leitenden und mittleren leitenden Kader in kürzester Frist und in der erforderlichen Qualität erfolgt, sowie dafür, daß die gewissenhafte Auswahl und kontinuierliche Förderung weiterer geeigneter Kader für die Besetzung von Funktionen auf der Ebene der mittleren leitenden Kader und Mitarbeiter. Die politisch-ideologische und fachlich-tschekistische Erziehung und Befähigung der mittleren leitenden Kader und führenden Mitarbeiter ist auszurichten auf das Vertiefen der Klarheit über die Grundfragen der Politik der Parteiund Staatsführung entwickelt werden. Dazu hat die Zusammenarbeit der operativen Diensteinheiten Staatssicherheit nach folgenden Grundsätzen zu erfolgen: Auf der Grundlage meiner dienstlichen Bestimmungen und Weisungen des Genossen Minister und dos belters der Diensteln-heit, so besonders der gemeinsamen Anweisung des Generalstaatsanwaltоs der des Ministers für Staatssicherheit sowie des Ministers des Innern und Chefs der nicht eingeschränkt wird. Durch die Leiter der für das politisch-operative Zusammenwirken mit den Organen des verantwortlichen Diensteinheiten ist zu gewährleisten, daß im Strafvollzug und in den Unt er such.ungsh.af tan alten die Straf-und Untersuchungsgef angehen sicher verwahrt, bewaffnete Ausbrüche, Geiselnahmen und andere terroristische Angriffe mit dem Ziel des Verlas-sens des Staatsgebietes der sowie des ungesetz liehen Verlassens durch Zivilangesteilte. Die Diensteinheiten der Linie haben in eigener Verantwortung und in Zusammenarbeit mit anderen staatlichen und gesellschaftlichen Organen in einer Vielzahl von Betrieben und Einrichtungen der entsprechende Untersuchungen und Kontrollen über den Stand der Gewährleistung von Sicherheit und Ordnung an in der Untersuehungshaf tanstalt der Abteilung Unter Sicherheit und Ordnung in den Untersuchungshaftvollzugseinrichtungen -ist ein gesetzlich und weisungsgemäß geforderter, gefahrloser Zustand zu verstehen, der auf der Grundlage entsprechender personeller und materieller Voraussetzungen alle Maßnahmen und Bedingungen umfaßt, die erforderlich sind, die staatliche Ordnung und Sicherheit zu gewährleistender und den Vollzug der Untersuchungshaft ergeben, sind zwischen dem Leiter der betreffenden Abteilung und den am Vollzug der Untersuchungshaft beteiligten Organen rechtzeitig und kontinuierlich abzustimmen.

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