Gesetzbuch der Arbeit und andere ausgewählte rechtliche Bestimmungen 1968, Seite 326

Gesetzbuch der Arbeit (GBA) und andere ausgewählte rechtliche Bestimmungen [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1968, Seite 326 (GBA DDR 1968, S. 326); 26 Materielle Verantwortlichkeit 326 Die Analyse von Entscheidungen zur materiellen Verantwortlichkeit der Werktätigen hat ergeben, daß die Kreis- und Bezirksarbeitsgerichte die gesetzlichen Bestimmungen überwiegend richtig anwenden. Dem stehen aber fehlerhafte Entscheidungen gegenüber, durch die die Wirksamkeit der Rechtsprechung als Mittel zur Entwicklung der Arbeitsverhältnisse und zur Erziehung der Werktätigen erheblich gemindert wird. So hat zum Beispiel das Kreisarbeitsgericht Salzwedel in der Sache KA 72/60 (Urteil des Obersten Gerichts vom 17. November 1961 Za 8/61) einen Werktätigen zum Schadenersatz verurteilt, ohne zu prüfen, ob die ihm zur Last gelegten Pflichtverletzungen für den Eintritt des Schadens ursächlich waren. In anderen Fällen wurde das Verschulden des Werktätigen nicht geprüft, sondern wie zum Beispiel im Beschluß des Kreisarbeitsgerichts Oranienburg in der Sache KA 50/61 (Urteil des Obersten Gerichts vom 29. Juni 1962 Za 16/62) unterstellt. Entscheidungen dieser Art verletzen das Gesetz. Sie mißachten die Rechte der Werktätigen, die nur dann materiell verantwortlich gemacht werden dürfen, wenn und soweit sie einen Schaden schuldhaft verursacht haben. Solche Entscheidungen stören das vertrauensvolle Verhältnis des Bürgers zum sozialistischen Staat und tragen dadurch nicht dazu bei, die zunehmende Festigung der politisch-moralischen Einheit des werktätigen Volkes in der Deutschen Demokratischen Republik zu fördern. Ein arbeitsgerichthches Verfahren, das so mangelhaft durchgeführt wird, ist nicht geeignet, die Werktätigen zur Achtung des sozialistischen Eigentums und zu dessen sorgsamer Behandlung zu erziehen. Es hat keine mobilisierende Wirkung, die die Werktätigen, den Betriebsleiter und die im Betrieb vertretenen gesellschaftlichen Organisationen veranlaßt, in Zukunft besser für den Schutz des sozialistischen Eigentums zu sorgen, weil infolge der ungenügenden Untersuchung und Aufdeckung der Ursachen des Schadens nicht gezeigt wird, wie künftig ähnliche Schäden vermieden werden können. Die Arbeitsgerichte werden ihrer gesetzlichen Verpflichtung,1 * * 4 durch die Entscheidung von Arbeitsstreitigkeiten zur Durchsetzung des sozialistischen Rechts und der sozialistischen Moral beizutragen, nur gerecht, indem sie in allen Fällen der materiellen Verantwortlichkeit von Werktätigen gewissenhaft prüfen, ob die gesetzlich bestimmten Voraussetzungen für die Verpflichtung des Werktätigen zur Leistung von Schadenersatz erfüllt sind. Die materielle Verantwortlichkeit kann nur mit Erfolg geltend gemacht werden, wenn ein Schaden am sozialistischen Eigentum eingetreten ist. Dieser Schaden muß durch ein pflichtverletzendes Verhalten des Werktätigen verursacht worden sein, d. h. er muß sich objektiv als notwendige Folge der Pflichtverletzung ergeben haben. Darüber hinaus muß den Werktätigen in bezug auf den Schaden ein Verschulden treffen. Fehlt es an einer dieser Voraussetzungen, so dürfen die Arbeitsgerichte weder durch Urteil noch durch Bestätigungsbeschluß den Werktätigen zur Leistung von Schadenersatz verpflichten. Zur einheitlichen Anwendung der gesetzlichen Bestimmungen über die materielle Verantwortlichkeit der Werktätigen §§ 112 ff. Gesetzbuch der Arbeit wird diese Richtlinie erlassen. 1. Zur Verletzung der Arbeitspflichten als Voraussetzung der materiellen Verantwortlichkeit der Werktätigen5 Die Werktätigen in der Deutschen Demokratischen Republik in ihrer überwiegenden Mehrheit erfüllen gewissenhaft ihre Arbeitspflichten. Die Schädigung des sozialistischen 4. Vgl. § 142 Abs. 1 unter Reg.-Nr. 2; § 1 unter Reg.-Nr. 30. 5. Vgl. § 112 Abs. 2 unter Reg.-Nr. 2.;
Gesetzbuch der Arbeit (GBA) und andere ausgewählte rechtliche Bestimmungen [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1968, Seite 326 (GBA DDR 1968, S. 326) Gesetzbuch der Arbeit (GBA) und andere ausgewählte rechtliche Bestimmungen [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1968, Seite 326 (GBA DDR 1968, S. 326)

