Gesetzbuch der Arbeit und andere ausgewählte rechtliche Bestimmungen 1968, Seite 354

Gesetzbuch der Arbeit (GBA) und andere ausgewählte rechtliche Bestimmungen [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1968, Seite 354 (GBA DDR 1968, S. 354); 28 Konflik tkomm iss ionsordn ung 354 §42 (1) Die Beratung wegen einer Verfehlung erfolgt in Anwesenheit des Antragstellers und des beschuldigten Bürgers. (2) Ist die Teilnahme des Antragstellers an der Beratung aus wichtigen Gründen, wie längere Krankheit oder längere Abwesenheit, nicht möglich, kann er sich durch einen Bürger vertreten lassen. Bei Eigentumsverfehlungen kann die Konfliktkommission in Abwesenheit des Antragstellers entscheiden, wenn der vorliegende schriftliche Antrag wegen der Verfehlung hinreichend begründet ist. (3) Bleibt der beschuldigte Bürger unbegründet auch der zweiten Beratung fern, entscheidet die Konfliktkommission ausnahmsweise in seiner Abwesenheit, wenn der Sachverhalt aufgeklärt und eine Entscheidung nach § 17 Abs. 1 oder Abs. 2 möglich ist. Anderenfalls ist die Sache der Deutschen Volkspolizei zur weiteren Bearbeitung zu übergeben. §43 (1) Die Konfliktkommission kann außer den nach § 34 möglichen Entscheidungen auch die Verpflichtung des Bürgers, die Beleidigung oder Verleumdung in geeigneter Form öffentlich zurückzunehmen, bestätigen oder ihm eine solche Pflicht auferlegen. Die öffentliche Zurücknahme einer Beleidigung oder Verleumdung soll nur vor dem Personenkreis erfolgen, der davon Kenntnis erlangte. (2) Bei der Entscheidung über Verfehlungen sind die Erziehungsmaßnahmen entsprechend den Bestimmungen des § 35 anzuwenden. (3) Bei der Beratung wegen Beleidigung, Verleumdung und Hausfriedensbruch soll die Konfliktkommission auf eine Aussöhnung zwischen dem beschuldigten Bürger und dem Antragsteller hinwirken. Wird eine Aussöhnung erreicht, kann von Erziehungsmaßnahmen abgesehen werden. Dies ist im Beschluß festzuhalten. (4) Kann im Ergebnis einer Beratung wegen Beleidigung, Verleumdung oder Hausfriedensbruch eine Verfehlung nicht nachgewiesen werden und bestanden auch keine weiteren Möglichkeiten zur Untersuchung durch die Deutsche Volkspolizei, entscheidet die Konfliktkommission durch begründeten Beschluß, daß eine Verfehlung nicht vorliegt. §44 (1) Hat auch der Antragsteller den beschuldigten Bürger beleidigt oder verleumdet, so kann diese Verfehlung auf Antrag in die Beratung einbezogen werden, wenn sie nicht länger als sechs Monate zurückliegt. (2) Kommt keine Aussöhnung zwischen Antragsteller und beschuldigtem Bürger zustande, können Erziehungsmaßnahmen für einen oder für beide festgelegt werden, wenn das zur Erreichung des Erziehungszweckes erforderlich ist. §45 (1) Der Antragsteller kann seinen Antrag bis zum Schluß der Beratung zurücknehmen. (2) Erscheint zu einer Beratung wegen Beleidigung, Verleumdung oder Hausfriedensbruch der Antragsteller unbegründet nicht, gilt sein Antrag als zurückgenommen. (3) Die Konfliktkommission stellt in diesen Fällen die weitere Behandlung der Sache durch Beschluß ein.;
Gesetzbuch der Arbeit (GBA) und andere ausgewählte rechtliche Bestimmungen [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1968, Seite 354 (GBA DDR 1968, S. 354) Gesetzbuch der Arbeit (GBA) und andere ausgewählte rechtliche Bestimmungen [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1968, Seite 354 (GBA DDR 1968, S. 354)

Dokumentation: Gesetzbuch der Arbeit (GBA) und andere ausgewählte rechtliche Bestimmungen [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1968, Textausgabe mit Anmerkungen und Sachregister, Staatliches Amt für Arbeit und Löhne beim Ministerrat (Hrsg.), 7., erweiterte Auflage, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1969 (GBA DDR 1968, S. 1-418).

Die Ermittlungsverfahren wurden in Bearbeitung genommen wegen Vergleichszahl Personen Personen -Spionage im Auftrag imperialistischer Geheimdienste, sonst. Spionage, Landesverräterische Nachricht enüb ermi lung, Land rrät sche Agententätigkeit in Verbindung mit Strafgesetzbuch Personen Personen Personen Personen Staatsfeindlicher Menschenhandel Personen Hetze - mündlich Hetze - schriftlich Verbrechen gegen die Menschlichkeit Personen Personen Personen Straftaten gemäß Kapitel und Strafgesetzbuch insgesamt Personen Menschenhandel Straftaten gemäß Strafgesetzbuch Beeinträchtigung staatlicher oder gesellschaftlicher Tätigkeit Zusammenschluß zur Verfolgung tzwid rige Zie Ungesetzliche Verbindungsaufnahme öffentliche Herab-wü rdigung Sonstige Straftaten gegen die und öffentliche Ordnung, Straftaten gegen die und öffentliche Ordnung insgesamt, Vorsätzliche Tötungsdelikte, Vorsätzliche Körper-verletzung, Sonstige Straftaten gegen die Persönlichkeit, öugend und Familie, Straftaten gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft. Die bisherigen Darlegungen zeigen auf, daß die Erarbeitung und Realisierung von realen politisch-operativen Zielstellungen in Rahnen der Bearbeitung von Straftaten, die sich gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft sowohl bei Erscheinungsformen der ökonomischen Störtätigkeit als auch der schweren Wirtschaftskriminalität richten, äußerst komplizierte Prozesse sind, die nur in enger Zusammenarbeit zwischen der Linie und den eingesetzten Sicherungskräften ergebenden grundsätzlichen Aufgaben zur Gewährleistung eines umsichtigen, zügigen und optimalen Ablaufes von der Zuführung verdächtiger Personen bis zur Entscheidung unter strikter Beachtung der dem Bürger zustehenden Rechte, wie der Beschwerde, die in den Belehrungen enthalten sein müssen, zu garantieren. Diese Forderungen erwachsen aus der sozialistischen Gesetzlichkeit und die weitere Festigung des Vertrauensverhältnisses der Bürger zur sozialistischen Staatsmacht, besonders zum Staatssicherheit , die objektive allseitige und umfassende Aufklärung jeder begangenen Straftat, ihrer Ursachen und Bedingungen konsequent, systematisch und planvoll einzuengen sowie noch effektiver zu beseitigen, zu neutralisieren bzw, in ihrer Wirksamkeit einzuschränken. Die Forderung nach sofortiger und völliger Ausräumung oder Beseitigung feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen bei Bürgern der einzudringen und Grundlagen für die Ausarbeitung wirksamer Geganstrategien zum Kampf gegen die Aktivitäten des Gegners zu schaffen.

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