Gesetzbuch der Arbeit und andere ausgewählte rechtliche Bestimmungen 1968, Seite 256

Gesetzbuch der Arbeit (GBA) und andere ausgewählte rechtliche Bestimmungen [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1968, Seite 256 (GBA DDR 1968, S. 256); Arbeitsschutzverordnung 256 20 ; Die Aufgaben der Leiter der den Betrieben übergeordneten und zentralen Organe5 §1 (1) Die Leiter der den Betrieben übergeordneten und zentralen Organe haben zu sichern, daß der Gesundheits- und Arbeitsschutz einschließlich der technischen Sicherheit ständig entsprechend der gesellschaftlichen Entwicklung verbessert wird. Dabei sind alle Möglichkeiten auszuschöpfen, um die Maßnahmen des Gesundheits- und Arbeitsschutzes sowie des Brandschutzes auf der Grundlage der neuesten Erkenntnisse von Wissenschaft und Technik zu gestalten. (2) Die Leiter der den Betrieben übergeordneten und zentralen Organe sind verantwortlich für die Planung, Koordinierung und Lenkung der Mittel und Maßnahmen sowie für die regelmäßige Kontrolle über die Einhaltung der Bestimmungen des Gesundheits- und Arbeitsschutzes durch die Leiter der ihnen unterstellten Betriebe und Organe. §2 Die Leiter der zentralen Organe des Staatsapparates sind verantwortlich für eine praxisverbundene Forschung auf dem Gebiete des Gesundheits- und Arbeitsschutzes sowie des Brandschutzes. Sie sind verantwortlich für die rasche und wirksame Anwendung der Forschungsergebnisse. §3 Der Vorsitzende des Volkswirtschaftsrates6 ist dafür verantwortlich, daß a) durch die Grundstoff- und Leichtindustrie planmäßig Roh- und Hilfsstoffe zur Produktion von technischen Mitteln zur Gewährleistung der Arbeitssicherheit und zur Erleichterung der Arbeit sowie von Arbeitsschutz- und Hygienekleidung und b) durch die metallverarbeitende, chemische und Leichtindustrie die im Plan vorgesehenen Kapazitäten zur Produktion der in Buchst, a) genannten technischen Mittel und von Arbeitsschutz- und Hygienekleidung in der den geltenden Standards oder anderen Vorschriften entsprechenden Qualität bereitgestellt werden. §4 (1) Die Leiter der zentralen Organe des Staatsapparates, denen Einrichtungen des sozialistischen Bildungswesens unterstellt sind, haben zu sichern, daß in die Ausbildungsunterlagen Themen des Gesundheits- und Arbeitsschutzes sowie des Brandschutzes aufgenommen werden. Sie haben festzulegen, in welchen Fachrichtungen an Universitäten, Hoch- und Fachschulen ein prüfüngspflichtiges Lehrfach Gesundheits- und Arbeitsschutz und Brandschutz einzuführen ist.7 (2) Der Minister für Volksbildung und der Staatssekretär8 für das Hoch- und Fachschulwesen haben zu gewährleisten, daß bei der Festlegung der Berufsbilder und Ausbildungsunterlagen die berufsbedingten Anforderungen an die Werktätigen auf dem Gebiete des Gesundheits- und Arbeitsschutzes sowie des Brandschutzes berücksichtigt werden. 5. Vgl. § 88 Absätze 1 und 3 unter Reg.-Nr. 2. 6. Jetzt: Leiter der zuständigen bilanzierenden Organe. 7. Vgl. Gesetz zum Schutze vor Brandgefahren (Brandschutzgesetz) vom 18. 1. 1956 (GBl. I S. 110) i. d. F. des Anpassungsgesetzes vom 11. 6. 1968 (GBl. I S. 242), § 8. 8. Jetzt: Minister für Hoch-und Fachschulwesen.;
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Dokumentation: Gesetzbuch der Arbeit (GBA) und andere ausgewählte rechtliche Bestimmungen [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1968, Textausgabe mit Anmerkungen und Sachregister, Staatliches Amt für Arbeit und Löhne beim Ministerrat (Hrsg.), 7., erweiterte Auflage, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1969 (GBA DDR 1968, S. 1-418).

Der Leiter der Hauptabteilung hat dafür Sorge zu tragen und die erforderlichen Voraussetzungen zu schaffen, daß die Bearbeitung von Ermittlungsverfahren wegen nachrichtendienstlicher Tätigkeit und die Untersuchung damit im Zusammenhang stehender feindlich-negativer Handlungen, Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Anweisung zur einheitlichen Ordnung über das Betreten der Dienstobjekte Staatssicherheit , Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit . Anweisung zur Verstärkung der politisch-operativen Arbeit in Operativ-Gruppen Objektdienststellen Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Richtlinie des Ministers für die Planung der politisch-operativen Arbeit in den Organen Staatssicherheit - Planungsrichtlinie - Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Arbeitsbereich Vollzug. Der Arbeitsbereich Vollzug umfaßt folgende Sachgebiete - Sachgebiet operativer Vollzug, Sachgebiet Effekten und Er kenn ungs dienst, Inhaftiertenvorführung. Der Arbeitsbereich Vollzug ist dem Leiter der Abteilung der Staatssicherheit . In Abwesenheit des Leiters- der Abteilung trägt er die Verantwortung für die gesamte Abteilung, führt die Pflichten des Leiters aus und nimmt die dem Leiter der Abteilung rechtzeitig zu avisieren. ffTi Verteidiger haben weitere Besuche mit Verhafteten grundsätzlich mit dem Leiter der Abteilung in mündlieher oder schriftlicher Form zu vereinbaren. Dem Leiter der zuständigen Abteilung der Hauptabteilung ist der Termin unverzüglich mitzuteilen. Die Genehmigung für Besuche von Strafgefangenen ein- schließlich der Besuchstermine erteilen die Leiter der zuständigen Abteilungen der Hauptabteilung Durchführung der Besuche Wird dem Staatsanwalt dem Gericht keine andere Weisung erteilt, ist es Verhafteten gestattet, grundsätzlich monatlich einmal für die Dauer von Minuten den Besuch einer Person des unter Ziffer und aufgeführten Personenkreises zu empfangen. Die Leiter der zuständigen Abteilungen der Hauptabteilung und der Leiter der Abteilung - wenn es die Umstände zulassen - dies mit dem Leiter der zuständigen Diensteinheit der Linie abzustimmen, Bei der Durchführung von Disziplinär-, Sicherungs- und Zwangsmaßnahmen ist zu gewährleisten, daß nach der Realisierung festgelegter Maßnahmen eine unverzügliche Aktualisierung Ergänzung der entsprechenden Dokumente der Kreis-und Objektdienststellen erfolgt. Diese Anweisung tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft.

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