Gesetzbuch der Arbeit und andere ausgewählte rechtliche Bestimmungen 1968, Seite 322

Gesetzbuch der Arbeit (GBA) und andere ausgewählte rechtliche Bestimmungen [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1968, Seite 322 (GBA DDR 1968, S. 322); 25 Geldleistungen der SV für Werktätige mit mehreren Kindern 322 Zu § 1 Abs. 5 der Verordnung: §7 Ergibt sich in weiteren Ausnahmefällen nach anderen gesetzlichen Bestimmungen der Sozialversicherung Anspruch auf höhere Geldleistungen bei Arbeitsunfähigkeit wegen Krankheit, so sind diese an Stelle des erhöhten Krankengeldes bzw. erhöhten Hausgeldes zu zahlen. Zu § 1 Abs. 6 der Verordnung: §8 (1) Der überwiegende Unterhalt kann bei Stief-, Enkel- und Pflegekindern als gegeben angesehen werden, wenn das Kind zum Haushalt des Stiefvaters oder der Stiefmutter, der Großeltern bzw. Pflegeeltern gehört und diese für das Kind nach den Bestimmungen über die Besteuerung des Arbeitseinkommens eine Kinderermäßigung in Form einer Steuerklasse erhalten. (2) Als erwerbsunfähig gelten Kinder, die das 14. Lebensjahr vollendet haben, keine allgemeinbildende Schule besuchen und infolge ihres physischen oder psychischen Zustandes ständig keine Erwerbstätigkeit ausüben können, vorausgesetzt, daß sie keine Rente aus eigener Versicherung beziehen und vom Arbeiter oder Angestellten überwiegend unterhalten werden. Zu § 2 der Verordnung: §9 (1) Die maximale Bezugsdauer der Unterstützung für alleinstehende Werktätige bei Pflege erkrankter Kinder im Kalenderjahr richtet sich nach der Anzahl der Kinder im Alter bis zum vollendeten 14. Lebensjahr, die ständig im Haushalt des alleinstehenden Werktätigen leben. (2) Die Anzahl der vorhandenen Kinder gemäß Abs. 1 bei Eintritt des ersten Zahlungsfalles im Kalenderjahr ist für die Festlegung der maximalen Bezugsdauer der Unterstützung für dieses Kalenderjahr maßgebend. Erhöht sich die Zahl dieser Kinder und verlängert sich dadurch die maximale Zahlungsfrist, so gilt diese Verlängerung vom Zeitpunkt der Veränderung ab für das laufende Kalenderjahr. (3) Die Höhe der nach § 42 SVO4 an alleinstehende Werktätige zu zahlenden Unterstützung wird durch die Differenzierung der Bezugsdauer nicht verändert. §10 Allgemeines Die Verordnung gilt nur für sozialpflichtversicherte Arbeiter und Angestellte und findet keine Anwendung für Versicherte der Sozialversicherung bei der Deutschen Versicherungs-Anstalt.5 4. Abgedruckt unter Reg.-Nr. 21. 5. Jetzt: Staatliche Versicherung der DDR.;
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Dokumentation: Gesetzbuch der Arbeit (GBA) und andere ausgewählte rechtliche Bestimmungen [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1968, Textausgabe mit Anmerkungen und Sachregister, Staatliches Amt für Arbeit und Löhne beim Ministerrat (Hrsg.), 7., erweiterte Auflage, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1969 (GBA DDR 1968, S. 1-418).

Zu beachten ist, daß infolge des Wesenszusammenhanges zwischen der Feindtätigkeit und den Verhafteten jede Nuancierung der Mittel und Methoden des konterrevolutionären Vorgehens des Feindes gegen die sozialistische Staats- und Gesellschaftsordnung der sind vielfältige Maßnahmen der Inspirierung feindlich-negativer Personen zur Durchführung von gegen die gerichteten Straftaten, insbesondere zu Staatsverbrechen, Straftaten gegen die staatliche und öffentliche Ordnung und gegen die Persönlichkeit Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit Ergebnisse der Arbeit bei der Aufklärung weiterer Personen und Sachverhalte aus der Zeit des Faschismus und des antifaschistischen Widerstandskampfes. Die erzielten Arbeitsergebnisse umfassen insbesondere - die Erarbeitung beweiskräftiger Materialien und inter- national verwertbarer Erkenntnisse zu Persorerrund Sachverhalten aus der Zeit des Faschismus und des antifaschistischen Widerstandskampfes. Die erzielten Arbeitsergebnisse umfassen insbesondere - die Erarbeitung beweiskräftiger Materialien und inter- national verwertbarer Erkenntnisse zu Persorerrund Sachverhalten aus der Zeit des Faschismus und des antifaschistischen Widerstandskampfes. Die erzielten Arbeitsergebnisse umfassen insbesondere - die Erarbeitung beweiskräftiger Materialien und inter- national verwertbarer Erkenntnisse zu Persorerrund Sachverhalten aus der Zeit des Faschismus und des antifaschistischen Widerstandskampfes. Die erzielten Arbeitsergebnisse umfassen insbesondere - die Erarbeitung beweiskräftiger Materialien und inter- national verwertbarer Erkenntnisse zu Persorerrund Sachverhalten aus der Zeit des Faschismus und des antifaschistischen Widerstandskampfes. Die erzielten Arbeitsergebnisse umfassen insbesondere - die Erarbeitung beweiskräftiger Materialien und inter- national verwertbarer Erkenntnisse zu Persorerrund Sachverhalten aus der Zeit des Faschismus und des antifaschistischen Widerstandskampfes. Die Ergebnisse dieser Arbeit umfassen insbesondere - die Erarbeitung und Bereitstellung beweiskräftiger Materialien und Informationen zur Entlarvung der Begünstigung von Naziund Kriegsverbrechern in der und Westberlin und zur Durchsetzung von Maßnahmen zu deren strafrechtlichen Verfolgung sowie zur Auseinandersetzung mit dem von der ausgehenden Revanchismus, die Unterstützung operativer Diensteinheiten Staatssicherheit und das Zusammenwirken mit ihnen durch die Linie Untersuchung unter den Bedingungen der weiteren Gestaltung der entwickelten sozialistischen Gesellschaft ein erhöhtes qualitatives Niveau erfordert.

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