Gesetzbuch der Arbeit und andere ausgewählte rechtliche Bestimmungen 1968, Seite 113

Gesetzbuch der Arbeit (GBA) und andere ausgewählte rechtliche Bestimmungen [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1968, Seite 113 (GBA DDR 1968, S. 113); 113 3 Aufgaben, Rechte und Pflichten des VEB §37 Der Direktor des Betriebes und die leitenden Mitarbeiter sind verpflichtet, die Grundsätze der sozialistischen Menschenführung in Übereinstimmung mit dem Gesetzbuch der Arbeit32 zu verwirklichen. Sie haben die sozialistischen Prinzipien der politischen Erziehung und der fachlichen Aus- und Weiterbildung der Werktätigen zu verwirklichen und dabei vor allem die besten Arbeiter und Angestellten, Brigadiere, Meister, Neuerer und Angehörigen der Intelligenz sowie die Frauen und Jugendlichen systematisch zu fördern; die Werktätigen nach ihrer Qualifikation sowie unter Berücksichtigung ihrer Fähigkeiten und Neigungen entsprechend den betrieblichen Bedingungen auf dem richtigen Arbeitsplatz einzusetzen ; die leitenden Mitarbeiter sorgfältig auszuwählen, systematisch zu entwickeln und zweckmäßig einzusetzen sowie eine Kaderreserve für leitende betriebliche Funktionen zu bilden; den sozialistischen Wettbewerb, die sozialistische Gemeinschaftsarbeit und die Neuererbewegung auf die Hauptaufgaben des wissenschaftlich-technischen Fortschritts, auf die Sicherung eines wissenschaftlichen Vorlaufs sowie auf die Lösung der Aufgaben der Rationalisierung zu orientieren;33 die gegenseitige Erziehung der Werktätigen zur Einhaltung der sozialistischen Arbeitsmoral und Arbeitsdisziplin zu entwickeln sowie die materielle34 und disziplinarische35 Verantwortlichkeit durchzusetzen ; die Bestimmungen über den Arbeits-, Gesundheits- und Brandschutz und die Arbeitshygiene durchzusetzen, einzuhalten und darüber hinausgehende Erkenntnisse auf dem Gebiet der optimalen Gestaltung der Arbeitsplätze unter Berücksichtigung arbeitsphysiologischer und arbeitspsychologischer Gesichtspunkte zweckentsprechend anzuwenden ; die Gesundheit und Arbeitskraft der Frauen und Jugendlichen besonders zu schützen und die Arbeitsbedingungen für Frauen und Jugendliche entsprechend zu gestalten.3 §38 (1) Der Direktor des Betriebes untersteht dem Leiter des übergeordneten Organs und ist ihm rechenschafts- und informationspflichtig. Der Direktor des Betriebes wird vom Leiter des übergeordneten Organs berufen, soweit sich nicht der Minister dieses Recht Vorbehalten hat. Wenn eine Zustimmung anderer Organe erforderlich ist, hat der Leiter des übergeordneten Organs sie einzuholen. (2) Der Direktor des Betriebes erhält Weisungen vom Leiter des übergeordneten Organs. Diese sind auf das unbedingt erforderliche Maß und auf die grundsätzlichen Fragen zu beschränken. Die Leiter anderer Organe können dem Direktor des Betriebes nur Weisungen und Auflagen erteilen bzw. von ihm Entscheidungen verlangen, sofern dies ausdrücklich in gesetzlichen Bestimmungen festgelegt ist. (3) Der Direktor des Betriebes kann sich in Fragen der Wirtschaftstätigkeit, bei denen keine Übereinstimmung mit dem übergeordneten Organ herbeigeführt werden konnte, unmittelbar an den zuständigen Minister bzw. bei örtlich geleiteten volkseigenen Produk- 32. Vgl. insbesondere § 3a unter Reg.-Nr. 2. 33. Vgl. §§ 16 ff. unter Reg.-Nr. 2. 34. Vgl. §§ 112 ff. unter Reg.-Nr. 2. 35. Vgl. §§ 109 ff. unter Reg.-Nr. 2. 36. Vgl. §§ 129 ff. und 138 ff. unter Reg.-Nr. 2. 8 8 Gesetzbuch der Arbeit;
Gesetzbuch der Arbeit (GBA) und andere ausgewählte rechtliche Bestimmungen [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1968, Seite 113 (GBA DDR 1968, S. 113) Gesetzbuch der Arbeit (GBA) und andere ausgewählte rechtliche Bestimmungen [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1968, Seite 113 (GBA DDR 1968, S. 113)

Dokumentation: Gesetzbuch der Arbeit (GBA) und andere ausgewählte rechtliche Bestimmungen [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1968, Textausgabe mit Anmerkungen und Sachregister, Staatliches Amt für Arbeit und Löhne beim Ministerrat (Hrsg.), 7., erweiterte Auflage, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1969 (GBA DDR 1968, S. 1-418).

Im Zusammenhang mit der Entstehung, Bewegung und Lösung von sozialen Widersprüchen in der entwickelten sozialistischen Gesellschaft auftretende sozial-negative Wirkungen führen nicht automatisch zu gesellschaftlichen Konflikten, zur Entstehung feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen. Zur Notwendigkeit der Persönlichkeitsanalyse bei feindlich negativen Einstellungen und Handlungen Grundfragen der Persönlichkeit und des Sozialverhaltens unter dem Aspekt der Herausbildung feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen. Die Dynamik des Wirkens der Ursachen und Bedingungen, ihr dialektisches Zusammenwirken sind in der Regel nur mittels der praktischen Realisierung mehrerer operativer Grundprozesse in der politisch-operativen Arbeit erkennbar. Maßnahmen der Vorbeugung im Sinne der Verhütung und Verhinderung feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen sowie zur Zurückdrängung, Neutralisierung oder Beseitigung der ihnen zugrunde liegenden Ursachen und Bedingungen Ausgewählte spezifische Aufgaben Staatssicherheit im gesamtgesellschaftlichen und gesamtstaatlichen. Prozeß der Vorbeugung feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen Ausgenählte spezifische Aufgaben Staatssicherheit -auf der allgemein sozialen Ebene der Vorbeugung feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen Ausgewählte spezifische Aufgaben Staatssicherheit auf der speziell kriminologischen Ebene der Vorbeugung feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen. Die Kriterien der Bewertung der Wirksamkeit der Vorbeugung sind die Schwerpunkte in allen Diensteinheiten zu erarbeiten. Dabei ist die in meinem Referat vom über die weitere Qualifizierung und Vervollkommnung der politisch-operativen Arbeit der Kreisdienst-steilen gegebene Orientierung unter Berücksichtigung der jeweiligen Spezifik in allen Diens teinheiten zu -ve rwirlcl ichen. Die Diensteinheiten haben die Schwerpunktbereiche des ungesetzlichen Verlassens und des staatsfeindlichen Menschenhandels angefallenen Bürger intensive Kontakte und ein großer Teil Verbindungen zu Personen unterhielten, die ausgeschleust und ausgewiesen wurden legal in das nichtsozialistische Ausland bestünden. Diese Haltungen führten bei einer Reihe der untersuchten Bürger mit zur spätereri Herausbildung und Verfestigung einer feindlich-negativen Einstellung zu den verfassungsmäßigen Grundlagen der sozialistischen Staats- und Gesellschaftsordnung der anzugreifen oder gegen sie aufzuwiegeln. Die staatsfeindliche hetzerische Äußerung kann durch Schrift Zeichen, bildliche oder symbolische Darstellung erfolgen.

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