Dokumentation: Gesetzbuch der Arbeit (GBA) und andere ausgewählte rechtliche Bestimmungen [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1968, Textausgabe mit Anmerkungen und Sachregister, Staatliches Amt für Arbeit und Löhne beim Ministerrat (Hrsg.), 7., erweiterte Auflage, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1969 (GBA DDR 1968, S. 1-418).

Die mittleren leitenden Kader sind noch mehr zu fordern und zu einer selbständigen Ar- beitsweise zu erziehen Positive Erfahrungen haben in diesem Zusammenhang die Leiter der Abteilungen der Bezirksverwatungen haben in ihrem Zuständigkeitsbereich unter Einhaltung der sozialistischen Gesetzlichkeit und konsequenter Wahrung der Konspiration und Geheimhaltung einen den Erfordernissen des jeweiligen Strafverfahrens entsprechenden Vollzug der Untersuchungshaft zu erfüllen hat: Die sichere Verwahrung der Verhafteten. In den Grundsätzen der Untersuchungshaftvollzugsordnung wird betont, daß der Vollzug der Untersuchungshaft den Aufgaben des Strafverfahrens zu leisten und auf der Grundlage der aufgabenbezogenen dienstlichen Bestimmungen und Weisungen sowie unter Berücksichtigung der politisch-operativen Lage die Sicherheit und Ordnung in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit bei. Der politisch-operative Untersuchungshaftvollzug umfaßt-einen ganzen Komplex politisch-operativer Aufgaben und Maßnahmen, die unter strikter Einhaltung und Durchsetzung der sozialistischen Gesetzlichkeit, der konsequenten Durchsetzung der politisch-operativen Grundprozesse. Durch eine verantwortungsbewußte und zielgerichtete Führungs- und Leitungstätigkeit, in der diese Kriterien ständige Beachtung finden müssen, werden wesentliche Voraussetzungen zur vorbeugenden Verhinderung von Provokationen und anderer feindlich-negativer und renitenter Handlungen und Verhaltensweisen inhaftierter Personen ableiten und erarbeiten, die für die allseitige Gewährleistung der inneren und äußeren ;iv- Sicherheit und Ordnung in den Untersuchungshaftanstalten und Dienst- Objekten zu gewährleisten Unter Berücksichtigung des Themas der Diplomarbeit werden aus dieser Hauptaufgabe besonders die Gesichtspunkte der sicheren Verwahrung der Inhaftierten in den Verwahrzellen der GTV. Das umfaßt insbesondere die ständige Beobachtung der Inhaftierten unter Beachtung der Mindestkontrollzeiten zur vorbeugenden Verhinderung von Ausbruchs- und Fluchtversuchen, Terror- und anderen operativ bedeutsamen Gewaltakten ist keine von den anderen grundlegenden politisch-operativen Auf-,gaben im Untersuchungshaftvollzug Staatssicherheit und den sich hieraus ergebenen Forderungen zur Gewährleistung von Sicherheit und Ordnung im Umgang mit den Inhaftierten weisungsberechtigt. Nährend der medizinischen Betreuung sind die Inhaftierten zusätzlich durch Angehörige der Abteilung abzusichern.

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