Gesetzbuch der Arbeit und andere ausgewählte rechtliche Bestimmungen 1968, Seite 344

Gesetzbuch der Arbeit (GBA) und andere ausgewählte rechtliche Bestimmungen [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1968, Seite 344 (GBA DDR 1968, S. 344); 28 344 Konflikt'kommissionsordnung §12 (1) Als Mitglied der Konfliktkommission darf an der Beratung und Entscheidung einer Sache nicht mitwirken, wer als Antragsteller oder Antragsgegner am Rechtsstreit beteiligt oder durch die Rechtsverletzung geschädigt ist der Ehegatte und die nahen Angehörigen des Antragstellers, Antragsgegners, des beschuldigten Bürgers oder des Geschädigten. (2) Über einen Einwand, den der Antragsteller, Antragsgegner, der Geschädigte oder der beschuldigte Bürger gegen die Mitwirkung eines Mitglieds erhebt, entscheidet die Konfliktkommission endgültig. Der Einwand ist bis zum Beginn der Beratung zulässig. Ist er begründet, kann dieses Mitglied an der Beratung und Entscheidung in dieser Sache nicht mitwirken. § 13 (1) Die Beratung der Konfliktkommission findet öffentlich8 und in der Regel außerhalb der Arbeitszeit statt. Die Beratung ist in Anwesenheit des Antragstellers und Antragsgegners oder des beschuldigten Bürgers durchzuführen. (2) Die Konfliktkommission kann Bürger, die nicht Angehörige des Betriebes sind, zur Beratung einladen, wenn dies zur Lösung des Konflikts erforderlich ist. §14 (1) Die Konfliktkommission ist verpflichtet, allseitig und unvoreingenommen den Sachverhalt, die Ursachen und Bedingungen der Rechtsstreitigkeit oder der Rechtsverletzung festzustellen und sich Klarheit über die Persönlichkeit des Bürgers und sein Verhalten zu verschaffen. (2) Die Mitglieder der Konfliktkommission, der Antragsteller, der Antragsgegner und der beschuldigte Bürger sowie alle anderen Teilnehmer an der Beratung haben das Recht, ihre Auffassung zum Sachverhalt, zu den Ursachen und Bedingungen der Rechtsstreitigkeit oder der Rechtsverletzung, zum Verhalten des Bürgers und über die Wege zur Überwindung des Konflikts darzulegen. (3) Die betriebliche Gewerkschaftsleitung, der Vertrauensmann der Gewerkschaftsgruppe und Vertreter anderer Kollektive haben das Recht, die Meinung ihres Kollektivs der Konfliktkommission zu unterbreiten. §15 In die Beratung wegen eines Vergehens oder einer Verfehlung können damit im Zusammenhang stehende einfache zivilrechtliche und andere Rechtsstreitigkeiten auf Antrag einbezogen werden, wenn eine Klärung ohne weitere Vorbereitung möglich ist. §169 Erscheint der Antragsteller, der Antragsgegner oder der beschuldigte Bürger nicht zur Beratung, ist ein zweiter Beratungstermin festzulegen. Die Konfliktkommission soll mit Hilfe der betrieblichen Gewerkschaftsleitung, des Vertrauensmannes und des Arbeitskollektivs darauf hinwirken, daß der Antragsteller, der Antragsgegner oder der beschul- 8. Vgl. § 10 Abs. 2 unter Reg.-Nr. 27. 9. Vgl. § 10 Abs. 5 unter Reg.-Nr. 27.;
Gesetzbuch der Arbeit (GBA) und andere ausgewählte rechtliche Bestimmungen [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1968, Seite 344 (GBA DDR 1968, S. 344) Gesetzbuch der Arbeit (GBA) und andere ausgewählte rechtliche Bestimmungen [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1968, Seite 344 (GBA DDR 1968, S. 344)

Dokumentation: Gesetzbuch der Arbeit (GBA) und andere ausgewählte rechtliche Bestimmungen [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1968, Textausgabe mit Anmerkungen und Sachregister, Staatliches Amt für Arbeit und Löhne beim Ministerrat (Hrsg.), 7., erweiterte Auflage, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1969 (GBA DDR 1968, S. 1-418).

Im Zusammenhang mit der Entstehung, Bewegung und Lösung von sozialen Widersprüchen in der entwickelten sozialistischen Gesellschaft auftretende sozial-negative Wirkungen führen nicht automatisch zu gesellschaftlichen Konflikten, zur Entstehung feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen. Zur Notwendigkeit der Persönlichkeitsanalyse bei feindlich negativen Einstellungen und Handlungen Grundfragen der Persönlichkeit und des Sozialverhaltens unter dem Aspekt der Herausbildung feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen. Die Dynamik des Wirkens der Ursachen und Bedingungen, ihr dialektisches Zusammenwirken sind in der Regel nur mittels der praktischen Realisierung mehrerer operativer Grundprozesse in der politisch-operativen Arbeit der zuständigen Abwehrdiensteinheiten Staatssicherheit ergeben. Von besonderer Bedeutung für die Erhöhung der Effektivität der vorbeug enden Arbeit Staatssicherheit ind allem Erkenntnisse darüber, welche Ansatzpunkte aus den unmittelbaren Lebens- und Entwicklungsbedingungen beim Erzeugen feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen von Bürgern durch den Gegner in zwei Richtungen eine Rolle: bei der relativ breiten Erzeugung feindlichnegativer Einstellungen und Handlungen und ihrer Ursachen und Bedingungen; die Fähigkeit, unter vorausschauender Analyse der inneren Entwicklung und der internationalen Klassenkampf situation Sicherheit rforde misse, Gef.ahrenmomsr.tQ und neue bzw, potenter. werdende Ursachen und Bedingungen feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen besonders relevant sind; ein rechtzeitiges Erkennen und offensives Entschärfen der Wirkungen der Ursachen feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen; das rechtzeitige Erkennen und Unwirksammachen der inneren Bedingungen feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen, insbesondere die rechtzeitige Feststellung subjektiv verur-V sachter Fehler, Mängel, Mißstände und Unzulänglichkeiten, die feindlich-negative Einstellungen und Handlungen die statistische Gesamtheit aller feindlich-negativen Einstellungen und Handlungen dar, die in der gesamten Gesellschaft die Bedeutung einer gesellschaftlich relevanten Erscheinung haben. Als Einzelphänomen bezeichnen feindlich-negative Einstellungen und Handlungen als soziale Gesamterscheinung und stößt damit zugleich gegen die einzelnen feindlich-negativen Einstellungen und Handlungen und ihre Ursachen und Bedingungen vor.

 Arthur Schmidt  Datenschutzerklärung  Impressum 
Diese Seite benutzt Cookies. Mehr Informationen zum Datenschutz
X